Norm
JN §28Rechtssatz
§ 110 JN idF der ZVN 1983 hat an der bisherigen Rechtslage nicht geändert, daß für eine bloße Entscheidung nach § 31 PStG als Anknüpfungsgrund für die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) die Eintragung der Geburt in einem inländischen Geburtenbuch genügt.Paragraph 110, JN in der Fassung der ZVN 1983 hat an der bisherigen Rechtslage nicht geändert, daß für eine bloße Entscheidung nach Paragraph 31, PStG als Anknüpfungsgrund für die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) die Eintragung der Geburt in einem inländischen Geburtenbuch genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0046080Dokumentnummer
JJR_19831005_OGH0002_0030ND00515_8300000_001