Entscheidungsgründe: Die Ehefrau des Beklagten ist seit 17.Oktober 1986 im Pflegeheim L***** der Stadt W***** untergebracht. Sie ist nach einer Gehirnblutung bewegungsunfähig, hat einen Dauerkatheter und muß Windeln tragen. Bis zu ihrer Einlieferung ins Pflegeheim hat die Ehefrau dem Beklagten den Haushalt geführt. Mit Schreiben vom 22.Oktober 1986 hat die Klägerin dem Beklagten bekanntgegeben, daß für den Aufenthalt im Pflegeheim kein Anspruch auf Leistung eines Sozialvers... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2 JN §49 Abs3 ZPO §502 Abs3 Z1 K JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger belangte die Beklagte, seine Ehegattin zu AZ 4 C 100/92 des Bezirksgerichtes Salzburg wegen Scheidung und begehrt im vorliegenden Verfahren von der Beklagten die Bezahlung von 500.000 S sA, im wesentlichen mit folgender
Begründung: Der Kläger sei mit der Beklagten bereits vor der Eheschließung am 27. September 1988 befreundet gewesen und habe mit ihr noch vor der Eheschließung eine Lebensgemeinschaft aufgenommen. Im Hinblick auf die künftige gemeinsam... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind verheiratet, leben jedoch getrennt. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K***** mit dem Haus L*****weg Nr. 6c, in dem sich die ehemalige Ehewohnung sowie eine weitere Wohnung (sogenannte Inliegerwohnung) befindet. Diese Inliegerwohnung wurde von der Beklagten, die seit März 1991 allein im Haus wohnt, bereits mehrmals vermietet, und zwar vom 21.6.1991 bis zum 30.9.1991, vom 1.12.1991 bis zum 31.3.1992... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 10.Dezember 1992 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von den beiden Beklagten die Bekanntgabe des Losungswortes für ein bestimmt bezeichnetes Sparbuch. Sie sei Mieterin einer Wohnung im *****Wiener Gemeindebezirk gewesen und habe von dem ihr vertraglich eingeräumten Weitergaberecht Gebrauch gemacht und der Beklagten in Ausübung dieses Rechtes ihre Mietrechte an dieser Wohnung abgetreten. Als Kaufpreis für die in der Wohnung verblei... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verneinung der Zuständigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 2c JN iVm § 76a JN für eine auf § 896 Satz 1 und (unschlüssig auf) § 97 ABGB sowie eine dem § 896 Satz 1 ABGB entsprechende Vereinbarung gestützte Klage desjenigen Ehegatten, der die bisher fällig gewordenen Kaufpreisraten für die von den Ehegatten gemeinsam, d.h. zu je einem Viertel, erworbene Liegenschaftshälfte (verbunden mit dem Benützungsrecht an einer Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Unterbleiben eines Bewertungsausspruches damit begründet, daß über eine Bestandstreitigkeit im Sinne des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO entschieden wurde. Dem ist nicht zu folgen. Das Berufungsgericht hat das Unterbleiben eines Bewertungsausspruches damit begründet, daß über eine Bestandstreitigkeit im Sinne des Paragraph 502, Absatz 3, Ziffer 2, ZPO entschieden wurde. Dem ist nicht zu folgen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C1 JN §49 Abs2 Z2c ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Mutter, der Beklagte der Vater der am 5. August 1970 bzw. 12. Februar 1972 unehelich geborenen Kinder Bernhard Johannes und Markus Robert N*****. Der Vater anerkannte die Vaterschaft und verpflichtete sich ab der Geburt der beiden Kinder zu monatlichen Unterhaltsleistungen. Die Klägerin lebte seit der Geburt des ersten Kindes bis zu ihrer Verehelichung Ende November 1974 bei der väterlichen Großmutter. Während dieser Zeit wäre der Vater... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C1 JN §49 Abs2 Z2c ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit Jänner 1979 Mieter einer Wohnung im Hause Bregenz, J*****-Straße *****, das seit 1989 im Alleineigentum der Beklagten steht. Voreigentümerin war die gemeinnützige E***** Baugenossenschaft reg. Genossenschaft mbH mit dem Sitz in Wien. Mit dieser haben die Kläger den Mietvertrag geschlossen. Die Kläger stellten nachstehende Urteilsbegehren: 1. Die beklagte Partei sei schuldig, die auf der Liegenschaft J*****-Straße 27 in Bregenz errichte... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend u... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 D6 JN §49 Abs2 Z2cFamLAG §2 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: A***** K***** ist der am 23. Oktober 1969 geborene eheliche Sohn der Streitteile. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes H***** vom 12. August 1981 geschieden. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 28. September 1981 wurde die anläßlich der Scheidung getroffene Vereinbarung über die Übertragung der Obsorge über den Minderjährigen an den Beklagten pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Zunächst wohnte A***** K***** - dem von den Streitteilen freigestellt wor... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 D6 JN §49 Abs2 Z2cFamLAG §2 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN idF ZPNov 1983 §49 Abs2 Z5
Rechtssatz:
Der Anspruch auf Zahlung eines Benützungsentgeltes wegen Versagens der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Bestandvertrages gehört gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN vor die Bezirksgerichte. Der Anspruch auf Zahlung eines Benützungsentgeltes wegen Versagens der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Bestandvertrages gehört gemäß Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 5, JN vor die Bezirksgeri... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten (zur ungeteilten Hand) zur Zahlung von S 83.000,-- mit der
Begründung: , die Beklagten hätten ein die Wohnungen top Nr. 44 und 45, ***** des Hauses E***** im 3. Wiener Gemeindebezirk betreffendes bindendes Anbot zum Abschluß eines Mietvertrages erstattet. Von diesem Anbot seien sie grundlos zurückgetreten, wodurch dem Kläger ein Schaden in der Höhe des Klagebetr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses G***** 17 in S*****. Am 7. und 11. März 1978 schloß er mit Peter D***** über die im Erdgeschoß und im ersten und zweiten Obergeschoß dieses Hauses gelegenen Räume einen Mietvertrag, der unter Punkt VII (Weitergabe von Mietrechten) bestimmt, daß dem Mieter die Unterbestandgabe sowie die gänzliche oder teilweise Überlassung von Mietrechten an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, gestattet sei; die Übertragung von Mietrechte... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Bezahlung von S 227.187,05 sA. Sie begründet ihr Klagebegehren damit, daß sich der Beklagte am 7.3.1990 verpflichtet habe, mit dem Stichtag 16.4.1990 das der Klägerin von der Stadtgemeinde Innsbruck vermietete Cafe-Restaurant "Hexenkessel" in Innsbruck, Peerhofstraße 3, zu übernehmen. Die Vermieterin, die Stadtgemeinde Innsbruck, sei mit dem Beklagten als neuem Pächter einverstanden gewesen. Der Beklagte habe aber "das Pach... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1 Z4 ZPO §502 Abs4 ZPO §502 Abs5 Z1 K EO §35 D JN §49 Abs2 Z2JN idF BGBl I 2003/112 §49 Abs1 Z2 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.11.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ZPO § 224 gültig von 01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden beklagten Kinder. Die Streitteile sind polnische Staatsangehörige. Der Kläger hat seinen ständigen Aufenthalt seit mehreren Jahren in Österreich. Die Kinder halten sich in Polen auf. Am 9.1.1985 verpflichtete sich der Kläger in einem gerichtlichen Vergleich vor einem österreichischen Bezirksgericht ua, den beklagten Parteien den rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1.3.1984 bis 31.12.1984 von 4.000 S für die E... mehr lesen...