Norm
ABGB §1042 C1Rechtssatz
Eine Klage auf Ersatz des für ein gemeinsames Kind geleisteten Aufwandes nach § 1042 ABGB ist unter § 49 Abs 2 Z 2 c JN zu subsumieren.Eine Klage auf Ersatz des für ein gemeinsames Kind geleisteten Aufwandes nach Paragraph 1042, ABGB ist unter Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2, c JN zu subsumieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020053Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2012