Entscheidungen zu § 16 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

66 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 66

RS OGH 2007/7/3 5Ob79/07i

Norm: MRG §16WWFSG 1989 §34 Abs1WWFSG 1989 §36 Z1WWFSG 1989 §36 Z2WWFSG 1989 §37 Z13WWFSG 1989 §64
Rechtssatz: Durch die Novelle des WWFSG, LGBl 1992/32, und die Textierung des § 36 WWFSG ist klargestellt, dass die erstmalige Schaffung von Wohnräumen durch Adaptierung von Dachböden nicht als Sanierungsmaßnahme innerhalb von Wohnungen zu qualifizieren ist. Entscheidungstexte 5 Ob 79/07i ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.2007

RS OGH 2006/10/3 5Ob181/06p

Norm: MRG §16RBG 1987 §9 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 Abs 4 RBG 1987 lässt (nur) die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses, definiert durch dieselben Merkmale wie in §16 Abs 1 MRG, zu. Die Mietzinsbildungsvorschrift des § 9 Abs 4 RBG ist trotz der nicht deutlichen Formulierung auch eine Mietzinsbeschränkungsvorschrift. Wegen der in § 16 Abs 1 MRG und § 9 Abs 4 RBG 1987 identen Wortwahl des Gesetzgebers bildet der „angeme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2006

RS OGH 2004/6/29 5Ob149/04d, 5Ob182/06k

Norm: MRG §15aMRG §16WWFSG 1989 §64 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Die Mietzinshöhe ist nur auf Förderungsdauer förderungsrechtlich beschränkt. Es ist daher auch zulässig, schon während der Förderungsdauer für die Zeit danach einen anderen - dem MRG entsprechenden - Hauptmietzins zu vereinbaren. Entscheidungstexte 5 Ob 149/04d Entscheidungstext OGH 29.06.2004 5 Ob 149/04d Veröff: SZ 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.2004

RS OGH 2003/4/29 5Ob72/03d

Norm: MRG §15aMRG §16
Rechtssatz: Eine Wohneinheit kann "zum Zweck der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses" in mehrere Wohnungen (iS von Mietgegenständen, die Wohnzwecken gewidmet sind) geteilt werden, wenn mehreren Hauptmietern in jeweils eigenen Verträgen an einzelnen Räumen Alleinbenützungsrechte und an anderen Teilen der Wohneinheit, vor allem den Sanitärräumen, Mitbenützungsrechte eingeräumt werden. Es ist dann für jedes einzelne di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2003

RS OGH 2003/4/8 5Ob296/02v, 5Ob86/08w, 5Ob75/09d, 5Ob133/10k, 5Ob208/10i, 5Ob1/12a, 5Ob253/11h, 5Ob1

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Mit der in § 16 Abs 2 MRG geforderten Orientierung an der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens ist es unvereinbar, alle (auch die winzigsten) Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnenen Zuschläge einfach zusammenzuzählen. Geboten ist vielmehr eine Gesamtschau, da ja auch der Wert einer Wohnung nur insgesamt erfassbar ist bzw erlebt wird. Die Auflistung und Bewertung einz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.2003

RS OGH 2003/4/8 5Ob296/02v

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails bei Dirnbacher/Heindl/Rustler, Der Richtwertzins, ist überzogen. Entscheidungstexte 5 Ob 296/02v Entscheidungstext OGH 08.04.2003 5 Ob 296/02v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117880 Dokumen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.2003

RS OGH 2002/4/23 5Ob92/02v, 5Ob183/08k

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Als für die Beurteilung der Zulässigkeit des Mietzinses maßgeblicher Urzustand des Mietobjekts gilt auch jener, den der Vermieter auf seine Kosten herzustellen versprochen und in angemessener Frist dann tatsächlich hergestellt hat. Dabei können - sofern nicht das Gesetz in einem für die Mietzinsbildung relevanten Tatbestand die Herstellung eines bestimmten Zustands durch den Vermieter fordert - die durchzuführenden Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.2002

RS OGH 2000/10/11 5Ob261/00v, 6Ob160/01z

Norm: MRG §16MRG §37 Abs1 Z8UStG 1994 §30
Rechtssatz: Dem Mieter ist die Herabsetzung des Hauptmietzinses im Wege eines angemessenen Ausgleiches gemäß § 30 UStG 1994 aus Anlass des Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung für Ärzte ab Anfang 1997 zu versagen. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2000

RS OGH 2000/5/11 7Ob89/00i

Norm: ZPO §502 Abs1 FMRG §16MRG §45 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Erheblichkeit eines Aufwandes zur Beseitigung der Unbrauchbarkeit einer Wohnung hängt regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Eine für jede Fallgestaltung passende betragliche Grenze kann daher nicht vorgegeben werden. Wird wegen des Fehlens jedweder Heizmöglichkeit (bei vorhandenen Kaminöffnungen) in Verbindung mit einem mangels eines Wasserhahnes un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.2000

RS OGH 1999/5/28 6Ob72/99b

Norm: MRG §16WWG §15
Rechtssatz: Mietgegenstände, für die nicht das WGG gilt, unterliegen im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach dem RBG 1971 bei einer Vermietung nach Rückzahlung nicht den Vorschriften des § 16 MRG, sofern der Mietgegenstand von der Verweisung des § 15 WWG in der jeweiligen Fassung auf das MG/MRG erfaßt war. Voraussetzung dabei ist aber, daß die Rückzahlungen bis 31. 12. 1982 vorgenommen wurden und bis spätestens 30. 9. 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1999

RS OGH 1999/5/28 6Ob72/99b

Norm: MRG §16MRG §45
Rechtssatz: Die Überwälzung von Tilgungsraten oder erhöhten Tilgungsraten aus einem Wohnhauswiederaufbaudarlehen als Bestandteil des (erhöhten) Hauptmietzinses in Fällen der Einhebung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen führt zu keiner Mehrbelastung des Mieters. Als jeweilige Differenz zwischen zwei Dritteln des Kategoriemietzinses und dem jeweils errechneten Hauptmietzins vermindert sich der Erhaltungs- und Verbesse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1999

RS OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

Norm: MRG §16MRG §53RBG 1971 §12 Abs3WWG §15
Rechtssatz: Im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach dem RBG 1971 unterliegen Mietgegenstände, für die nicht WGG gilt, trotz der Förderung und allfälliger sonst bestehender mittelbaren Anwendung des MRG bei einer Vermietung nach Rückzahlung nicht den Vorschriften des § 16 MRG, sofern der Mietgegenstand von der Verweisung des § 15 WWG in der jeweiligen Fassung auf das MG/MRG erfaßt war. Voraussetzu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1999

RS OGH 1998/9/25 5Ob128/98d

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es ist kein Tatbestandsmerkmal der nicht dem Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG unterliegenden "echten" Mietzinsvorauszahlung, daß sie sich im Rahmen des angemessenen (zulässigen) Hauptmietzinses bewegt. Entscheidungstexte 5 Ob 128/98d Entscheidungstext OGH 25.09.1998 5 Ob 128/98d European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1998

RS OGH 1997/9/30 5Ob418/97z, 5Ob289/00m, 5Ob198/01f, 5Ob229/02s, 5Ob73/08h, 5Ob121/08t, 5Ob241/08i,

Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

RS OGH 1997/4/22 5Ob88/97w

Norm: MRG §16MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Die bei Mietvertragsabschluß 1931 gegebene Zulässigkeit eines "Neuvermietungszuschlages" von zwanzig Groschen pro Friedenskrone ändert am Bestand einer gesetzlichen Mietzinsbeschränkung nichts. Eine freie Mietzinsvereinbarung im Sinne des § 46a Abs 4 MRG kann in der Vereinbarung eines diesen Zuschlag inkludierenden Hauptmietzinses nicht erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1997

RS OGH 1997/3/11 5Ob67/95, 5Ob294/98s

Norm: MRG §163.WÄG ArtII Abschn1 Z15
Rechtssatz: Durch Art II Abschnitt 1 Z 15 des 3. WÄG wurde die Rechtsprechung, wonach sich die Angemessenheitsprüfung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beziehen hat, ausdrücklich gebilligt. Die Angemessenheit "im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages" ist nach den im § 16 Abs 1 Einleitungssatz MRG angeführten Kriterien zu beurteilen. Damit wurde der selbstverständliche
Rechtssatz: , daß sich d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1997

RS OGH 1996/11/12 5Ob2273/96t, 5Ob344/98v, 5Ob283/03h, 5Ob79/07i, 5Ob126/16i

Norm: MRG §16MRG idF 3.WÄG §16 Abs1MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Förderungsrechtliche Mietzinsbestimmungen - etwa in Landesförderungsgesetzen - sind vorrangig anzuwenden. Dies gilt nicht erst seit dem 3. WÄG; der durch dieses geschaffene § 16 Abs 12 MRG hat lediglich eine Klarstellung vorgenommen, nachdem § 16 Abs 1 Z 2 letzter Halbsatz MRG aF aufgrund seiner systematischen Stellung zu Mißverständnissen Anlaß geben konnte. Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1996

RS OGH 1996/11/12 5Ob2273/96t, 5Ob212/97f, 5Ob344/98v

Norm: MRG §16stmk WFG 1989 §52WSG §38WSG §39
Rechtssatz: § 52 leg cit entspricht den §§ 38, 39 WSG. Vereinbarungen nach § 38 WSG - und nach § 52 stmk WFG 1989 können zwar hinsichtlich der Notwendigkeit nach den § 37 ff MRG überprüft, dafür aber ohne Rücksicht auf die Mietdauer, also auch bereits im Mietvertrag gültig abgeschlossen werden und unterliegen nicht der Angemessenheitsgrenze im Sinne des § 16 Abs 1 MRG. Die vereinbarte Hauptmietzinser... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1996

RS OGH 1996/8/27 5Ob2261/96b, 5Ob189/00f, 5Ob137/06t

Norm: MRG §16MRG §16 Abs2MRG §16 Abs5
Rechtssatz: Wirklich brauchbar sind Installationen nur dann, wenn sie nicht bloß faktisch widmungsgemäß benützt werden können, sondern wenn sie auch den bestehenden Vorschriften entsprechen und daher auch erlaubterweise benützt werden dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Versorgungsunternehmen den ungesetzlichen Zustand duldet, sondern sehrwohl darauf, ob die Installationen tatsächlich den bestehe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1996

RS OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 5Ob128/98d, 5Ob200/99v, 5Ob117/00t, 5Ob162/01m, 5Ob55/03d

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Für die Vermeidung eines Zuwiderhandelns gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG genügt eine Vereinbarung, wonach eine vom Mieter verlangte Einmalleistung als vorausgezahlter Mietzins für einen bestimmten Zeitraum angerechnet wird und aliquot zurückverlangt werden kann, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraums endet. Nur wenn es an diesen Voraussetzungen fehlt, kann der Mieter se... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 5Ob128/98d

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Eine echte Mietzinsvorauszahlung kann (selbst wenn mit ihr der zulässige Hauptmietzins iSd § 16 MRG überschritten wurde) in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG nicht zurückgefordert werden, weil die diesem Fall am nächsten kommende Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 1 MRG nur Leistungen des Mieters an den Vermieter erfaßt, die nicht als Mietzins deklariert wurden. Dem Mieter b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Kein Wesensmerkmal der echten Mietzinsvorauszahlung ist, daß der laufend zu zahlende Mietzins im Vorauszahlungszeitraum geringer ist als der außerhalb dieses Zeitraumes. Eine Staffelung des Mietzinses - auch durch die Einhebung eines zusätzlichen einmaligen Entgelts für einen im voraus bestimmten Zeitraum - liegt grundsätzlich im Rahmen privatautonomer Gestaltungsmöglichkeiten und verstößt jedenfalls nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1996/4/23 5Ob47/95, 5Ob314/00p

Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Durch § 27 MRG soll dem Vormieter nicht  die Möglichkeit einer lukrativen Geldanlage in Form von Einmalzahlungen an den Vermieter zwecks gewollter Mietzinsreduktion und Einräumung eines Weitergaberechtes verbunden mit der Folge gewährt werden, daß der Vormieter bei Weitergabe des Objektes dem Barwert der Differenz zwischen der jeweils rechtmäßig erzielten Mietzinsreduktion und dem vom Nachmieter auf Grund des We... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1996

RS OGH 1996/1/29 5Ob151/95, 5Ob81/99v, 8Ob143/06x, 6Ob10/08a

Norm: MRG §16MRG §16 Abs93.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: Aus Art II Abschnitt II Z 5 des 3. WÄG ergibt sich, daß wirksame Wertsicherungsvereinbarungen ihre Rechtswirksamkeit behalten und damit die Vorschrift des § 16 Abs 9 Satz 1 nF MRG durchbrechen. Entscheidungstexte 5 Ob 151/95 Entscheidungstext OGH 29.01.1996 5 Ob 151/95 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1996

RS OGH 1996/1/16 5Ob149/95, 5Ob2056/96f, 5Ob2142/96b, 5Ob6/96, 5Ob2145/96v, 5Ob94/98d, 5Ob137/98b

Norm: MRG §16MRG §16 Abs83.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, einerseits an der Rechtsunwirksamkeit "alter" Mietzinsvereinbarungen festzuhalten, andererseits aber den davon betroffenen Mietern keine Anfechtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die richtige, dieses Ergebnis vermeidende Lösung der Übergangsproblematik kann daher nur darin liegen, daß § 16 Abs 8 Satz 2 nF MRG grundsätzlich nur f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1996

RS OGH 1995/8/30 5Ob1110/95, 1Ob2065/96z, 5Ob294/98s, 5Ob92/02v, 5Ob151/03x, 5Ob182/06k, 5Ob183/08k,

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung der Zulässigkeit des Mietzinses ist stets der Zeitpunkt des Abschlusses der Mietzinsvereinbarung beziehungsweise - soweit § 16a MRG nicht gegenteiliges normiert - das Wirksamwerden der Vereinbarung. Entscheidungstexte 5 Ob 1110/95 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 5 Ob 1110/95 1 Ob 2065/96z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1995

RS OGH 1995/6/13 5Ob19/95

Norm: MRG §16MRG §31 Abs3MRG §31 Abs4MRG §31 Abs6
Rechtssatz: Durch § 31 Abs 6 MRG werden lediglich die Voraussetzungen festgesetzt, unter denen der Mieter zur Teilkündigung berechtigt ist. Obwohl über die Höhe des Mietzinses, der für den nach der Teilkündigung durch den Mieter diesem verbleibenden restlichen Mietgegenstand zu entrichten ist, ausdrücklich nichts ausgesagt wird, erfordert doch die im MRG allgemein zum Ausdruck kommende Wertung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1995

RS OGH 1995/2/21 5Ob23/95, 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 9Ob2104/96v, 5Ob2152/96y, 5Ob117/00t, 5Ob9/03i,

Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Bei einer echten Mietzinsvorauszahlung muß der Zeitraum, für den sie geleistet wird, von vornherein datumsmäßig bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Die Vereinbarung, bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag den Mietzins der letzten sechs Monate vor allfälliger Beendigung des Mietverhältnisses mit der Vorauszahlung zu verrechnen, genügt dem Bestimmtheitserfordernis nicht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1995

RS OGH 1995/1/13 5Ob4/95

Norm: MRG §16MRG aF §16 Abs4
Rechtssatz: Die Anpassung der gesetzlichen Höchstsätze an die inflationäre Entwicklung, die § 16 Abs 4 aF MRG vorsieht, hat für sich allein keinen Einfluß auf die Höhe des vereinbarten Hauptmietzinses. Wird also eine entsprechende Anpassung nicht ausdrücklich vereinbart, bleibt es beim vertraglichen fixierten Hauptmietzins auch dann, wenn sich auf Grund der Indexveränderungen die gesetzlichen Obergrenzen erhöhen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1995

RS OGH 1994/10/21 5Ob91/94

Norm: MRG §16WWG §15 Abs10
Rechtssatz: Von der Rückzahlung der für die Wiederherstellung eines bestimmten Mietobjektes aufgewendeten Förderungsmittel kann bei gleichzeitiger Förderung anderer Wiederherstellungsarbeiten am betreffenden Gebäude mit noch aushaftenden Fondsmitteln nur dann die Rede sein, wenn die auf das einzelne Mietobjekt entfallenden Fondsmittel durch einen konkreten Widmungsakt rechtlich abgegrenzt wurden. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1994

Entscheidungen 1-30 von 66

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