Entscheidungen zu § 116 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

45 Dokumente

Entscheidungen 31-45 von 45

RS OGH 1991/2/13 9ObA1/91, 9ObA133/91, 9ObA227/91, 9ObA72/18f, 9ObA10/21t

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Grundsätzlich ist der Entgeltanspruch eines teilweise freigestellten Betriebsratsmitglieds - insbesondere bei festen Bezügen - auf der Grundlage seines sonstigen, aktuellen, für die geleistete Teilarbeitszeit zu gewährenden Entgelts zu bemessen; eines Rückgriffs auf das Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer und auf die weitere Entwicklung solcher Vergleichseinkommen (unter Zugrundelegung einer Durchsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1991

RS OGH 1991/2/13 9ObA1/91

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Erfolgt die Schlechterstellung des Betriebsratsmitgliedes aus sachlichen Gründen (hier weil die Betreuung von Großkunden die ständige Erreichbarkeit des betrauten Autoverkäufers erfordert, oder weil der Arbeitnehmer wegen seiner weitgehenden Inanspruchnahme für Betriebsratsangelegenheiten Juniorverkäufer nicht einschulen kann und daher auch an den Provisionen nicht beteiligt wird), liegt zwar kein ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1991

RS OGH 1990/1/17 9ObA347/89

Norm: ArbVG §47 Abs1ArbVG §115 Abs1ArbVG §116
Rechtssatz: Nur die zu einer Betriebsversammlung teilnehmenden Mitglieder des Betriebsrates haben gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 116 ArbVG einen Entgeltfortzahlungsanspruch und gegenüber dem Betriebsratsfonds nach § 115 Abs 1 ArbVG Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten und sonstigen Barauslagen. Entscheidungstexte 9 ObA 347/89 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1990

TE OGH 1989/5/10 9ObA121/89

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Verein, der die Betreuung und Förderung Behinderter im Land Vorarlberg übernimmt. Sie beschäftigt derzeit ca. 170 Arbeitnehmer. Auch in anderen Bundesländern bestehen gleichartige Vereine, die ebenfalls Arbeitnehmer beschäftigen. 1986 gründeten Betriebsräte mehrerer Lebenshilfevereine eine Arbeitsgemeinschaft, die erst im Anfangsstadium steht und derzeit noch keine eigenen Statuten hat. Diese Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hält vierteljährlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1989

RS OGH 1989/5/10 9ObA121/89, 9ObA72/94

Norm: ArbVG §116
Rechtssatz: Kein Freistellungsanspruch nach § 116 ArbVG zum Besuch einer überbetrieblichen Interessen einer ganzen Berufsgruppe dienenden Tagung. Entscheidungstexte 9 ObA 121/89 Entscheidungstext OGH 10.05.1989 9 ObA 121/89 Veröff: RdW 1989,312 9 ObA 72/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 72/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1989

TE OGH 1987/9/30 9ObA73/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 14.Dezember 1983 Mitglied und seit 4. September 1984 Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates der Beklagten, deren Betriebsgegenstand die Branchen Handel mit Büromaschinen, graphisches Gewerbe und wirtschaftliches Werbewesen umfaßt. Der Kläger ist auch Mitglied des Fachgruppenausschusses Büromaschinenhandel in der Gewerkschaft der Privatangestellten. Er nahm an verschiedenen Veranstaltungen von kollektivvertragsfähigen Körperschaften teil... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1987

RS OGH 1987/9/30 9ObA73/87, 9ObA121/89, 9ObA19/94

Norm: ArbVG §38ArbVG §39 Abs2ArbVG §41ArbVG §89 ffArbVG §116
Rechtssatz: Im Rahmen seiner in den §§ 89 ff ArbVG näher umschriebenen Aufgaben obliegt dem Betriebsrat vor allem die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb gegenüber dem Betriebsinhaber; gemäß § 39 Abs 4 ArbVG soll er sich bei Erfüllung dieser betrieblichen Interessenvertretungsaufgaben von der zuständigen kollektivvertragsfähigen Körperschaft beraten lassen. Davon ist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1987

RS OGH 1987/9/30 9ObA73/87

Norm: ArbVG §116
Rechtssatz: Dienten die strittigen Veranstaltungen weder der Beratung des Betriebsrates bei Erfüllung der ihm nach dem ArbVG übertragenen Aufgaben noch der Verankerung einer nur seinen Betrieb betreffenden Regelung im KollV, sondern wurden derartige Probleme nur nebenbei erörtert, reicht dies zur
Begründung: eines Anspruches nach § 116 ArbVG nicht aus (vgl Arb 9535, wonach es auf den Zweck der Veranstaltung ankommt). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1987

TE OGH 1976/10/19 4Ob118/76

Der Kläger ist Mitglied des Betriebsrates im Betrieb der beklagten Partei. In dieser Eigenschaft nahm er an folgenden eintägigen Veranstaltungen teil: Am 11. Oktober 1974 an einer Informationskonferenz in Bruck/Mur, wozu der GB, Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, eingeladen hatte. Die Tagesordnung sah Kurzberichte über den Gewerkschaftstag und die Landarbeitsgesetznovelle, Aktuelles und Allfälliges vor. Gegenstand der Berichte und Erörterungen war die Vorber... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1976/10/19 4Ob118/76, 9ObA73/87, 9ObA121/89

Norm: ArbVG §39ArbVG §116
Rechtssatz: Freizeit nach § 116 ArbVG ist zu gewähren, wenn die Veranstaltung unmittelbar der Erörterung betriebsbezogener und in den gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrates fallender Angelegenheiten dient. Hiebei ist auch zu berücksichtigen, daß der Betriebsrat gemäß § 39 Abs 2 ArbVG die ihm bei der Verwirklichung der Interessenvertretung obliegenden Aufgaben im Einvernehmen mit den zuständigen kollektivvertrag... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1976/10/19 4Ob118/76

Norm: ArbVG §39ArbVG §116ArbVG §118 Abs4
Rechtssatz: Die widerspruchslose Gewährung der zur Erfüllung der Obliegenheiten als Mitglied des Betriebsrates erforderlichen Freizeit kann nicht als Ersatz des für die Gewährung der Bildungsfreistellung erforderlichen Einvernehmens zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber gewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 118/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1976/10/19 4Ob118/76

Norm: ArbVG §116ArbVG §118BRGO 1974 BGBl 355 §33
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung der Amtsfreistellung von der Bildungsfreistellung kommt es wesentlich auf den Zweck und nicht auf die Dauer der Veranstaltung an. Die Dauer der Veranstaltung ist nach dem Gesetz kein Abgrenzungsmerkmal. § 33 Abs 1 BRGO (BGBl 1974/355) ist dagegen eine bloße Ordnungsvorschrift (Floretta - Strasser, Kommentar zum ArbVG 799), aus der jedenfalls nicht abgeleitet werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1976/10/19 4Ob118/76, 9ObA19/94

Norm: ArbVG §116ArbVG §118
Rechtssatz: Auf Gewerkschaftsveranstaltungen zur allgemeinen gewerkschaftlichen Schulung in sozialpolitische und tarifpolitische Fragen ist § 118 ArbVG und nicht § 116 ArbVG über eine Amtsfreistellung auch dann anzuwenden, wenn die vermittelten Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des ArbVG notwendig sind. Entscheidungstexte 4 Ob 118/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1976/10/19 4Ob118/76, 9ObA133/91

Norm: ArbVG §116
Rechtssatz: Die Freizeit zur Erfüllung der Obliegenheiten als Mitglied des Betriebsrates ist von diesem Mitglied selbst durch Anmelden in Anspruch zu nehmen und muß vom Betriebsinhaber gewährt werden, sofern die Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrates "tunlichst ohne Störung des Betriebes" ausgeübt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 118/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1974/4/2 1ABR43/73

Norm: ArbVG §116ArbVG §117
Rechtssatz: Auch in Betrieben mit weniger als 300 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist und regelmäßig Betriebsratstätigkeit in einem bestimmten, einer Pauschalierung zugänglichen Mindestumfang anfällt (§ 37 Abs 2, § 38 BetrVG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1974

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