Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 121-150 von 167

RS OGH 1985/12/3 5Ob90/85

Norm: MRG §16 Abs1 Z7
Rechtssatz: Es ist unzulässig, anläßlich der ausdrücklichen Erneuerung von befristeten Mietrechtsverhältnissen, die den Mietzinsbestimmungen des § 16 Abs 2 MRG unterstehen, unter Berufung auf § 16 Abs 1 Z 7 MRG über die gemäß § 16 Abs 2 Z 1 - 4 MRG zulässige Mietzinsobergrenze hinaus den Hauptmietzins zu erhöhen. Entscheidungstexte 5 Ob 90/85 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1985

RS OGH 1985/10/29 5Ob84/85, 5Ob124/89, 5Ob426/97a, 5Ob17/98f, 5Ob97/99x, 5Ob304/99p

Norm: MRG §16 Abs1 Z7
Rechtssatz: Wenn die Fortsetzung des zunächst auf sechs Monate abgeschlossenen Mietverhältnisses vom Vermieter von der Bereitschaft des Mieters zur weiteren Bezahlung eines den Kategoriemietzins übersteigenden Zinses abhängig gemacht wird, steht der Mieter unter einem wirtschaftlichen Druck, der die Annahme der Voraussetzungen des § 16 Abs 1 Z 7 MRG ausschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1985

RS OGH 1985/10/29 5Ob84/85, 5Ob28/87

Norm: MRG §1 Abs2 Z4MRG §16 Abs1 Z7
Rechtssatz: Wurde ein mit sechs Monaten befristetes Mietverhältnis verlängert, fällt der verlängerte Mietvertrag in den Anwendungsbereich des MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 84/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 84/85 Veröff: RdW 1986,110 = MietSlg XXXVII/45 5 Ob 28/87 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1985

RS OGH 1985/10/22 5Ob50/85

Norm: MRG §16 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Rentabilität der zur Anhebung des Wohnungsstandards eingesetzten Mittel kann nicht als Maßstab für deren Erheblichkeit im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 MRG herangezogen werden, weil in Anbetracht der mit gesetzlichen Kriterien (§ 16 Abs 1 Z 6 MRG) festgelegten Höchstgrenze des der Vereinbarung zugängigen "angemessenen" Hauptmietzinses die Zinsbildung nicht der völligen Vertragsfreiheit unterliegt und deshalb auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1985

RS OGH 1985/10/15 5Ob80/85, 5Ob294/98s, 5Ob260/00x, 5Ob84/01s, 5Ob196/09y

Norm: MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Die Obergrenze des angemessenen Mietzinses ist unter Bedachtnahme auf alle erhobenen wertbestimmenden Faktoren im Einzelfall nach § 273 ZPO nach richterlichem Ermessen nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. Entscheidungstexte 5 Ob 80/85 Entscheidungstext OGH 15.10.1985 5 Ob 80/85 5 Ob 29... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1985

RS OGH 1985/10/15 5Ob80/85, 5Ob132/86, 5Ob307/87

Norm: MRG §16 Abs1MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine Überprüfung der zulässig vor dem 01.01.1982 vereinbarten Höhe des Mietzinses ist nach dem § 37 Abs 1 Z 8 MRG nicht möglich, weil die Angemessenheitsobergrenze des § 16 Abs 1 MRG nur für nach dem 31.12.1981 zustande gekommene Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses gilt. Entscheidungstexte 5 Ob 80/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1985

RS OGH 1985/9/10 5Ob70/85, 5Ob6/86, 5Ob110/90, 5Ob71/91, 5Ob9/92, 1Ob637/95, 5Ob109/97h, 5Ob53/98z,

Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs2MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Das Gesetz definiert die Höhe des angemessenen Hauptmietzinses nicht, nennt aber die zur Ermittlung der Angemessenheit heranzuziehenden wertbestimmenden Faktoren, die daher stets nur im Einzelfall an Hand der im Gesetz bezeichneten Komponenten beurteilt werden kann. Dies hat nach kritischer Ermittlung des für vergleichbare Mietgegenstände nach Art, Größe und Lage üblichen Mietzinses dur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/9/10 5Ob70/85, 5Ob6/86, 8Ob570/92, 8Ob567/93, 1Ob2065/96z, 5Ob91/00v

Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der angemessene Betrag nach § 12 Abs 3 und § 16 Abs 1 MRG ist gleich hoch. Damit fehlt der Forderung der Vermieter jede Berechtigung, bei Ermittlung der Höhe des angemessenen Betrages eine Verletzung der Instandhaltungspflicht des Unternehmensveräußerers zu berücksichtigen. Entscheidend ist der Zustand des Mietgegenstandes im maßgebenden Zeitpunkt des Mietrechtsüberganges. Denn auch bei einer Neuver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/9/10 5Ob70/85, 8Ob567/93, 5Ob137/09x

Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16 Abs1
Rechtssatz: Das Gesetz beschränkt sich in Anlehnung an die Diktion der deutschen Gesetzgebung auf eine Aufzählung der die Mietzinshöhe bestimmenden Faktoren, enthält aber keinen Hinweis über die anzuwendenden Berechnungsmethode zur Feststellung des angemessenen Mietzinses. Entscheidungstexte 5 Ob 70/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/7/9 5Ob578/85 (5Ob579/85)

Norm: MRG §16 Abs1 Z7MRG §43
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses, nachdem das Mietverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestanden hat, ist nach dem im Zeitpunkt einer solchen Vereinbarung und nicht nach dem im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages geltenden Recht zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 578/85 Entscheidungstext OGH 09.07.1985 5 Ob 578/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1985

RS OGH 1985/6/4 5Ob35/85

Norm: MRG §16 Abs1 Z7MRG §19 Abs1MRG §45 Abs2
Rechtssatz: Der Abschluß einer Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Höhe des Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1 Z 7 MRG ist auch zur Deckung der Kosten von Erhaltungsarbeiten am Haus zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 35/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 5 Ob 35/85 Veröff: EvBl 1986/131 S 528 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/6/4 5Ob35/85, 1Ob243/97k, 5Ob197/99b

Norm: ABGB §869MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Die Frage der Bestimmbarkeit der Mietzinsvereinbarung hängt davon ab, ob sich die Parteien selbst über alle für die Bestimmbarkeit des erhöhten Mietzinses maßgebliche Umstände, wie etwa Art und Umfang der Arbeiten, deren Finanzierung, allenfalls Beteiligung anderer Mieter und Aufteilungsdauer geeinigt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 35/85 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/3/26 5Ob25/85, 5Ob103/85, 5Ob83/94

Norm: MRG §16 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 16 Abs 1 Z 6 MRG genügt nicht die Vereinigung einer Wohnung der Ausstattungskategorie C mit einer der Ausstattungskategorie D zu einem einheitlichen Mietgegenstand. Das Gesetz fordert, abgesehen von der Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes auf Kosten des Vermieters bei der Übergabe des Mietgegenstandes, daß diese Standardanhebung durch Zusammenlegung von Wohnung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1985

RS OGH 1985/1/22 5Ob50/85, 5Ob45/87, 5Ob83/94, 5Ob103/03p

Norm: MRG §16 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ausgangspunkt zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erhebliche Mittel" im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 MRG ist der Maßstab, der durch den Begriff der Zusammenlegung von Wohnungen vorangestellt wird, denn an ihm sind das Ausmaß der anderen bautechnischen Ausgestaltungen und Umgestaltungen sowie die Erheblichkeit der sonst aufgewendeten Mittel zu messen. Das bedeutet, daß die "anderen" bautechnischen A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.1985

RS OGH 1985/1/8 5Ob88/84, 5Ob25/85, 5Ob132/86, 5Ob54/91, 4Ob2273/96k, 7Ob343/97k, 5Ob141/08h, 5Ob38/

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Neuschaffung von Mietgegenständen liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände gewonnen werden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren; die bloße Umgestaltung vorhandener, wenn auch schlecht ausgestatteter Wohnräume oder Geschäftsräume in gut ausgestattete kann hingegen nicht als Neuschaffung ange... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1985

RS OGH 1985/1/8 5Ob88/84, 2Ob618/90, 5Ob54/91

Norm: MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zur Auslegung des § 16 Abs 1 Z 2 Fall 2 MRG kann die Rechtsprechung zu § 1 Abs 2 Z 1 und Abs 3 Z 1 MG herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 88/84 Entscheidungstext OGH 08.01.1985 5 Ob 88/84 Veröff: MietSlg 37507 = MietSlg 37583(5) 2 Ob 618/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 2 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1985

RS OGH 1985/1/8 5Ob88/84, 5Ob245/98k, 5Ob194/03w

Norm: MRG §16 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des § 16 Abs 1 Z 5 MRG (Zulässigkeit der Vereinbarung des angemessenen Hauptzmietzinses) tritt nur dann ein, wenn vom Vermieter nach dem 31.12.1967 durch bautechnische Maßnahmen größeren Ausmaßes (auch Zusammenlegungen) oder sonst unter Aufwendung erheblicher Mittel eine Anhebung der Ausstattungskategorie C oder D in die Ausstattungskategorie A oder B durchgeführt worden ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1985

RS OGH 1984/12/11 5Ob26/84

Norm: MRG §16 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das Bestehen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Gebäudes aus Gründen der Altstadterhaltung bedarf der Feststellung im konkreten Einzelfall. Entscheidungstexte 5 Ob 26/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 5 Ob 26/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS006971... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1984

RS OGH 1984/12/11 5Ob26/84, 5Ob129/86

Norm: MRG §16 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Lage eines Gebäudes in der Schutzzone stellt nicht mehr als ein Indiz für das Bestehen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung zur Wahrung des Stadtbildes oder Ortsbildes dar. Es kann auch in der Schutzzone Gebäude geben, auf die das Erfordernis der Erhaltung im öffentlichen Interesse zur Wahrung des Gesamteindruckes nicht zutrifft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1984

RS OGH 1984/12/11 5Ob26/84

Norm: MRG §16 Abs1 Z3
Rechtssatz: Soweit das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht oder wenigstens (als Indiz) in einer Schutzzone liegt, hat der Vermieter nicht nur darzutun, daß erhebliche Eigenmittel aufgewendet wurden, um das Gebäude zu erhalten, sondern auch, daß aus Gründen des Denkmalschutzes oder der Stadtpflege oder Ortsbildpflege oder aus gleich wichtigen Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung konkret besteht. Es genügt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1984

RS OGH 1984/11/13 5Ob64/84

Norm: MRG §16 Abs1 Z6MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Während der auch unter Heranziehung von Mitteln der Mietzinsreserve vom Vermieter vorgenommenen fristgerechten Anhebung des Standards durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie D in eine solche der Ausstattungskategorie C im § 16 Abs 1 Z 6 MRG durch Ausnahme von den Kategoriemietzinsobergrenzen des § 16 Abs 2 MRG und Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1984

RS OGH 1984/11/6 5Ob59/84, 5Ob103/85, 5Ob45/87, 5Ob83/94, 5Ob245/98k

Norm: MRG §16 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 16 Abs 1 Z 6 MRG liegen nicht vor, wenn die Standardanhebung weder durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie D, noch durch eine andere bautechnische Ausgestaltung oder Umgestaltung größeren Ausmaßes einer oder mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorie D noch sonst unter Aufwendung erheblicher Mittel erfolgte. Das Versetzen der Wohnungseingangstüre zur Einbeziehung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob673/84, 3Ob524/85, 7Ob634/85, 5Ob552/88, 6Ob603/93, 5Ob47/95, 9Ob21/20h

Norm: MRG §16 Abs1MRG §27
Rechtssatz: Die Angemessenheit einer auf den Hauptmietzins anzurechnenden einmaligen Leistung kann mangels Abrede über die Mietzeit, für die die einmalige Leistung Entgelt sein soll, nicht beurteilt werden. Läßt sich die Angemessenheit einer Mietzinsvereinbarung nicht positiv beurteilen, unterliegt sie der Ungültigkeitsaktion des § 27 MRG. Der Vermieter ist behauptungspflichtig für die Umstände, deretwegen eine einmali... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob673/84

Norm: MRG §15MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Kann eine übereinstimmende Widmung der einmaligen Zahlung des Mieters für eine bestimmte Mietzeit nicht angenommen werden, muß die Leistung auf die erste Mietzinsperiode verrechnet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 673/84 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 673/84 Veröff: ImmZ 1985,48 = RZ 1985/84 S 253 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob673/84

Norm: MRG §16 Abs1MRG §27
Rechtssatz: Die Vereinbarung jedes die Angemessenheitsgrenze übersteigenden Mietzinses nach § 27 MRG ist ungültig. Die Rechtsprechung zu § 16 und § 16 a MG ist zur Auslegung des § 16 MRG nur unter Berücksichtigung dieses Unterschiedes verwertbar. Entscheidungstexte 6 Ob 673/84 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 673/84 Veröff: ImmZ 1985,48 = RZ 1985/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/9 5Ob50/84, 5Ob35/84, 5Ob39/85, 5Ob108/85, 5Ob129/86, 5Ob86/87, 5Ob74/89, 5Ob1022/92,

Norm: MRG §16 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Begriff "Eigenmittel" im § 16 Abs 1 Z 3 MRG kann nur den gegenüber dem Begriff "Mittel" im § 16 Abs 1 Z 5 und 6 MRG engeren Begriff der Mittel bedeuten, die dem Vermieter als nicht nach § 3 Abs 3 erster Satz, § 20 MRG oder § 6 Abs 1 MG verrechnungspflichtig frei zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte 5 Ob 50/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1984

RS OGH 1984/10/9 5Ob24/84

Norm: MRG §16 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 16 Abs 1 Z 5 MRG ist auch dann anwendbar, wenn die erheblichen Mittel aus der Zinsreserve aufgebracht worden sind (§ 6 Abs 1 Z 3 MG bzw nunmehr §§ 4 f MRG) oder wenn es sich um Verbesserungen handelt, die zur Rechtfertigung eines Widerspruches nach § 14 StadterneuerungsG notwendig gewesen sind und zu deren Finanzierung eine Mietzinserhöhung gemäß § 7 MG bewilligt worden ist. Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1984

RS OGH 1984/10/2 5Ob43/84, 5Ob99/87, 8Ob646/89, 6Ob331/97p, 1Ob11/04f, 5Ob87/04m, 5Ob80/12v

Norm: MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Die vertragliche Übernahme der Instandhaltungspflicht durch den Mieter ist mangels Vorliegens gesetzlicher Zinsbeschränkungen als zulässige Vereinbarung eines bestimmbaren (weiteren) Entgeltes für die Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes anzusehen, die durch das MRG am 01.01.1982 nicht berührt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 43/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1984

RS OGH 1984/10/2 5Ob49/84

Norm: MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Die unter die Erhaltung fallende Brauchbarmachung vorhandener Ausstattungsmerkmale der Kategorie C oder der Wohnung an sich ist nicht als eine, eine nützliche Verbesserung darstellende, Standardanhebung zu beurteilen, die die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1 MRG erlaubt. Entscheidungstexte 5 Ob 49/84 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1984

RS OGH 1984/9/18 5Ob19/84, 5Ob25/85, 7Ob521/87, 5Ob13/90, 1Ob637/95, 5Ob154/00h

Norm: MRG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das bedeutende Überwiegen des Geschäftszweckes hat derjenige zu behaupten und zu beweisen, der daraus Rechte ableitet. Entscheidungstexte 5 Ob 19/84 Entscheidungstext OGH 18.09.1984 5 Ob 19/84 Veröff: JBl 1985,363 = EvBl 1985/28 S 118 = MietSlg XXXVI/19 5 Ob 25/85 Entscheidungstext OGH 26.03.1985 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1984

Entscheidungen 121-150 von 167

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