Entscheidungen zu § 16 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

66 Dokumente

Entscheidungen 61-66 von 66

RS OGH 1984/11/29 7Ob657/84, 5Ob53/84, 1Ob633/85, 2Ob513/84, 5Ob107/85, 5Ob113/85, 5Ob2/86, 5Ob22/86

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Freie Mietzinsvereinbarung sind nach Wegfall eines seinerzeit gegen sie gerichteten Verbotes dann zulässig, wenn das gesetzliche Verbot nur die Zeit des Vertragsabschlusses erfaßte. Folgende Vertragsklausel ist gültig: "Ortsüblicher Mietzins" - die objektive Bestimmbarkeit genügt - es muß ein angemessener Mietzins oder ein volkswirtschaftlich gerechtfertigter ortsüblicher oder sonst ein gesetzlich zulässiger höchster M... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1984

RS OGH 1984/7/12 7Ob588/84

Norm: MRG §16MRG §43
Rechtssatz: Der Eintritt eines neuen Mieters in einen bestehenden Vertrag (Vertragsübernahme) sowohl auf Grund Gesetzes als auch auf Grund eines vertraglichen Weitergaberechtes stellt weder den Abschluß eines neuen Mietvertrages noch einer - etwa gesondert, als Abänderung früherer Vereinbarungen erfolgenden - Mietzinsvereinbarung dar. Es bleiben daher alle früher geschlossenen Vereinbarungen an sich aufrecht. Der neue Miete... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1984

RS OGH 1984/7/12 7Ob588/84

Norm: MRG §16MRG §43
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen des MRG, insbesondere dessen § 16, kann kein Zweifel darüber bestehen, daß zwar der vom Mieter zu entrichtende Hauptmietzins jeweils zu vereinbaren ist (daher keine Anhebung der gesetzlichen Hauptmietzinse des § 2 Abs 1 lit a MG oder § 1 ZStG), daß aber die (gesetzlich) zulässige Höhe entweder durch die Grenze einer "Angemessenheit" (§16 Abs 1 MRG) oder nach starren Ausstattungskategorien (... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1984

RS OGH 1983/11/22 5Ob61/83, 5Ob85/83, 5Ob38/83, 5Ob167/86, 5Ob29/87, 5Ob2/88, 5Ob51/93, 5Ob138/97y,

Norm: MRG §16MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2
Rechtssatz: Im Verfahren über die Angemessenheit des Mietzinses sind die übrigen Hauptmieter der Liegenschaft nicht zu verständigen, weil die anderen Hauptmieter der Liegenschaft auf den von einem einzelnen Hauptmieter zu entrichtenden Hauptmietzins keinen Einfluß haben und die Einordnung einer Wohnung in eine Ausstattungskategorie in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG, solange diesbezüglich nicht ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1983

TE OGH 1983/6/28 5Ob584/83 (5Ob585/83, 5Ob586/83)

Mit Mietvertrag vom 9. 9. 1971 vermieteten die Klägerinnen dem Beklagten ab 1. 9. 1971 die gesamten Parterreräumlichkeiten ihres Hauses in B sowie einen Teil des Hofes zu Geschäftszwecken. Als Mietzins wurde ein jeweils im Vorhinein am Ersten eines jeden Monats unter Gewährung eines Respiros von zehn Tagen zu zahlender Betrag von 2600 S vereinbart. Dieser Mietzins wurde unter Zugrundelegung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt in Wien verlautbarten Verbraucherpreisindexes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1983

RS OGH 1983/6/28 5Ob584/83 (5Ob585/83, 5Ob586/83), 5Ob78/83, 3Ob624/83, 5Ob71/84, 5Ob578/85 (5Ob579/

Norm: MRG §16MRG §16 Abs9MRG §43 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer vor dem 01.01.1982 in bezug auf Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses ist nach dem bei Vertragsabschluß geltenden Recht zu beurteilen; ein nach dem 01.01.1982 gestelltes Erhöhungsbegehren des Vermieters, das auf eine in dieser Vereinbarung enthaltene Wertsicherungsklausel gestützt wird, kann allerdings - aber immer nur in dem den A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1983

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