Entscheidungen zu § 16 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

66 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 66

RS OGH 1994/10/19 3Ob560/94, 5Ob4/02b, 4Ob17/16b

Norm: MRG §16MRG §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Die Errichtung des vermieteten Gebäudes auf Kosten des Mieters kommt einer Mietzinsvorauszahlung gleich. Daher ist in einem nach dem 31.12.1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Mietgegenstand die schriftliche Vereinbarung, daß der Mietvertrag durch Zeitablauf aufgelöst wird, auch dann gültig, wenn der Mietgegenstand aus Mitteln des Mieters errichtet wurde. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1994

RS OGH 1993/9/9 8Ob567/93, 1Ob589/94, 1Ob2171/96p, 1Ob2065/96z, 5Ob197/99b, 5Ob92/02v, 3Ob306/04b, 3

Norm: ABGB §1092MRG §16
Rechtssatz: Der Bestandzins kann als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung auch in anderen geldwerten Leistungen, insbesondere auch in der Übernahme der laufenden Erhaltung der Bestandsache bestehen. Eine derartige Entgeltvereinbarung muss aber der Höhe nach zumindest bestimmbar sein. Dazu gehört, dass der Zeitraum über welchen die Leistungen auf dem Bestandzins anzurechnen sind, feststeht. Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob19/93

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, bloß neben dem vereinbarten Mietzins übernommene Verpflichtungen eigenmächtig als Mietzins umzudeuten und sodann unter dem Gesichtspunkt der behaupteten Unangemessenheit des so gebildeten Gesamtmietzinses eine Reduzierung bloß des in Geld bestehenden Mietzinsteiles zu begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 19/93 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob19/93, 5Ob340/98f

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Obgleich § 16 MRG vom Bestandzins als von einem Betrag spricht, kann der Bestandzins als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung auch in anderen geldwerten Leistungen, insbesondere auch in der Übernahme der laufenden Erhaltung der Bestandsache bestehen. Entscheidungstexte 5 Ob 19/93 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 19/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1992/10/13 5Ob138/92, 5Ob19/93, 5Ob340/98f, 5Ob209/09k

Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16MRG §28
Rechtssatz: Zweifellos ist es auf den angemessenen, in Geld zu zahlenden Hauptmietzins von Einfluss, ob der Mieter neben der Zahlung von Geld auch andere Leistungen zu erbringen hat. Je größer die Belastung durch solche Leistungen ist, desto geringer wird der angemessene in Geld zu entrichtende Hauptmietzins sein. Handelt es sich bei diesen Leistungen um die übernommene Hausreinigung und Schneeräumung samt St... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob58/92, 5Ob126/94, 5Ob129/99b

Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2MRG §16MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Die Einwände gegen eine Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers oder Antragsgegners im außerstreitigen Mietrechtsverfahren verlieren zumindest dort ihre Berechtigung, wo der Gesetzgeber eine Regelung nach dem Schema von Grundsatz und Ausnahme konzipiert hat. Dies ist bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Höhe des Hauptmietzinses bei entgeltgeschützten Objekten in § 16 MR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/3/10 5Ob14/92

Norm: MRG §16MRG §37 Abs1
Rechtssatz: In Fällen, in denen § 37 Abs 1 MRG die Überprüfung von Mietzinsbestandteilen durch den Außerstreitrichter ermöglicht, geht es durchwegs um die Zulässigkeit der betreffenden Forderung, also um die Feststellung, ob der vereinbarte oder begehrte Betrag den gesetzlichen Vorschriften über die Mietzinsbildung entspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 14/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1992

RS OGH 1992/1/28 5Ob2/92

Norm: MRG §16MRG §16aMRG §37 Abs1
Rechtssatz: Die ins außerstreitige Verfahren verwiesenen Mietrechtsangelegenheiten sind in § 37 Abs 1 MRG zwar taxativ aufgezählt, doch schließt dies eine berichtigende Auslegung zur Beseitigung offenkundiger Wertungswidersprüche nicht gänzlich aus. § 37 Abs 1 MRG in Verbindung mit Abs 3 leg cit ist jedenfalls so zu verstehen, daß die Überprüfung der Zulässigkeit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1992

RS OGH 1991/12/10 5Ob137/91, 5Ob157/06h

Norm: MRG §16MRG §58 Abs4RBG 1971 allgWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Die Judikatur, der zufolge die Nichtanwendbarkeit des § 16 MRG im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach dem RBG 1971 für alle Wohnungen in Häusern gilt, in denen zumindest der gemeinsamen Benützung der Mieter dienende Gebäudeteile aus Fondsmitteln wiederhergestellt wurden, bezieht sich auf Darlehen, die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1991

RS OGH 1991/12/10 5Ob137/91, 5Ob157/06h

Norm: MRG §16MRG §53RBG 1971 §12 Abs3WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Der durch § 12 Abs 3 1.Satz RGB idF des § 53 MRG bewirkte Wegfall der gesetzlichen Mietzinsbildung ist teleologisch auf jene Mietobjekte zu reduzieren, die überhaupt erst durch § 15 WWG 1948 in der jeweils geltenden Fassung den Zinsbildungsvorschriften des MG bzw des § 16 MRG unterworfen wurden. Ein davon n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1991

RS OGH 1991/6/25 5Ob71/91

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Es erscheint unbedenklich, zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: 1982) zu vereinbaren, daß zu einem späteren, noch unbestimmten Zeitpunkt der dann angemessene Mietzins als vereinbart gelten soll. Entscheidungstexte 5 Ob 71/91 Entscheidungstext OGH 25.06.1991 5 Ob 71/91 Veröff: WoBl 1991,253 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1991

RS OGH 1990/8/28 5Ob4/90, 4Ob1584/94, 1Ob2322/96v, 3Ob315/97p, 9ObA397/97s, 5Ob324/98b, 8Ob232/99x,

Norm: ABGB §936 IIABGB §1092MRG §16
Rechtssatz: Bei einem Konsensualvertrag - wie einem Mietvertrag - ist im Zweifelsfall kein Vorvertrag anzunehmen, weil der Vertragsinhalt mit dem des Hauptvertrages ident ist und ohne besonderen Grund nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten. Entscheidungstexte 5 Ob 4/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1990

RS OGH 1989/11/21 5Ob109/89

Norm: MRG §16MRG §53RBG 1971 §12 Abs3
Rechtssatz: Dem Wortlaut des § 12 Abs 3 RBG idF des § 53 MRG ist nichts zur Frage zu entnehmen, ob die Nichtanwendbarkeit des § 16 MRG ausschließlich für solche Mietgegenstände gilt, die vom Kriegsschaden betroffen waren (und mittels Fondshilfe wiederhergestellt wurden). Bei Beantwortung dieser Frage ist vielmehr auf das vom Gesetzgeber des RBG verfolgte Anliegen, Anreiz für den beschleunigten Rückfluß der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1989

RS OGH 1989/11/21 5Ob109/89

Norm: MRG §16RBG 1971 §12 Abs3WWG §15
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 12 Abs 3 RGB 1971 (sowohl idF vor dem MRG als auch jenem des § 53 MRG) gilt für alle Wohnungen in Häusern, in welchen zumindest der gemeinsamen Benützung der Mieter dienende Gebäudeteile aus Fondsmitteln wiederhergestellt worden waren. Daß das Mietobjekt selbst keinen Kriegsschaden erlitten hatte, ist rechtlich unerheblich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1989

RS OGH 1989/7/11 4Ob554/89, 8Ob519/90

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Wird ein Mietgegenstand zu Wohnzwecken und Geschäftszwecken vermietet, dann kommt es darauf an, was nach der Verkehrsauffassung überwiegt. Halten Wohnzweck und Geschäftszweck einander die Waage, dann ist der Geschäftszweck maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 554/89 Entscheidungstext OGH 11.07.1989 4 Ob 554/89 8 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1989

RS OGH 1989/3/7 5Ob537/89

Norm: MRG §9MRG §30 Abs2 Z9 DMRG §11MRG §14MRG §15MRG §16MRG §32
Rechtssatz: Eine Pflicht des Vermieters zur Ersatzbeschaffung im Sinne des § 32 MRG besteht nicht im Falle des Unterganges des Mietgegenstandes. Entscheidungstexte 5 Ob 537/89 Entscheidungstext OGH 07.03.1989 5 Ob 537/89 Veröff: SZ 62/36 European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1989

RS OGH 1989/2/7 5Ob8/89, 5Ob94/90, 5Ob1037/91, 5Ob100/95, 5Ob2261/96b, 5Ob2364/96z, 5Ob87/97y, 5Ob40

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Handelt es sich um Mängel, die die Benützung zwar behindern, die aber doch jederzeit ohne größere Aufwendungen beseitigt werden können, so stehen solche Mängel der Annahme der Brauchbarkeit des Bestandgegenstandes nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 8/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 5 Ob 8/89 Veröff: WoBl 1989/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1989

RS OGH 1988/7/5 5Ob552/88, 5Ob1104/95, 5Ob47/95, 5Ob171/00h, 5Ob45/13y, 9Ob21/20h

Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Einmalzahlungen können nur dann auf ihre Angemessenheit geprüft werden, wenn sie Vorauszahlungen des Mietzinses darstellen, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig vereinbart werden kann. Dann nämlich besteht bei kürzerer Dauer des Mietverhältnisses als ursprünglich erwartet auch ein Rückforderungsanspruch und es kann die Höhe des vereinbarten Mietzinses an den ihr gesetzten gesetzlichen Beschränkungen ü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1988

RS OGH 1988/7/5 5Ob552/88, 5Ob47/95

Norm: MRG §16
Rechtssatz: Nur soweit § 16 MRG überhaupt nicht anzuwenden ist, kann der Vermieter anstelle oder neben einem monatlich zu entrichtenden Mietzins auch Einmalzahlungen als Mietzins begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 552/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 552/88 Veröff: WoBl 1988,141 (Würth) = MietSlg XL/20 5 Ob 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1988

RS OGH 1988/2/23 4Ob505/88

Norm: MRG §16MRG §30 Abs1 BMRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Auch wenn dem Vermieter ein Interesse an der Zusammenlegung und Standardanhebung von Wohnungen nicht abzusprechen ist, kommt doch der vereinbarte Kündigungsgrund des Nichtzustandekommens eines Mietvertrages nach Wohnungszusammenlegung mit der freiwerdenden Nachbarwohnung und Standardanhebung über das neue Mietobjekt einem der in § 30 Abs 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe an Gewicht und B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1988

RS OGH 1987/12/4 5Ob91/87, 5Ob2/88, 5Ob80/88, 5Ob70/89 (5Ob71/89), 5Ob2020/96m, 5Ob154/99d

Norm: MRG §16MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Wegen des im Verfahren nach § 37 MRG geltenden Neuerungsverbots muß den beizuziehenden Beteiligten noch in 1.Instanz die Gelegenheit zu einem Sachvorbringen und Beweisanträgen gegeben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 91/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 91/87 5 Ob 2/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.12.1987

RS OGH 1987/3/3 5Ob29/87, 5Ob91/87

Norm: MRG §16MRG §37 Abs3 Z2
Rechtssatz: Wird die spruchgemäße Feststellung der Ausstattungskategorie beantragt, müssen die übrigen Hauptmieter der Liegenschaft am Verfahren beteiligt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 29/87 Entscheidungstext OGH 03.03.1987 5 Ob 29/87 Veröff: RZ 1987/59 S 223 5 Ob 91/87 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1987

RS OGH 1986/7/8 5Ob129/86, 5Ob132/86

Norm: MRG §16MRG §44 Abs2
Rechtssatz: § 44 Abs 2 MRG enthält die Fiktion der Geltung des § 16 MRG bereits im Zeitpunkt der Mietzinsvereinbarung. Entscheidungstexte 5 Ob 129/86 Entscheidungstext OGH 08.07.1986 5 Ob 129/86 Veröff: ImmZ 1986,394 = MietSlg XXXVIII/28 5 Ob 132/86 Entscheidungstext OGH 09.09.1986 5 Ob 132/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1986

RS OGH 1986/3/18 5Ob24/86, 5Ob42/86, 5Ob51/86

Norm: MRG §16MRG §16aMRG §43
Rechtssatz: Dadurch, daß § 16 a MRG außerhalb des Anwendungsbereiches des Art IV Z 7 des Bundesgesetzes vom 12.12.1985, BGBl 559, erst am 01.01.1986 in Kraft getreten ist, wurde von Anfang an ungültige Zinsanpassungsklauseln nicht bis zum 31.12.1985 (rückwirkend) gültig. Entscheidungstexte 5 Ob 24/86 Entscheidungstext OGH 18.03.1986 5 Ob 24/86 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1986

RS OGH 1986/2/11 5Ob112/85, 5Ob6/86, 7Ob521/87, 5Ob60/87, 4Ob554/89, 6Ob633/92 (6Ob634/92 -6Ob636/92

Norm: MRG §1 Abs1MRG §16MRG §44MRG §46
Rechtssatz: Ob ein Hauptmietvertrag über eine Wohnung oder ein solcher über Geschäftsräume vorliegt, hängt davon ab, ob der Mietgegenstand nach der Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrages zu Wohnzwecken oder zu Geschäftszwecken in Bestand gegeben bzw genommen worden ist oder welcher Zweck von den Parteien später einvernehmlich zum Vertragszweck gemacht worden ist. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1986

RS OGH 1985/9/16 1Ob633/85

Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1100 AMRG §16MRG §43 Abs1
Rechtssatz: Wurde in einem im Jahr 1962 abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung vereinbart, daß nach Abänderung der gesetzlichen Vorschriften über die Mietzinsbildung ein neu zu vereinbarender Zins zu bezahlen ist, so ist der Mieter auf Grund ergänzender Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen und der Verkehrssitte verpflichtet, einer Vertragsergänzung dahin zuzustimmen, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1985

RS OGH 1985/4/18 6Ob502/85, 6Ob537/85, 7Ob634/85, 8Ob522/86, 6Ob588/88, 5Ob552/88, 1Ob656/89 (1Ob657

Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann dem § 27 Abs 1 Z 1 oder 5 MRG zu unterstellen, wenn der laufende zulässige Mietzins nicht ausgeschöpft wurde, außer es handelt sich um eine echte Mietzinsvorauszahlung. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 6 Ob 502/85 Veröff: EvBl 1986/29 S 113 = RdW... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1985

RS OGH 1985/4/18 6Ob502/85, 2Ob593/85

Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine nach § 27 MRG verbotene Vereinbarung vorliegt, sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in allen Fällen wieder anwendbar, in denen die Mietzinsbildung dem § 16 MRG unterliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 6 Ob 502/85 Veröff: EvBl 1986/29 S 113 = ImmZ 1985... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1985

RS OGH 1985/4/18 6Ob502/85, 6Ob537/85, 5Ob552/88, 5Ob2077/96v

Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Durch das MRG wurde die Möglichkeit der freien Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses stark eingeschränkt. Eine solche Vereinbarung ist nur mehr denkbar, wenn § 16 MRG weder unmittelbar noch mittelbar anzuwenden und die Zinsbildung auch nicht durch andere zwingende Normen beschränkt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 18.04.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1985

RS OGH 1984/11/29 7Ob657/84, 5Ob53/84, 1Ob633/85, 2Ob670/84, 5Ob107/85, 5Ob112/85, 5Ob113/85, 5Ob22/

Norm: MG §16MRG §16MRG §43
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung sind freie Mietzinsvereinbarungen nach Wegfall eines seinerzeit gegen sie gerichteten Verbotes dann zulässig, wenn das gesetzliche Verbot nur die Zeit des Vertragsabschlusses erfasste. Die Vertragsklausel, dass nach einem eventuellen Außerkrafttreten des MG der ortsübliche Mietzins zu errichten ist, ist deshalb nicht ungültig. Die Höhe des zu zahlenden Zinses musste, damit die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1984

Entscheidungen 31-60 von 66

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