Begründung: Der Kläger führt ein Hotel in T*****; er begehrt von der Beklagten, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, S 75.000,-- sA als "Teilschadenersatz" aufgrund Stornierung von Reservierungsverträgen. Zur
Begründung: der Zuständigkeit behauptete der Kläger eine Gerichtsstandsvereinbarung, die er jedoch nicht vorlegte. Die beklagte Partei beantragte, die Klage "wegen Unzuständigkeit" zurückzuweisen, weil weder ein Vertrag noch eine Gerichtsstandsvereinbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete seit Dezember 1990 für die beklagte Partei als Kraftfahrer, wobei er als Fernfahrer auf verschiedenen Routen im europäischen Ausland eingesetzt war. Der Arbeitsvertrag wurde in Blindenmarkt, Niederösterreich geschlossen. Die beklagte Partei hat zwar ihren Sitz in Luxemburg, läßt jedoch ihre Fahrzeuge in Blindenmarkt betanken und reparieren. Die Lastkraftwagenfahrer erhalten in Blindenmarkt entweder vom Geschäftsführer der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Eva und Lukas B***** sind die ehelichen Kinder der Christine und des Dipl.Ing.Eugen B*****. Die Familie übersiedelte im Jahr 1990 nach R*****, in Neuseeland. Die Eltern und Eva sind österreichische Staatsbürger, der bereits in Neuseeland geborene Lukas hat sowohl die österreichische als auch die neuseeländische Staatsbürgerschaft. Am 23.4.1993 kehrte die Mutter mit den beiden Kindern ohne Wissen und ohne Einverständnis des Vaters nach Österreich zurück. Der Vater... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer vom Antragsteller am 11.April 1989 beim Bezirksgericht Villach eingebrachten und am 5.Mai 1989 der Antragsgegnerin zugestellten Scheidungsklage wurde letztlich mit rechtskräftigem Urteil des genannten Gerichtes vom 14.Juli 1992 zu 3 C 10/90p-37 die Ehe der Streitteile gemäß § 55 Abs.1 EheG geschieden und gemäß § 61 Abs.3 EheG ausgesprochen, daß den Kläger das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Diese Entscheidung wurde beiden Streitt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen begehren vom Beklagten Restlohn von je S 7.500,-- aus dem am 13.September 1991 einvernehmlich gelösten, ursprünglich für die Zeit vom 26. Juli bis 30. September 1991 befristeten Arbeitsverhältnis. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete unter anderem die mangelnde inländische Gerichtsbarkeit sowie die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein. Das Erstgericht schränkte das Verfahren zunächst auf die Prüfung der inländischen Geric... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Landesgericht Innsbruck hat die Klage wegen des Mangels der inländischen Gerichtsbarkeit zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat diesen Beschluß aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen. In der
Begründung: seiner Entscheidung führte es aus, daß im Hinblick auf die Erbringung von Leistungen durch den inländischen Kläger für die ausländische... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §104 A JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Begründung: Laut dem vorliegenden Antrag fordert die klagende Speditionsunternehmung von der Antragsgegnerin mit Sitz in B*****, Deutschland, die Zahlung eines Betrages von DM 4.909,20 mit der
Begründung: , sie habe im Auftrag der beklagten Partei per LKW-Zug den Transport von Chemikalien von Deutschland nach Wollsdorf und Geretsberg/Österreich durchgeführt, die hiefür der beklagten Partei gelegten Rechnungen über den Gesamtfrachtlohn in der vorgenannten Höhe seien jedoch trotz... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei beabsichtigt, gegen den Antragsgegner eine Klage auf Zahlung eines Betrages von HFL 2.486,75 sA einzubringen. Sie habe im Auftrag und auf Rechnung des Antragsgegners 36 Paletten Holzwaren von Berlicum (Hertogenbosch), Holland, nach Würflach transportiert und hiefür Rechnung in der Höhe von HFL 2.486,75 gelegt, die noch zur Gänze aufhafte. Im Hinblick auf den in Österreich gelegenen Ort der Übernahme der transportierten Güter, welcher n... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt, gegen die Antragsgegnerin, die ihren Sitz in den Niederlanden hat, eine Klage auf Zahlung von S 6.000 einzubringen. Sie habe für die Antragsgegnerin grenzüberschreitend Güter transportiert, für die der Frachtlohn unberichtigt aushafte. Auf das zwischen ihnen bestehende Rechtsverhältnis sei das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr gemäß Art 1 CMR anzuwenden. Gemäß Art 31 Abs 1 Z 1 lit b ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 Abs1 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 Abs1 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beabsichtigt, gegen die Beklagte eine Klage auf Zahlung eines Frachtpauschales in der Höhe von S 17.000 einzubringen. Sie habe im Auftrag und auf Rechnung der Beklagten Papier von Corbehem/Frankreich nach Innsbruck transportiert. Auf das zwischen den Streitteilen bestehende Rechtsverhältnis seien die Bestimmungen der CMR anzuwenden. Der Ort der Übernahme sei in Österreich gelegen, sodaß wegen aller Streitigkeiten aus der Beförderung gemäß Art 31 Z 1 l... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei und die verpflichtete Partei haben ihren Sitz in Italien. Auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Steyr vom 24.Juli 1992, GZ 3 Cg 85/90-27, ist die verpflichtete Partei unter anderem schuldig, der betreibenden Partei über bestimmte Verkäufe einer Imitation des R*****-Stuhles unter Anschluß der Eingangs- und Ausgangsfakturen Rechnung zu legen und diese Rechnungslegung durch einen Buchsachverständigen überprüfen zu lassen. Die betreibende... mehr lesen...
Norm: EPÜ BGBl 1979/350 allg JN §28 JN §99 Abs2PatG 1970 §162 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte - eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz - schuldig zu erkennen, auf ihre Kosten der Klägerin a) das Recht aus der österreichischen Patentanmeldung AT 231/89 und b) die europäische Patentanmeldung Nr. 90890022.8, Veröffentlichungsnummer 0382709, zu übertragen. Die Beklagte habe im Werkauftrag der Klägerin, ein Verfahren zur getrennten Absonderung der Metalle Zink und Eisen aus sauren eisenhaltigen Lösungen (Abfal... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten, die ihren Sitz in Luxemburg hat, die Zahlung von S 1,991.440,08 samt Zinsen. Die Beklagte sei aufgrund eines grenzüberschreitenden, dem CMR-Übereinkommen vom 19.5.1956 unterliegenden Frachtvertrages als Frachtführer tätig gewesen. Die Übernahme des Gutes sei in Kundl bei der Firma Biochemie Gesellschaft mbH, die Versicherungsnehmerin der Klägerin sei, erfolgt; Bestimmungsort sei Frankfurt am Main gewesen. Der von der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwirkte beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen eine im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge kurz verpflichtete Partei) am 4. März 1988 einen Wechselzahlungsauftrag über S 45.000,-- s.A. und beantragte aufgrund dieses Exekutionstitels beim Exekutionsgericht Wien die Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei gegen die Dritt... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Antragstellerin begrü... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Bestimmung eines österreichischen Gerichtes zur Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches von S 43.845,90 aus einem mit der Beklagten geschlossenen, aber nunmehr aufgelösten Versicherungsvertrag. Die Antragsgegnerin habe bei Abschluß eines Versicherungsvertrages im Jahre 1987 für ihr Haus in *****, einen Rabatt in Höhe des Klagsbetrages in Anspruch genommen, der vom aufrechten Bestehen des Versicherungsvertrages durch 10 Jahre h... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die verpflichtete Partei, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist auf Grund eines Urteils des Handelsgerichtes Wien schuldig, der betreibenden Partei, die ihren Sitz ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland hat, über bestimmte im Urteil näher beschriebene Ein- und Verkäufe Rechnung zu legen. Die betreibende Partei beantragte beim Handelsgericht Wien die Bewilligung der Exekution zur Erwirkung de... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §42 Af ZPO §592 Abs1 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 42 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten machten beim Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer, gestützt auf einen am 7.7.1978 zwischen der klagenden Partei und der erstbeklagten Partei abgeschlossenen Vertrag, einen Anspruch auf Zahlung von US-Dollar 16,581.266 s.A. geltend. Der Schiedsgerichtshof bestimmte die Schiedsrichter und setzte Wien als Ort des Schiedsverfahrens fest. Am 28.2.1983 fällte das Schiedsgericht einen "preliminary award" (Vorschiedsspruch), mit dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte gegen die Beklagte einen Honoraranspruch von zuletzt S 123.866,80 sA geltend und brachte hiezu im wesentlichen vor, die Beklagte, die ihren Firmensitz in Japan hat, habe ihn in Österreich im August 1989 beauftragt, auf ihre Kosten an den Eigentümer der Liegenschaft EZ 326 KG I***** ein Kaufanbot zu einem Kaufpreis von S 240 Millionen zu verfassen. Diesen Auftrag habe der Kläger erfüllt. Die Beklagte habe die Zahlung des hiefür aufgelaufenen Honor... mehr lesen...
Norm: ASGG §4 Abs1 Z1 lita JN §28 ASGG § 4 heute ASGG § 4 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASGG § 4 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2007 ASGG § 4 gültig von 01.01.2006 bis... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger und hat bei der beklagten Partei, einem Transportunternehmen mit Sitz in Liechtenstein und ohne Zweigniederlassung in Österreich, vier Jahre lang bis 17. September 1990 als Fernfahrer gearbeitet. Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses wohnte der Kläger in Feldkirch und führte Fahrten für die beklagte Partei, insbesondere nach Jugoslawien, Deutschland und Italien, aber auch nach Österreich aus. Die Lohnzahlungen an den K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten, welche ihren Sitz in Dortmund hat, die Zahlung von DM 13.401,18 sA mit der
Begründung: , sie habe für die Beklagte insgesamt sieben grenzüberschreitende Straßentransporte durchgeführt und hiefür insgesamt den angemessenen Frachtlohn von DM 13.401,18 in Rechnung gestellt. Bei den Transporten habe es sich um grenzüberschreitende Straßentransporte mit LKW gehandelt, so daß auf diese Beförderungsverträge die Bestimmungen der CMR a... mehr lesen...
Norm: CMR Art31JN §28
Rechtssatz:
Da Art 31 CMR ausschließlich Fragen der internationalen Gerichtsbarkeit, nicht jedoch Fragen der örtlichen Zuständigkeit bestimmter Gerichte eines Staates behandelt, ist der OGH in der Bestimmung des Gerichtes frei. Er ist nicht gehalten, die Rechtssache jenem sachlich zuständigen Gericht zuzuweisen, in dessen Sprengel die Fracht übernommen oder abgeliefert wurde. Da Artikel 31, CMR ausschließ... mehr lesen...
Begründung: Die auf Feststellung und auf Unterlassung von Eigentumseingriffen des Beklagten betreffend das Grundstück ***** H***** gerichtete Klage wurde vom Kreisgericht Wels wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. In ihrem gegen den Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurs (ON 3) stellte die Klägerin ua den Antrag, die Rechtssache an das Kreisgericht Ried i.I. zu delegieren, weil dieses Gericht aufgrund der wesentlich geringeren Entfernung für die Beteiligten leichter zu... mehr lesen...