RS OGH 1992/1/28 5Ob2/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1992
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Norm

MRG §16
MRG §16a
MRG §37 Abs1

Rechtssatz

Die ins außerstreitige Verfahren verwiesenen Mietrechtsangelegenheiten sind in § 37 Abs 1 MRG zwar taxativ aufgezählt, doch schließt dies eine berichtigende Auslegung zur Beseitigung offenkundiger Wertungswidersprüche nicht gänzlich aus. § 37 Abs 1 MRG in Verbindung mit Abs 3 leg cit ist jedenfalls so zu verstehen, daß die Überprüfung der Zulässigkeit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses auch dann ins außerstreitige Verfahren gehört, wenn in diesem Zusammenhang gemäß § 16 a MRG ein Problem der Rechtswirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel zu lösen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070017

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_0050OB00002_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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