RS OGH 1992/1/15 9ObA227/91

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Norm

ArbVG §116

Rechtssatz

Wurde in zulässiger Weise eine Überstundenpauschale vereinbart, hat mangels eines entsprechenden Vorbehalts des Widerrufs selbst eine Reduzierung der Betriebsratstätigkeit keinen Einfluß auf die Höhe des Pauschales.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051334

Dokumentnummer

JJR_19920115_OGH0002_009OBA00227_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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