RS UVS Niederösterreich 2008/01/18 Senat-KO-06-2143

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Veröffentlicht am 18.01.2008
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Rechtssatz

Die in der zeitlichen Abfolge des Verkehrsunfalles (mit Sachschaden an einem Brückengeländer) an den Vater des Unfalllenkers in seiner Eigenschaft als Gemeindesekretär erfolgte Meldung des Unfalles stellt einen Identitätsnachweis im Sinne des §4 Abs5 StVO dar.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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