Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses hängt vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG ab. Bei der Prüfung der Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist der Oberste Gerichtshof an den diesbezüglichen Ausspruch des Rekursgerichtes nicht gebunden. Ist ein ordentlicher Revisionsrekurs - wie hier - wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig und ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt gegenüber den beklagten Parteien, die ihren Sitz in der Tschechischen Republik haben, die Bezahlung von S 225.000,-- sA. Die beiden Erstbeklagten betrieben das drittbeklagte Transportunternehmen. Die Klägerin habe die Beklagten am 26.4.1994 mit der Beförderung einer kompletten LKW-Ladung von 30 Paletten Marmelade von Wien nach Moskau beauftragt. Dabei sei von der Klägerin ein CMR-Frachtbrief unter Anführung des Absenders und der dritttb... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9 EO §355 XVI EO §381 A JN §28 JN §42 Af B-VG Art. 9 heute B-VG Art. 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 9 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981 B-VG Ar... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4 EO §355 VIa JN §28 EO § 18 heute EO § 18 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 18 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 18 gültig von 11.06.1955 bis 30.0... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9 EO §355 XVI EO §359 EuGVÜ Art31 JN §28 JN §42 Af B-VG Art. 9 heute B-VG Art. 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 9 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Jeder Gläubiger, der ein... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 17.9.1993, 39 Cg 89/93v-3, wurde der Verpflichteten, die ihren Sitz in Deutschland hat, auf Antrag der betreibenden Partei für das Gebiet der Republik Österreich verboten, periodische Druckwerke, insbesondere die Zeitschriften N***** verkaufen zu lassen, wenn dabei oder damit die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel mit nicht unerheblichen Preisen angekündigt oder gewährt wird und die Teilnahme an einem... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsba... mehr lesen...
Begründung: In ihrer am 14.10.1992 beim Erstgericht überreichten Unterlassungsklage brachte die Klägerin im wesentlichen vor, sie sei Eigentümerin des geschlossenen Hofes in EZ *****, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke Nr. 855, 859, 860 und 829/2 gehörten. Unter anderem über diese Grundstücke führe der Bringungsweg der Bringungsgemeinschaft "E*****. Den Mitgliedern dieser Bringungsgemeinschaft komme ein auf die land- und forstwirtschaftliche Bringung beschränktes... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei stellt den Antrag, das Handelsgericht Wien für einen Rechtsstreit als zuständig zu bestimmen, in dem sie die Feststellung begehrt, daß die Beklagten zur ungeteilten Hand der Klägerin für den Schaden haften, der durch die Nichtablieferung von 528 Kartons Unterhaltungselektronikwaren mit einem Bruttogewicht von 10.240 kg, übernommen in Wien am 17.2.1994, des Versenders T***** Singapore, bestimmt für Moskau, entstanden ist oder noch entsteh... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Aus dem Vorhandensein eine... mehr lesen...
Begründung: Das Geschwornengericht bei einem (szt.) Kreisgericht erkannte mit Urteil vom 18.Dezember 1984 den Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG schuldig. Der Oberste Gerichtshof verwarf mit Urteil vom 2.Juli 1986 die vom Kläger, seiner Mutter und Ehegattin erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und verurteilte den Kläger - der beim Gerichtstag vor dem Obersten Gerichtshof am 2.Juli 1986 nicht anwesend war - in Stattgeb... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind deutscher, der Beklagte ist niederländischer Staatsangehörigkeit. Die Kläger wohnen in Deutschland, der Beklagte in den Niederlanden. Im Februar 1993 hielten sich sämtliche Streitteile einige Tage lang als zahlende Urlaubsgäste in St.Johann/Pongau auf. Am 20.2.1993 kam es im Freizeitbereich (Whirlpool) des Hotels zu einer Auseinandersetzung zwischen den Streitteilen, welche mit Verletzungen der beiden Kläger endete. Beim Landesgericht Salzburg behä... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei begehrte, für die zu beim Bezirksgericht Graz unter 41 C 1369/94w eingetragene Klage gemäß § 28 Abs 1 Z 1 JN das angeführte Gericht als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen. Sie brachte dazu vor, daß sie im Auftrag und auf Rechnung der Antragsgegnerin Waren befördert habe, die an einem im Sprengel des Bezirksgerichtes Graz gelegenen Ort abzuliefern gewesen seien. Die Antragsgegnerin, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland h... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht die mit Beschlüssen vom 1.9.1993 und 20.9.1993 unterbrochenen Rekursverfahren 2 R 168, 169, 192/93 vom Amts wegen fortgesetzt, den Rekursen der Gemeinschuldnerinnen Folge gegeben, die angefochtenen Beschlüsse als nichtig aufgehoben und den Rekurs an den Obersten Gerichtshof für jedenfalls unzulässig erklärt. Der dagegen erhobene Rekurs der Gemeinschuldnerinnen ist unzulässig. Rechtliche Beurtei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung besteht die inländische Gerichtsbarkeit in Zivilsachen für alle Rechtssachen, die durch positiv-gesetzliche Anordnung, durch völkerrechtliche Regelungen oder zufolge eines durch die inländischen Verfahrensordnungen anerkannten Anknüpfungspunktes an das Inland vor die österreichischen Gerichte verwiesen sind. Die inländische Gerichtsbarkeit setzt eine hinreichende Nahebeziehung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, gestützt auf § 1330 Abs 2 ABGB, vom beklagten, in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften deutschen Rezensenten seines Buches "G*****" Widerruf, Unterlassung und Urteilsveröffentlichung und beantragt die Bestimmung der Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes nach § 28 JN. Der Beklagte habe seine Rezension zwar in Deutschland verfaßt, jedoch werde diese Publikation des Beklagten auch in Österreich vertrieben, sei in jeder Buchhandlung erhä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Bezahlung von DM 13.428,80 sA. Der Beklagte habe von der Klägerin einen Eisroboter zum Kaufpreis von DM 33.572,-- erworben. Er habe dieses Gerät in der Saison 1991 benützt und gebraucht. Der Eisroboter habe ordnungsgemäß funktioniert. Dennoch habe der Beklagte nach Abschluß der Saison Mängel reklamiert, um die Rücknahme des Eisroboters durch die Klägerin zu erreichen. Die Klägerin sei berechtigt, im Stornierungsfalle 40 % des Kau... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §88 Abs2 B JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 88 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §87a JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 87a heute ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von Lit 53,403.600,-- für Warenlieferungen und stützt die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes, insbesondere aber auf den Fakturengerichtsstand. Gleichzeitig mit der jeweiligen Ware seien die Fakturen mit dem Vermerk "entsprechend unseren Lieferbedingungen zahlbar und klagbar in Wels" übersendet worden. Die beklagte Partei bestritt und erhob die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für den Ersatz jenes Schadens, der der Klägerin durch die Nichtablieferung einer Sendung von 737 Karton Schuhe, Bekleidung, Audiogeräten und Videokassetten des Versenders G***** Handels GmbH, übernommen am 3.September 1993 in Wien und bestimmt für den Empfänger C*****, Moskau, Russland, entstanden sei und noch entstehen werde. Die klagende Partei habe als Subspediteur zu fixen Beförde... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2 JN §28 JN §42 Aa EO § 387 heute EO § 387 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 387 gültig von 01.06.2009 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 EO § 387 gültig von 01.05.1997 bis... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Schweizer Aktiengesellschaft (im folgenden gefährdete Partei) kaufte nach dem Aktenstand bei ihrer Gegnerin, gleichfalls einer Schweizer (Aktien)Gesellschaft (im folgenden Antragsgegnerin), im Spätsommer 1993 drei Container Zigaretten um 54.735 US-Dollar cif Kidlovodsk, 61.200 US-Dollar cif Jaroslav und 53.400 US-Dollar cif Moskau. Eine Bank mit Sitz in Wien (im folgenden Akkreditivbank) eröffnete am 5. Oktober 1993 über Auftrag der gefährdeten Partei zu... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §65 JN §76a JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 65 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind türkische Staatsangehörige und seit 1972/73 verheiratet. Die Klägerin lebt seit jeher in der Türkei, der Beklagte lebt und arbeitet seit 1973 in Österreich an einem Ort im Sprengel des Erstgerichtes. Mit der Klage vom 24.11.1992 begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Leistung monatlichen Unterhalts von S 3.000,- ab Dezember 1992 mit dem Vorbringen, der Beklagte erziele ein monatliches Nettoeinkommen von S 12.000,- und habe f... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung von DM 1.673,18 ds S 11.779,19 s.A. für Speditionsleistungen. Sie beantragt, das Bezirksgericht Salzburg als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen. Bei den eingeklagten Rechnungen handle es sich um solche aus Verträgen im internationalen Straßengüterverkehr, auf welche das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR) anzuwenden sei. Im Hinblick auf den in Österreich (S... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §42 Ae JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 42 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit der - beim Landesgericht Salzburg eingebrachten - Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten, einem selbständigen Handelsvertreter mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, an restlichen Provisionen und als angemessene Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung die Zahlung eines Betrages von S 597.295 sA. In dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Handelsvertretervertrag sei "der Sitz des Klägers" als Gerichtsstand vereinbart worden. Da die K... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Eine ausreichende Inland... mehr lesen...