Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Die (örtliche und sachliche) Zuständigkeit zur Erhebung einer Klage nach § 21 Abs 3 WGG ist nicht von der Rechtsfrage abhängig, ob der Vertrag als Mietvertrag oder Nutzungsvertrag zu werten ist.Die (örtliche und sachliche) Zuständigkeit zur Erhebung einer Klage nach Paragraph 21, Absatz 3, WGG ist nicht von der Rechtsfrage abhängig, ob der Vertrag als Mietvertrag oder Nutzungsvertrag zu werten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0046708Dokumentnummer
JJR_19831108_OGH0002_0050OB00060_8300000_001