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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Pflichtversicherung nach dem ASVG und AlVG 1977
- Der Antragsteller hat allein mit seinem Vorbringen, dass die im angefochtenen Bescheid erfolgte Feststellung, dass seine Tochter über einen Zeitraum von 5 1/4 Jahren nicht "im Rahmen des ASVG" vollversichert sei, bewirke, dass die Krankenanstalten, in welchen sie "in diesem Zeitraum" behandelt worden sei, Behandlungs- und Pflegegebühren in Höhe von ca. EUR 70.000,-- von ihr fordern würden und deshalb insbesondere die Gefahr der Einleitung exekutiver Maßnahmen gegen sie bestünde, dem ihn treffenden Konkretisierungsgebot hinsichtlich eines ihm drohenden unverhältnismäßigen Nachteils nicht entsprochen (vgl. B VS 25. Februar 1981, VwSlg. 10381 A/1981).- Der Antragsteller hat allein mit seinem Vorbringen, dass die im angefochtenen Bescheid erfolgte Feststellung, dass seine Tochter über einen Zeitraum von 5 1/4 Jahren nicht "im Rahmen des ASVG" vollversichert sei, bewirke, dass die Krankenanstalten, in welchen sie "in diesem Zeitraum" behandelt worden sei, Behandlungs- und Pflegegebühren in Höhe von ca. EUR 70.000,-- von ihr fordern würden und deshalb insbesondere die Gefahr der Einleitung exekutiver Maßnahmen gegen sie bestünde, dem ihn treffenden Konkretisierungsgebot hinsichtlich eines ihm drohenden unverhältnismäßigen Nachteils nicht entsprochen vergleiche B VS 25. Februar 1981, VwSlg. 10381 A/1981).
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete ASVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011080031.A01Im RIS seit
01.09.2011Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011