Entscheidungsgründe: Die am 12.Juni 1969 geborene Klägerin ist die uneheliche Tochter der Tuula Kyllikki S***, geborene R***. Mutter und Kind sind finnische Staatsbürger. Der Beklagte ist Staatsbürger der BRD. Mit der am 7.November 1974 beim Erstgericht, in dessen Sprengel der Beklagte damals seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, eingebrachte Klage, begehrt die Klägerin einen monatlichen Unterhalt von zuletzt (nach mehrfacher Klagsausdehnung) FM 78.907,11 (unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §83c JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 83c heute ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §83c JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 83c heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, erzeugt und vertreibt Sport- und Freizeitbekleidung unter der Bezeichnung "B***" (u.a.) auch in Österreich und in Italien. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "B***", welche mit der Priorität vom 9.Oktober 1980 für Waren der Klasse 25 (Bekleidung u.a.) hinterlegt ist und auf Grund des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken, BGBl 19... mehr lesen...
Norm: JN §28 ZPO §228 A3 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 228 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beabsichtigt gemäß beigeschlossener Klagsschrift gegenüber der Beklagten mit dem Sitz in Schweden die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung von S 64.637,43 sA. Sie behauptet, die beklagte Partei schulde ihr diesen Betrag für Speditions- und Transportleistungen (sowie für Zollvorlagen) einschließlich der Versicherungsprämie. Der Forderung lägen ausschließlich grenzüberschreitende Straßengütertransporte zugrunde, die jeweils von Schweden ausge... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden wider die T*** S*** R*** (im folgenden CSSR) als Beklagte eingebrachte Klage begehrte der Kläger als Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 3081 KG Katzbach in Linz, Elmbergweg 20, die Verurteilung der Beklagten zur sofortigen Unterlassung der Errichtung der Atomkraftwerke Temelin 1 bis 4 in der Nähe von Budweis. Der Kläger behauptete, die Beklagte errichte "als Privatrechtssubjekt.....auf dem in ihrem Alleineigentum stehenden Territorium" in nur ... mehr lesen...
Norm: Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art4 JN §1 A JN §28 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: In der am 11. November 1986 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage behauptete der Kläger, er sei seit 1978 Eigentümer der Liegenschaft EZ 340 (II) KG Jochberg. Diese sei zusammen mit den Beklagten gekauft worden, die gemeinsam das Hälfteeigentum anstrebten. Zur Umgehung der mit einem Eigentumserwerb durch die ausländischen Beklagten verbundenen grundverkehrsrechtlichen Schwierigkeiten seien mehrere Verträge geschlossen worden, die den Beklagten eine eigent... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEuGVÜ Art31 JN §28 UWG §24 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 JN § 28 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein hinreichender Inland... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §83c JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 83c heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger übt das Gewerbe eines Hotelvermittlers aus. Am 16. Februar 1987 schloß er mit dem Beklagten, der das Hotel "C*** O***" in der Axamer Lizum betreibt, einen als "Hotelrepräsentationsvertrag" bezeichneten Vertrag (Beilage A), nach dessen Punkt 1 der Kläger zum "Repräsentanten (Vermittlung von Gästen)" bestellt wurde. Der Kläger verpflichtete sich, das gesamte Hotel-Bettenkontingent "zu bestmöglichen Konditionen und bei absoluter Belegspriorität" an Reiseveran... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 A JN §28 JN §81 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 JN § 28 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Wird von einem österreichi... mehr lesen...
Begründung: Die drei Antragsteller schlossen als "Konsortium" mit der Antragsgegnerin am 23. Dezember 1982 einen Vertrag samt Zusatzvertrag vom 28. November 1983, beide mit Wirksamkeit vom 1. März 1984, über die Lieferung und Errichtung einer (gemäß Beilage A "schlüsselfertigen") Zellstoff- und Papierfabrik samt dazu gehörigen Einrichtungen (gemäß Beilage A: auf dem "Gelände des Sabah Timber Complexes südlich der Stadt Sipitang, Staat Sabah, Malaysia") zum Gesamtpreis von a)... mehr lesen...
Begründung: Mit einem im Jahre 1976 in Graz abgeschlossenen Vertrag übertrug die Klägerin (im Vertrag als "die Firma" bezeichnet) der Beklagten (als "Vertreter" bezeichnet) die Vertretung für den Verkauf ihrer Produkte in der Republik I*****. Der Artikel 13 des Vertrages trägt die Überschrift "Law of Contract" (in der deutschen Übersetzung "Gerichtsbarkeit") und hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut: "Der vorliegende Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende schweizer Aktiengesellschaft erhob gegen die erstbeklagte österreichische Bank und die zweitbeklagte Gesellschaft mit Sitz in den USA die auf Zahlung von S 10,000.000,-- sA zur ungeteilten Hand gerichtete Klage und gab im wesentlichen im Sinne des § 226 Abs 1 ZPO an: Sie habe die eingeklagte Forderung durch Abtretung von Dr. Gerhard Z*** erworben, der als Berater und Geschäftsvermittler vorwiegend in der Schweiz und den USA tätig und um die Jahreswende ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Unzumutbarkeit der Rechtsv... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Im Verein mit der Unmögl... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §104 A JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt unter anderem einen Freistrom-Plattenwärmeaustauscher (im folgenden nur Plattenwärmeaustauscher) zur Sterilisation von Flüssigkeiten. Sie bietet den Plattenwärmeaustauscher auch für trub-, faser- und pulpehaltige Flüssigkeiten, insbesondere zur Kurzzeiterhitzung von fruchtfleischhaltigen Fruchtsäften an. Die Produkte der beklagten Partei werden in Österreich von der Firma Josef B*** GesmbH (im folgenden nur Firma B***) in Bludenz ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer zunächst beim Bezirksgericht Kitzbühel eingebrachten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von 239.250 DM samt Anhang. Der Beklagte sei Eigentümer der 126/546-Anteile der Liegenschaft EZ 109 II KG Niederau, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 3 a verbunden sei. Um der Klägerin daran das Eigentum zu verschaffen, hätten die Streitteile am 21. Juli 1980 einen Optionsvertrag, einen Treuhandvertrag und einen Vertrag über die Ve... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn zwar ein inländisch... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach nunmehr herrschender ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortbildmarke Nr. 89996 "Monza-Made in Austria" mit Priorität vom 11. Oktober 1978 sowie der österreichischen Wortbildmarke Nr. 94579 "Die Formel 1 unter den Hosen-Monza" mit Priorität vom 22. Juli 1980. Für den Erst- und den Zweitbeklagten ist die internationale Wortbildmarke Nr. 485156 "Monza" mit Priorität vom 14. Oktober 1983 registriert. Sämtliche Marken sind für die Warenklasse 25 (Textiloberbekleidung) eingetrage... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten für Lieferungen einen restlichen Preis von DM 125.819, wobei die Zuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt nach § 88 Abs. 2 JN in Anspruch genommen wird. Der Kläger begehrt von der Beklagten für Lieferungen einen restlichen Preis von DM 125.819, wobei die Zuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt nach Paragraph 88, Absatz 2, JN in Anspruch genommen wird. Neben sachlichen Einwendungen behauptet die Beklagte das Fehlen der in... mehr lesen...
Begründung: Prozeßparteien sind eine Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Bayern und eine Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Salzburg. Die bayerische Gesellschaft hatte beim Erstgericht gegen die Salzburger Gesellschaft eine Klage auf restliches Entgelt für Leistungen zu einem Fabriksbau in Libyen angebracht. Diese Klage wurde der Salzburger Gesellschaft am 8.März 1985 zugestellt, das Verfahren über diese Klage ist seit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Es kann nicht gesagt wer... mehr lesen...