Norm
MRG §16 Abs1Rechtssatz
Die unter die Erhaltung fallende Brauchbarmachung vorhandener Ausstattungsmerkmale der Kategorie C oder der Wohnung an sich ist nicht als eine, eine nützliche Verbesserung darstellende, Standardanhebung zu beurteilen, die die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1 MRG erlaubt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069583Dokumentnummer
JJR_19841002_OGH0002_0050OB00049_8400000_001