Norm: ArbVG §115 Abs1 ArbVG §116 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ArbVG § ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3 ArbVG §116 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ArbVG § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die für das Revisionsverfahren noch wesentlichen Sachverhaltsfeststellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Kläger war seit 1970 bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 17. 6. 2005 bei der Beklagten bzw deren Rechtsvorgänger (Bundesbahnstrukturgesetz 2003 BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) beschäftigt. Der Kläger war vom Dienst freigestellter Betriebsrat. Zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienstverhältnis hatte er noch 66 Tage Resturlaub, wor... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §117 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 117 heute ArbVG § 117 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Land Oberösterreich (Landesstraßenverwaltung), Klosterstraße 7, 4020 Linz, v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich November 1998 Obmann des Arbeitbetriebsrats der beklagten Partei; seitdem ist er einfaches Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Bis einschließlich November 1998 bezog er monatlich S 33.369,80 brutto; darin war ein Überstundenpauschale von S 5.269 brutto enthalten. Im Herbst 1995 begann die beklagte Partei, die Löhne der Arbeiter mittels Änderungsvereinbarungen zu kürzen, wobei bei Nichtabschluss dieser Änderungsvereinbarungen K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von der erstbeklagten Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlung eines offenen Werklohns in Höhe von S 1,671.714,71 sA. Außerdem erhob sie gegen die zweit- bis fünftbeklagten Parteien (Wohnungseigentümer zu bestimmten Anteilen) nachstehendes Feststellungsbegehren: "Es wird festgestellt, dass die zweitbeklagte Partei zu 136/869-Anteilen, die drittbeklagte Partei zu 287/869-Anteilen, die viertbeklagte Partei zu 264/869-Anteilen und d... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §121 Z3 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist im Betrieb der klagenden Partei als Elektriker im Schichtdienst tätig, seit Dezember 1998 ist er Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats. Der Kontakt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gestaltete sich von Beginn an schwierig und erfolgte ausschließlich schriftlich. Der Beklagte verrichtete seine Aufgaben als Betriebsrat soweit möglich in seiner Freizeit, doch nahm er auch während der Arbeitszeit, wenn er keine konkreten Arbeiten zu verri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne des § 121 ArbVG genauso zutreffend verneint wie die Frage, ob eine "Massenänderungskündigung" auch ohne das Vorhandensein der im § 121 ArbVG genannten Kündigungsgründe ausreicht, um die Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zu bewirken. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begrün... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 ArbVG §116 ArbVG §117 ArbVG §120 ArbVG §121 ArbVG §122 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Beklagten sind Betriebsratsmitglieder im seinerzeit 74 Arbeitnehmer beschäftigenden Betrieb der klagenden Partei. Allen vier Beklagten wurde die zur Erfüllung ihrer betriebsrätlichen Obliegenheiten erforderliche Freizeit seitens der klagenden Partei unter Fortzahlung des Entgeltes gewährt. Diese hatte ihren Arbeitnehmern im Laufe der Zeit teils mittels Einzelvertrages, teils mittels Betriebsvereinbarung verschiedene die Entgeltzahlung betreffende ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ZPO §228 B3bb ZPO §228 H3 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §66 Abs3 ArbVG §116 ArbVG § 66 heute ArbVG § 66 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem erhobenen Feststellungsbegehren das dazu erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem erhobenen Feststellungsbegehren das dazu erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, zutreffend be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Angestellter der Beklagten und seit April 1992 Mitglied des Betriebsrates. Der Betriebsrat besteht aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und neben dem Kläger aus zwei weiteren Mitgliedern. Der Stellvertreter des Vorsitzenden wurde am 31.1.1992 entlassen. An diesem Tag nahm der Kläger in der Zeit von 10 Uhr 41 bis 14 Uhr 41 ad hoc Freizeit in Anspruch und suchte mit dem Vorsitzenden des Betriebsrates die Gewerkschaft der Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Frühjahr 1992 waren die Kläger Mitglieder des Betriebsrates der beklagten Partei; der Erstkläger war Vorsitzender, die Zweitklägerin seine Stellvertreterin. Die Kollektivvertragsverhandlungen für die holzverarbeitende Industrie gestalteten sich damals äußerst schwierig. Die Gewerkschaft Bau-Holz berief für den 16.April 1992 in Brunn am Gebirge eine Betriebsrätekonferenz ein, zu der Betriebsräte aus ganz Österreich eingeladen wurden. Da der Erstkläger kr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Beklagten wurde am 17.4.1989 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Erstkläger war in dessen Unternehmen Mitglied des Betriebsrats. Der Beklagte erhob am 19.5.1989 im Sinne der §§ 120, 121 Z 1 ArbVG Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Kündigung unter anderem des Erstklägers. Am 9.6.1989 erteilte das Ausgleichsgericht dem Ausgleichsschuldner die Ermächtigung zur Kündigung. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien beraumte die Tagsatzung ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 ArbVG §116 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ArbVG § 116 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §115 Abs1 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Wurde in zulässiger Weise eine Überstundenpauschale vereinbart, hat mangels eines entsprechenden Vorbehalts des Widerrufs selbst eine Reduzierung der Betriebsratstätigkeit keinen Einfluß auf die Höhe des P... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Hätte das Betriebsratsmitglied im Fall der Beschäftigung an seinem Arbeitsplatz Überstunden leisten oder Akkordarbeit verrichten müssen, sind auch diese wegen der Verhinderung tatsächlich nicht erbrachter ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Das Ausfallprinzip gilt auch für variable Entgeltbestandteile, die allerdings dann nicht mehr weiterzuzahlen sind, wenn die Umstände, unter denen sie gewährt wurden, weggefallen sind.
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Begründung: Der Kläger trat am 7.März 1960 als Arbeiter in den Betrieb der damaligen Steyr-Daimler-Puch AG, Niederlassung Salzburg, ein. Im Herbst 1977 wurde er zum Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates gewählt. Mit 1.Jänner 1986 übernahm die Steyr-Handels- und Service Gesellschaft mbH und mit 1.März 1990 die Beklagte sein Arbeitsverhältnis jeweils mit allen Rechten und Pflichten. Er ist nach wie vor Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates. Obwohl er nie freigestellt war, erhielt ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Das Betriebsratsmitglied soll auch weiterhin in den Genuss aller jener Begünstigungen kommen, auf die ein nicht freigestellter Arbeitnehmer Anspruch hätte, der die gleiche Arbeit verrichtete, wie sie das Bet... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Damit der Betriebsinhaber die Pflicht, dem Betriebsratsmitglied die notwendige Freizeit zu gewähren, erfüllen kann, hat das Betriebsratsmitglied um diese anzusuchen. Dabei ist dem Betriebsinhaber wenigsten... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Die Höhe des gemäß § 116 ArbVG fortzuzahlenden Entgelts richtet sich danach, was das Betriebsratsmitglied verdient hätte, wenn es während dieser Zeit (in vollem Umfang) gearbeitet hätte. Zu ersetzen ist n... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Da zur Erfüllung der Obliegenheiten einzelner Mitglieder auch "fraktionelle Tätigkeiten" (wie insbesondere die Teilnahme an den Fraktionssitzungen, die unmittelbar vor den Sitzungen des Betriebsrates überli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Mitglieder (bzw Ersatzmitglieder) des Betriebsrates der Beklagten. Im Sommer 1990 verfaßte die Namensliste E*****, deren Listenführer der Erstkläger ist, ein Rundschreiben, das an alle Arbeitnehmer verteilt wurde. In diesem wurde die Vermutung aufgestellt, daß die Beklagte bei der Vergabe eines Abteilungsleiterpostens nicht objektiv vorgehe. Daraufhin kam es zu einer Besprechung zwischen der Direktion und Mitgliedern des Betriebsrates. Auf Grun... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3 ArbVG §116 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ArbVG § ... mehr lesen...