Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Ansicht, eine Regelu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. Oktober 1979 verstarb der damals in Wiener Neustadt wohnhaft gewesene italienische Staatsangehörige Marius N***. Er hinterließ 4 Söhne, nämlich 1.) Dr. Heinrich N***, 2.) 2, Dr. Wilhelm N***, 3.) Dr. Friedrich N*** und 4.) 4, Dr. Oskar N*** (= Drittbeklagter). In einem Testament vom 12.Jänner 1978 errichtet in Wiener Neustadt, fremdhändig geschrieben, eigenhändig gefertigt vom Erblasser Marius N*** und drei Zeugen, setzte Marius N***... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die für das streitige Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners; sie hat mit dem Schweizer Staatsangehörigen Gabriel B*** am 24.9.l971 in Fribourg (Schweiz) die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt der Eheschließung waren sowohl sie als auch der Antragsgegner norwegische Staatsangehörige; ob die Antragstellerin durch die Eheschließung (auch) die Schweizer Staatsangehörigkeit erwarb, steht nicht fest. Weder sie noch der Antragsgegner besaß je die österreichische Staatsbürger... mehr lesen...
Norm: EO §378 A EO §387 EuGVÜ Art31 JN §28 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 387... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die erheblichen örtliche... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch für die bei Bestimm... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ansprüche gegen einen au... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Schwächere Inlandsbezie... mehr lesen...
Begründung: Die mj.Sarah M*** ist das uneheliche Kind der Hata M***. Beide sind jugoslawische Staatsangehörige und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Am 19.2.1986 brachte die Mutter als Vertreterin des Kindes zur AZ 6 C 41/86 des Bezirksgerichtes Feldkirch eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den ebenfalls jugoslawischen Staatsangehörigen Jure M*** ein. Gleichzeitig beantragte sie, für die Klägerin einen "Kollisionskurator" zu ... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei hat ihren Sitz in Wien, die zweitklagende Partei in Montreal, Canada. Die klagenden Parteien begehren, die erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien "zur ungeteilten Hand" schuldig zu erkennen, die Herstellung, Herausgabe, den Vertrieb und Verkauf sowie die Vergabe von Lizenzen von bzw. an den näher bezeichneten Werken, insbesondere von bzw. an dem Werk der Literatur mit dem Titel "Who's Who in Italy" zu unterlassen, die Vernichtung aller Verv... mehr lesen...
Norm: JN §28 WG Art98 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Besteht die Mögl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 2 Nc 207/79 des Bezirksgerichtes Fünfhaus wurde von der Nebenintervenientin ein Betrag von 722.545,34 S als Kaufpreis für Textilien aus zwei Aufträgen gemäß § 1425 ABGB hinterlegt, und zwar zugunsten beider Streitteile bei Ausfolgung nur über gerichtliches Urteil oder Zustimmungserklärung beider Teile. Um die Frage, wem diese Kaufpreisforderungen zustehen, geht es im vorliegenden Rechtsstreit, wobei die Klägerin und der Beklagte – letzterer mit verbundener W... mehr lesen...
Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art1 JN §28 JN §29 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die am *1974 geborene Sonja A* ist österreichische und deutsche Staatsangehörige. Sie entstammt der Ehe des in Österreich wohnhaften österreichischen Staatsangehörigen Erich A* mit der in der BRD wohnhaften deutschen Staatsangehörigen Rosina B*. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Traunstein vom 19. 7. 1976, 3 R 1502/76, geschieden. Mit Beschluß des Amtsgerichtes Laufen vom 16. 11. 1976 wurde die elterliche Gewalt über das Kind zunächst der Mutter übert... mehr lesen...
Norm: EO §79 JN §28 Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art1Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art2 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Voraussetzung einer Ordina... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §42 Abs1 Ab ZPO §233 Abs1 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 42 heu... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 10. 5. 1983, S 6/83, wurde über das Vermögen der Firma N GesmbH der Konkurs eröffnet. Mit der vorliegenden, auf die Zuständigkeitsbestimmung des § 43 Abs. 5 KO gestützten Klage ficht der Masseverwalter eine Zahlung der Gemeinschuldnerin an die beklagte Partei vom 26. 1. 1983 in der Höhe von 20 000 S an. Die beklagte Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, habe diese Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit entgegengenommen ... mehr lesen...
Norm: JN §28 Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art2 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 KO §43 Abs5 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Anordnung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten, einer Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, die Bezahlung eines Betrags von 307.316,81 sfr sA für Warenlieferungen. Die Zuständigkeit des Erstgerichts stützt sie darauf, gleichzeitig mit der Lieferung seien Faktum mit dem Vermerk „zahlbar und klagbar in Wien“ unbeanstandet angenommen worden. Wien sei auch als Erfüllungs- und Gerichtsort vereinbart worden. Die beklagte Partei wendete Mangel der inländischen Gericht... mehr lesen...
Norm: JN §1 A JN §28 JN §93 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §93 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 93 heute ... mehr lesen...
Mit der am 2. 9. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der drei Beklagten zur ungeteilten Hand, ihr den Betrag von 24 173.75 S sA zu zahlen. Die Beklagten hätten bei ihr als Vorstandsmitglieder der mittlerweile im Konkurs befindlichen inländischen E AG Waren im Wert von 24 173.75 S bestellt und von ihr auch geliefert erhalten. Eine Bezahlung sei jedoch nicht erfolgt. Die Beklagten hätten die Waren bestellt, obwohl ihnen bekannt gewesen sei,... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN idF ZVN 1983 §110 PStG §31 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 PStG § 31 ... mehr lesen...
Norm: CMR Art31 JN §28 HGB §439a Abs1 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
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Norm: IPRG §49 JN §28 IPRG § 49 heute IPRG § 49 gültig ab 01.01.1979 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1 JN §28 IPRG § 1 heute IPRG § 1 gültig ab 01.01.1979 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 J... mehr lesen...