Norm: ZPO §224 Abs1 Z4 ZPO §502 Abs4 ZPO §502 Abs5 Z1 K EO §35 D JN §49 Abs2 Z2JN idF BGBl I 2003/112 §49 Abs1 Z2 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.11.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ZPO § 224 gültig von 01.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft St. Kanzian, Westuferstraße 16, mit einer darauf errichteten gemauerten Verkaufshalle und begehrt vom Beklagten mit der Behauptung, dieser sei als Untermieter eines Dritten, dessen Bestandvertrag einvernehmlich gelöst worden sei, titelloser Benützer, die Räumung des in der gemauerten Verkaufshalle gelegenen südlichen Geschäftslokals und des daran anschließenden unverbauten Teils des Grundstücks. Der Kläger bewertete den Str... mehr lesen...
Norm: JN idF ZPNov 1983 §49 Abs2 Z5JN idF ZPNov 1983 §83 Abs1
Rechtssatz: Seit der ZPNov 1983 gehören alle im § 49 Abs 2 Z 5 JN bezeichneten Streitigkeiten vor das Gericht, in dessen Sprengel die Sache liegt. Unter § 49 Abs 2 Z 5 JN fallen seit der ZPNov 1983 nicht nur Feststellungsklagen auf Bestehen oder Nichtbestehen eines Bestandverhältnisses, sondern auch der sich aus dem (behaupteten) Nichtbestehen ergebende Leistungsanspruch, nä... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ 454 GB Oberdöbling; der Erstbeklagten und ihrem Ehemann gehören die restlichen Anteile. Die klagende Partei bringt in ihrer beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage vor, die Erstbeklagte und deren mj. Tochter, die Zweitbeklagte, benützten die Wohnungen Nr. 3 und 9 ohne rechtswirksam abgeschlossenen Mietvertrag, weil weder die klagende Partei noch ihr Rechtsvorgänger die hiefür erforderlichen Z... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von ihrem Ehemann die Rückzahlung eines Betrages von 400.000 S mit der Behauptung, dem Beklagten diesen Betrag im August 1985 darlehensweise zugezählt und das Darlehen zum 30. April 1989 aufgekündigt zu haben. Ohne zusätzliches Tatsachenvorbringen erklärte die Klägerin, ihr Begehren auch auf den Rechtsgrund der Bereicherung zu stützen. Zur Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes brachte die Klägerin vor, gleichzeitig mit ihrer Zahlungskl... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 g... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 g... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein brachte beim Gerichtshof erster Instanz die Klage ein und begehrt vom Beklagten den für das Schuljahr 1988/1989 rückständigen Heimbeitrag von S 92.200,-- sA für die vom Verein betriebene Internatsschule für Schisportler. Das Erstgericht wies die Klage von Amts wegen wegen sachlicher Zuständigkeit des Bezirksgerichtes nach § 49 Abs 2 Z 7 JN (Streitigkeiten zwischen Wirten und ihren Gästen über die aus diesen Verhältnissen entspringenden Verhältnis... mehr lesen...
Begründung: Am 9. September 1985 beantragten ua der am 30. Dezember 1967 geborene Markus und die am 8. Oktober 1969 geborene Aline P***, vertreten durch ihre Mutter, den ehelichen Vater Frank P*** zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 15 % seines Nettoeinkommens zu verhalten. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 16. September 1986, 39 Cg 271/85-18, einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich vom selben Tag verein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer des Hauses Friedberg, Schwaighoferstraße 56; der Beklagte benützt (zeitweise) die in diesem Haus gelegene Mansardenwohnung. Mit der Behauptung, daß er die Wohnung dem Beklagten nur in Form einer Bittleihe zeitweise als Feriendomizill überlassen habe, dieser sie aber trotz Widerrufes der Bittleihe nicht geräumt habe, begehrt der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, diewnäher beschriebene Mansardenwohnung geräumt zu übergeben. Der... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.August 1969 geborene Adelheid S*** ist ein eheliches Kind des Mag. Horst S*** und der Elfriede S***. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Der Vater war auf Grund des Beschlusses des Erstgerichts vom 26. April 1984 (ON 32) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.800,-- für seine Tochter verpflichtet. Ein Unterhaltserhöhungsantrag der Mutter und ein Herabsetzungsantrag des Vaters wurden mit Beschluß des Rekursgerichts vom 30.November 1987 (ON 55) abgewi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit Beschluß vom 7. April 1987 (ON 148) dem Antrag des Vaters Peter K*** vom 21. Oktober 1986 (ON 137) statt und sprach aus, daß er mit Wirksamkeit vom 1. November 1986 von der weiteren Unterhaltspflicht in Ansehung der Martina K*** zur Gänze befreit werde. Es stellte fest, Martina K*** sei seit 1. September 1986 als Lehrling im dritten Lehrjahr bei der S*** Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft beschäftigt und beziehe unter Berücksichti... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 30. Mai 1983 eingebrachten Klage vom Beklagten mit der Behauptung, dieser benütze den im Haus Graz, Göstingerstraße 149 A, befindlichen Kellerraum im Ausmaß von 31,7 m 2 titellos, die Räumung dieses Raumes. Er bezifferte den Streitwert für Gerichtsgebühren mit S 4.000 nach dem Rechtsanwaltstarif mit S 7.200. Der Beklagte wendete unter anderem ein, er habe mit dem Nutzungsberechtigten Kurt K*** einen Bestandvertrag abgeschlossen, an den ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10.5.1982 von Hermine A unehelich geborene Klägerin begehrt, den Beklagten als Vater festzustellen und ihn zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 1.300 zu verpflichten. Der Beklagte habe der Mutter während der Zeit vom 12.7.1981 bis zum 11.11.1981 wiederholt geschlechtlich beigewohnt. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens. Er habe der Mutter im August und September 1981 insgesamt dreimal geschlechtlich beigewohnt, doch s... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 ZPO §500 Abs2 Z3 IIa JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 b... mehr lesen...
Begründung: Die KLägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 12., Bonygasse 55. Der Beklagte ist Mieter des Einzelraumes top.Nr. 29 a in diesem Haus. Im Jahre 1979 wurde in Ansehung des Hauses bei der Schlichtungsstelle ein Antrag nach §§ 7, 28 Abs 1 MG gestellt; das Verfahren über den Antrag nach §§ 7, 28 Abs 2 MG ist noch anhängig. Die KLägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 12., Bonygasse 55. Der Beklagte ist Mieter des Einzelraumes top.Nr. 29 a in diesem Haus. Im Jahre 1979 wu... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 ZPO §500 Abs2 Z3 IIa JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 b... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 ZPO §500 Abs2 Z3 IIa ZPO §500 Abs2 Z3 IIB2 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 g... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 ZPO §500 Abs2 Z3 IIa ZPO §500 Abs2 Z3 IIB2 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A JN §49 Abs2 Z5 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A JN §49 Abs2 Z5 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 WGG §21 Abs3 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 WGG §21 Abs3 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte mit Mahnklage "an rückständigen Mietzinsen einschließlich Erhaltungsbeitrag gemäß § 45 MRG" für die Monate Juni bis Oktober 1982 den Restbetrag von 5454.76 S sA. Der Beklagte erhob gegen den erlassenen bedingten Zahlungsbefehl rechtzeitig Widerspruch und machte geltend, daß kein Mietzinsrückstand bestehe. Der eingeklagte Betrag betreffe einen von der klagenden Partei zu Unrecht vorgeschriebenen Erhaltungsbeitrag. Die von ihm gemietete Wohnung entspreche... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 MRG §37 Abs1 Z8 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 MRG §41 MRG §37 Abs1 Z13 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte mit Mahnklage "an rückständigen Mietzinsen einschließlich Erhaltungsbeitrag gemäß § 45 MRG" für die Monate Juni bis Oktober 1982 den Restbetrag von 5454.76 S sA. Der Beklagte erhob gegen den erlassenen bedingten Zahlungsbefehl rechtzeitig Widerspruch und machte geltend, daß kein Mietzinsrückstand bestehe. Der eingeklagte Betrag betreffe einen von der klagenden Partei zu Unrecht vorgeschriebenen Erhaltungsbeitrag. Die von ihm gemietete Wohnung entspreche... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 MRG §37 Abs1 Z8 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31... mehr lesen...