Norm: JN §49 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 7 JN ist nicht nur bei Streitigkeiten zwischen Wirten und Gästen, sondern auch bei solchen zwischen Wirten und ihren Auftraggebern über die aus diesen Verhältnissen entspringenden Verpflichtungen gegeben. Entscheidungstexte 1 Ob 198/01a Entscheidungstext OGH 17.08.2001 1 Ob 198/01a ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 7 JN ist nicht nur bei Streitigkeiten zwischen Wirten und Gästen, sondern auch bei solchen zwischen Wirten und ihren Auftraggebern über die aus diesen Verhältnissen entspringenden Verpflichtungen gegeben. Entscheidungstexte 1 Ob 198/01a Entscheidungstext OGH 17.08.2001 1 Ob 198/01a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Klagen auf Ersatz von Detektivkosten (gegenüber dem präsumtiven Ehestörer) sind keine Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2c JN. Entscheidungstexte 5 Ob 45/01f Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 45/01f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Klagen auf Ersatz von Detektivkosten (gegenüber dem präsumtiven Ehestörer) sind keine Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2c JN. Entscheidungstexte 5 Ob 45/01f Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 45/01f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...