RS OGH 1984/10/2 5Ob49/84

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Veröffentlicht am 02.10.1984
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Norm

MRG §16 Abs1

Rechtssatz

Die unter die Erhaltung fallende Brauchbarmachung vorhandener Ausstattungsmerkmale der Kategorie C oder der Wohnung an sich ist nicht als eine, eine nützliche Verbesserung darstellende, Standardanhebung zu beurteilen, die die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1 MRG erlaubt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 49/84
    Entscheidungstext OGH 02.10.1984 5 Ob 49/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069583

Dokumentnummer

JJR_19841002_OGH0002_0050OB00049_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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