Norm
MRG §16 Abs1 Z7Rechtssatz
Der Abschluß einer Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Höhe des Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1 Z 7 MRG ist auch zur Deckung der Kosten von Erhaltungsarbeiten am Haus zulässig.Der Abschluß einer Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Höhe des Hauptmietzinses nach Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 7, MRG ist auch zur Deckung der Kosten von Erhaltungsarbeiten am Haus zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069841Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0050OB00035_8500000_002