Norm
MRG §16 Abs1 Z7Rechtssatz
Wenn die Fortsetzung des zunächst auf sechs Monate abgeschlossenen Mietverhältnisses vom Vermieter von der Bereitschaft des Mieters zur weiteren Bezahlung eines den Kategoriemietzins übersteigenden Zinses abhängig gemacht wird, steht der Mieter unter einem wirtschaftlichen Druck, der die Annahme der Voraussetzungen des § 16 Abs 1 Z 7 MRG ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070662Dokumentnummer
JJR_19851029_OGH0002_0050OB00084_8500000_002