Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 VO

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356 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 356

TE UVS Steiermark 2013/05/17 30.14-84/2012

Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der Berufungswerberin zu Last gelegt, sie habe am 02.12.2010, um 17:05 Uhr, in G, Kreuzung M - E, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen gelenkt. Obwohl ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, habe sie 1.) ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten und 2.) nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt.   Wegen Übertretung der Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs 1 lit.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.05.2013

RS UVS Steiermark 2013/05/17 30.14-84/2012

Rechtssatz: Die Anhalte- und Meldepflicht nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gemäß § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO ist bereits dann gegeben, wenn dem Täter bei gehöriger Aufmerksamkeit objektive Umstände zu Bewusstsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit einer solchen Beschädigung zu erkennen vermochte. Danach muss die Lenkerin eines Busses, die durch den im Kreuzungsbereich stehenden PKW faktisch nicht in der Lage ist, ihr beabsichtigtes Linkseinbiegen unfallfrei dur... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.05.2013

RS UVS Kärnten 2012/12/12 KUVS-1506/12/2012

Rechtssatz: Die Fahrzeuglenker sind nicht von der Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle nach § 4 Abs. 5 StVO befreit, selbst wenn bei einem Verkehrsunfall nur mit Sachschaden die beteiligten Fahrzeuglenker, auch Zulassungsbesitzer, gegenseitig auf Schadenersatzansprüche verzichten, weil weder die Lenkereigenschaft noch jene als Zulassungsbesitzer etwas über das Alleineigentum am Kraftfahrzeug aussagt. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass selbst w... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.12.2012

RS UVS Kärnten 2011/08/31 KUVS-523-524/13/2011

Rechtssatz: Das Anhalten im Sinne von § 4 Abs. 1 lit a der Straßenverkehrsordnung ist vom ?Anhalten? im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 26 (erzwungenes zum Stillstand bringen eines Fahrzeuges) zu unterscheiden, zumal es nicht zum Selbstzweck erfolgt, sondern den Sinn hat, dass der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalls überzeugt hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen trifft. Der Lenker eines Fahrzeuges kommt daher seiner Anhaltepflicht nach § 4 Abs. 1 lit a StVO 1960 nicht s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.08.2011

RS UVS Kärnten 2011/08/29 KUVS-347-348/7/2011

Rechtssatz: Unbekannten Personen gegenüber kann der Identitätsnachweis nur durch Vorlage eines Lichtbildausweises erfolgen und ist die Mitteilung der Handynummer und des Namens jedenfalls nicht ausreichend, unabhängig davon, dass ? wie auch gegenständlich - die Unfallgegnerin (vorerst) mit dem Austausch des Namens und der Handynummer einverstanden gewesen ist. Schlagworte Unfall, unbekannte Person, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, Name, Handynummer Zuletzt aktualisiert am 14... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.08.2011

TE UVS Steiermark 2010/11/11 30.22-51/2010

Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 06.07.2010 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 03.07.2009 um 11.50 Uhr in der Gemeinde Zerlach auf der L 202 im Bereich StrKm 7,950 in Maxendorfberg aus Richtung Kirchberg/R. kommend, als Lenker des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen:   Spruchpunkt 1.): Er sei mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestan... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.11.2010

RS UVS Steiermark 2010/11/11 30.22-51/2010

Rechtssatz: Das Straßenbankett ist keine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs im Sinne des § 31 Abs 1 StVO, sondern gemäß § 2 Abs 1 Z 6 StVO ein Teil der Straße selbst, nämlich deren seitliche, nicht befestigte Landfläche. Somit handelt es sich beim Straßenbankett nicht um eine Einrichtung, die zur (Landfläche) Straße hinzukommt und der Regelung und Sicherung des Verkehrs (auf dieser Landfläche) dient. Daher war dem Berufungswerber, der auf dem Straßenbankett mit einem belad... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.11.2010

RS UVS Vorarlberg 2010/11/10 1-549/10

Beachte VwGH vom 22.06.1982, Zl 81/03/0179 Rechtssatz: Bei einem entlang einer Autobahn verlaufenden Wildzaun handelt es sich um eine Einrichtung im Sinne des § 31 Abs 1 StVO. Der § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO ist im Vergleich zu § 4 Abs 5 StVO die besondere Bestimmung. Liegt ein Sachverhalt nach der besonderen Be¬stimmung vor, so ist eine Bestrafung nach der allgemeinen Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO unzulässig. Schlagworte Wildzaun, Einrichtung zur Sicherung des Verkehrs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.11.2010

TE UVS Tirol 2008/10/23 2008/17/1256-2

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 31.08.2007 um ca 14.05 Uhr Tatort: Hall in Tirol, auf der Innsbrucker Straße B 171 auf Höhe der Nr 90 in Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: LKW, XY   1. Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich vorher zu überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. 2. Sie haben als Lenker eines Fah... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.10.2008

TE UVS Tirol 2008/05/19 2008/20/0909-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 04.06.2007 gegen 07:10 Uhr Tatort: Gemeindegebiet Kufstein, Siedlerweg 9, Klammstraße 3b Fahrzeug: LKW DAF, Kennzeichen XY, Anhänger Schwarzmüller, Kennzeichen XY   Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, obwohl Sie dem anderen Beteiligten bzw dem Geschädig... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.05.2008

TE UVS Niederösterreich 2008/01/18 Senat-KO-06-2143

Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen den Beschuldigten das angefochtene Straferkenntnis erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, dass er am 10. Dezember 2005 gegen 02,00 Uhr im Ortsgebiet G********** auf der S***************** vor Haus Nr 41 in Fahrtrichtung O*************** als Lenker des Kombi ** *** BK 1. nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt hat, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verke... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 18.01.2008

RS UVS Niederösterreich 2008/01/18 Senat-KO-06-2143

Rechtssatz: Die in der zeitlichen Abfolge des Verkehrsunfalles (mit Sachschaden an einem Brückengeländer) an den Vater des Unfalllenkers in seiner Eigenschaft als Gemeindesekretär erfolgte Meldung des Unfalles stellt einen Identitätsnachweis im Sinne des §4 Abs5 StVO dar. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 18.01.2008

TE UVS Tirol 2007/07/02 2006/17/1794-7

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   Tatzeit: 05.03.2006, 16.30 Uhr Tatort: Ischgl, auf der Gemeindestraße, im östlichen Bereich des Hotel U. Fahrzeug: PKW, XY   Der Beschuldigte, R. K. B., geb XY, wohnhaft in K., XY-Straße 6, ist   1. mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und hat an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da er es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglic... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.07.2007

TE UVS Wien 2007/05/16 03/P/46/8061/2006

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es am 17.1.2006 um ca. 14.45 Uhr in Wien, G-gasse/P-gasse, als Lenker des KFZ mit dem Kennzeichen PI-D(D) an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle vom VU in Kenntnis zu setzen. Wegen Übertretung des § 4 Abs 5 StVO wurde deswegen über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 3 lit. b StVO eine Geldstrafe von 150,-- Euro (... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.05.2007

RS UVS Wien 2007/05/16 03/P/46/8061/2006

Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des als erwiesen festgestellten Umstandes, dass der Berufungswerber bei dem vom Aufforderer beobachteten Fahrmanöver aus dem geöffneten Seitenfenster des von ihm gelenkten LKW in Richtung des im Zuge dieses Fahrmanövers beschädigten Mercedes herausgesehen hat und somit den Anprall an den Mercedes mitbekommen haben muss, war von vorsätzlicher Tatbegehung auszugehen, da der Berufungswerber vor diesem Hintergrund mit einem von ihm verursachten Sachschaden am ab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 16.05.2007

TE UVS Tirol 2006/12/13 2006/21/3173-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   Tatzeit: 18.02.2006 um 14.30 Uhr Tatort: Innsbruck auf der Amraser See Straße auf Höhe der HNr 56a, nördlicher DEZ Parkplatz auf Höhe des Nordeinganges Fahrzeug: Pkw, XY Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten.   Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in urs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.12.2006

TE UVS Tirol 2006/10/19 2006/28/2158-4

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10.07.2006, Zl VK-2985-2006, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 30.01.2006 um 11.15 Uhr Tatort: Gemeinde Birgitz, Hoadlstraße, bei km 3.600, Kehre unterhalb des Gasthauses Adelshof Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben weder ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.10.2006

TE UVS Tirol 2006/09/20 2006/12/2205-2

I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11.07.2006, Zl VA-137-2006:   Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Frau E. E. folgender Sachverhalt zur Last gelegt und wurden nachstehende Strafen verhängt:   ?Spruch: I. Als erwiesen angenommene Tat(en):   Tatzeit: 22.03.2006, 20.20 Uhr Tatort: Gemeinde Ellmau, öffentlicher Parkplatz vor dem Lokal Pub 66 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeint... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 20.09.2006

TE UVS Tirol 2006/09/19 2006/12/2026-02

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 12.06.2006, Zl S-9836/06, wurde Herrn S. V. zur Last gelegt, am 20.04.2006 zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr in XY, XY, den PKW mit dem Kennzeichen XY gelenkt und es nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (parkend abgestellten PKW und parkend abgestelltes Motorfahrrad beschädigt) unterlassen zu haben, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen, obwohl es zu keinem Identität... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.09.2006

TE UVS Tirol 2006/09/19 2006/25/0095-2

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Frau Dr. P. zur Last gelegt, sie habe am 02.02.2005 um 17.50 Uhr in Innsbruck, Anichstraße 20, den Kombi mit dem Kennzeichen XY gelenkt, wobei es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam, mit dem sie in ursächlichem Zusammenhang stand und trotzdem es unterlassen habe, 1. das Fahrzeug anzuhalten und 2. davon ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.   Sie habe dadurch zu 1. § 4 Abs 1 lit a StVO und zu 2. § 4 Abs 5 St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.09.2006

TE UVS Tirol 2006/08/16 2005/15/1924-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 22.10.2004 um ca 11.20 Uhr in Innsbruck, die Leopoldstraße knapp nördlich der Kreuzung mit der Heiliggeiststraße, von der Heiliggeiststraße kommend, mit dem Gelenkbus XY befahren, wobei es zu einem Verkehrsunfall gekommen sei, mit dem er in ursächlichem Zusammenhang gestanden habe und trotzdem habe er es unterlassen 1) das Fahrzeug sofort anzuhalten, und 2) davon ohne unnötigen Aufschub die nächste Poli... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 16.08.2006

TE UVS Tirol 2006/07/26 2006/30/0844-6

zu Spruchpunkt I.) ?  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Die Erstbehörde wies mit ihrem eingangs zitierten Bescheid den Antrag der Beschuldigten vom 27.12.2005 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der Versäumung der Berufungsfrist zum vorher ergangenen und ebenso eingangs zitierten Straferkenntnis ab.   Die Berufungsbehörde hat darüber wie folgt erwogen:   Gemäß § 71 AVG ist ua gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.07.2006

TE UVS Tirol 2006/06/12 2006/20/1152-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 12.09.2005 um 14.30 Uhr Tatort: Gemeinde W., Gasthof W. in XY Fahrzeug: LKW, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben weder ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, noch haben Sie den anderen Beteiligten bzw. dem Geschädigten Ihren Namen und Ihre Anschrift nachgewiesen. 2. Sie sind als Lenker des ang... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.06.2006

TE UVS Tirol 2006/05/02 2005/13/2627-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, am 01.06.2005, um 18.50 Uhr, mit dem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XY, auf der A-13 Brennerautobahn, bei Strkm 32.500, im Baustellenbereich der Luegbrücke des Gemeindegebietes von Gries am Brenner mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden zu sein und nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt zu haben, obwohl er auch ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.05.2006

TE UVS Tirol 2006/03/27 2006/18/0347-5

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 17.03.2005 um 18.15 Uhr Tatort: Gemeinde Telfs, am Max-Föger-Weg (Kurzparkzone), Nähe der Weissenbachgasse 1 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl Sie auch dem Geschä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.03.2006

TE UVS Tirol 2006/03/02 2005/14/2019-5

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt:   Tatzeit: 02.03.2005 um 19.00 Uhr Tatort: Gemeinde Fritzens, unbenannter Gemeindeweg beim Fußballplatz in Fritzens Fahrzeug: PKW, XY   1. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem Ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, ob... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.03.2006

RS UVS Oberösterreich 2005/12/31 VwSen-161042/2/Br/RSt

Rechtssatz: Aussprache einer Ermahnung nach § 4 Abs5 StVO 1960 bei geringer Tatschuld und ebensolcher Tatfolge (Einzelfallgerechtigkeit). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.12.2005

TE UVS Tirol 2005/05/11 2004/20/223-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   Tatzeit: 17.05.2004 um 09.57 Uhr Tatort: Gemeinde Schwaz, Bahnhofstraße 16 Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl sie auch dem Geschädigten ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.?   Dadurch habe der B... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.05.2005

TE UVS Wien 2005/04/12 03/P/46/3808/2004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 6.11.2003 um 08.30 Uhr in Wien, P-straße, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-18 es nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, 1.) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, da er dem Zweitbeteiligten seine Identität nicht nachgewiesen habe und auch gegenüber dem eingeschrittenen Sicherheitswachebeamten weder seine Identität bekannt ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.04.2005

RS UVS Wien 2005/04/12 03/P/46/3808/2004

Rechtssatz: Ein KFZ-Lenker ist bei einem Verkehrsunfall weder zur Mitwirkungspflicht, noch zur Meldepflicht verpflichtet, wenn ausschließlich an seinem eigenen Fahrzeug ein Sachschaden entstanden ist und auch das Einschreiten eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes nur von ihm selbst, nicht jedoch vom Unfallgegner verlangt worden war. Daher wird in diesem Fall weder das Tatbild des § 4 Abs 5 StVO noch jenes des § 4 Abs 1 lit c StVO verwirklicht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.04.2005

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