Norm: JN §111 Abs1
Rechtssatz: Für eine Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 1 JN von einem Wiener Bezirksgericht an ein anderes Wiener Bezirksgericht müssen besondere für das Wohl des Kindes sprechende
Gründe: vorliegen, ansonsten sind solche Zuständigkeitsübertragungen zumindest dann, wenn über gestellte Anträge schon Beweisaufnahmen durchgeführt worden sind untunlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige Nadja Johanna Sybille Messinger ist die eheliche Tochter des in Wien wohnhaften Dr.Rudolf Hermann Messinger und der in Salzburg lebenden Hildegard Michaela Messinger. Seit Mitte Juni 1990 leben die Eltern der Minderjährigen voneinander getrennt; das Ehescheidungsverfahren ist beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien anhängig. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 20.6.1991, 4 P 58/91-14, wurde unter anderem der ehelichen Mutter der Minderjähri... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Salzburg ist auf Grund eines vom Rekurswerber am 24.4.1990 gestellten Antrags ein Verfahren zur Regelung der Obsorge für seine beiden minderjährigen Kinder anhängig. Der Rekurswerber beantragte, die Pflegschaftssache dem Bezirksgericht Linz "zur weiteren Verhandlung und Entscheidung" zu übertragen. Im Verfahren sei hervorgekommen, daß die Kinder in der Heilpädagogischen Station der Kinderklinik in Linz untersucht und behandelt werden müßten. Wäh... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige entstammt der mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 18.12.1984, GZ 25 Cg 302/84-3, geschiedenen Ehe der Helga und des Wolfgang Metzger. Mit dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich vom 17.12.1984 haben die Eltern vereinbart, daß die Obsorge für den Sohn der Mutter allein zukommt. Diese hat den Minderjährigen seit 4.7.1988 bei ihrer Mutter Johanna Stix in Pöllau untergebracht. Ursprünglich war nur eine Aufenthaltsd... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber ist der eheliche Vater der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Kinder. Seine Ehe mit der Mutter dieser Kinder wurde im Jahre 1982 geschieden. Das Pflegschaftsverfahren war seit dem Jahre 1980 beim Bezirksgericht Groß Gerungs anhängig und ist nunmehr gemäß Art I § 60 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1971/478 idF Art II Z 9 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1991/586 beim Bezirksgericht Zwettl anhängig. Im Zuge des Pflegschaftsverfahrens st... mehr lesen...
Norm: JN §111 Abs1JN §111 Abs2
Rechtssatz: Ausschlaggebendes Kriterium der Übertragung der Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache (Vormundschaftssache) für Minderjährige ist stets das Kindeswohl. Ersparte Zeit und Mühe des gesetzlichen Vertreters kommt letztlich auch dem Kind zugute. Entscheidungstexte 1 Ob 588/91 Entscheidungstext OGH 30.10.1991 1 Ob 588/91 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Anita F*****, infolge Rekurses der Minderjährigen, vertreten durch ihre Mutter Annemarie K*****, diese vertreten durch Mag. Peter Geldner, Wien 16, Maderspergerstraße 4/4, gegen den Beschluß des Landesgericht... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Melitta Maria G*** ist die uneheliche Tochter der am 16. Februar 1942 geborenen Maria G*** und des am 30. November 1945 geborenen Manfred W***. Die Minderjährige ist seit 18. April 1979 im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe im SOS-Kinderdorf Dornbirn untergebracht und besucht dort die Pflichtschule. Ihre Mutter befindet sich seit Ende 1988 im Landespflegeheim in Villach und ist ein Pflegefall. Mit Beschluß vom 7. Juli 1989 (ON 10 dA) wurde der Mutter die i... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 6. August 1984, P 68/84-6, hat das Bezirksgericht Braunau am Inn als Pflegschaftsgericht den mj. Thomas B*** sowie dessen gleichfalls am 17. Februar 1981 geborenen Bruder Michael B*** und die am 10. Jänner 1983 geborene Schwester Silvia B*** gemäß § 26 JWG in gerichtliche Erziehungshilfe, weil die Ehe der Eltern völlig zerrüttet war und die - alkoholund drogenabhängige - Mutter die Familie verlassen hatte. Mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluß vom 26. Juni 1989 (ON 63) übertrug das Bezirksgericht Villach die gegenständliche Sachwalterschaftssache an das Bezirksgericht Donaustadt. Das Zentrum der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen befinde sich vor allem in Wien; dort habe er einen ordentlichen Wohnsitz. Er sei im Sprengel des Bezirksgerichtes Villach polizeilich nicht gemeldet und habe dort keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Das Bezirksgericht Donaustadt lehnte die Übernahme der S... mehr lesen...
Begründung: Die Vormundschaftssache der beiden minderjährigen Michael und Markus D*** ist beim Bezirksgericht Favoriten anhängig. Die Eltern dieser Kinder sind unbekannten Aufenthaltes. Ihr Vormund brachte sie bei Pflegeeltern in Pöllau in der Steiermark unter. Unerledigt ist ein Antrag der Stadt Wien vom 4.Juli 1989, die Mutter zum teilweisen Ersatz der Pflegekosten zu verpflichten. Das Bezirksgericht Favoriten übertrug - ohne diesen Antrag behandelt zu haben - mit Beschluß vom 1... mehr lesen...
Begründung: Mit der Pflegschaft über das im Oktober 1982 geborene Mädchen ist seit der Scheidung der Ehe ihrer Eltern im Herbst 1985 das Erstgericht befaßt. Beide Eltern sind wieder verehelicht. Die Elternrechte sind zur alleinigen Ausübung der Mutter zugewiesen, die mit ihrem nunmehrigen Ehegatten im Hause dessen Eltern außerhalb des Gerichtssprengels des Erstgerichtes einen Wohnsitz begründet hat, nunmehr aber als Versicherungsangestellte in der nahe dem Sitz des Erstgerichtes g... mehr lesen...
Begründung: Dkfm. Dr. Dieter K*** ist der außereheliche Vater der am 12. Juli 1976 geborenen Theresa K***. Das Erstgericht hat seine Zuständigkeit zur Besorgung der Vormundschaftssache zur Gänze an das Bezirksgericht Klosterneuburg übertragen, wobei es davon ausging, daß die Minderjährige seit Herbst 1986 das Bundesrealgymnasium in Klosterneuburg besucht und seit fünf Jahren auch an der Städtischen Musikschule in Klosterneuburg Klavierspielen lernt. Sie lebt gemeinsam mit ihrer Mu... mehr lesen...
Norm: ABGB §283 Abs3JN §111 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der pflegschaftsgerichtlichen Geschäfte an das Gericht, in dessen Sprengel sich der Betroffene aufhält, wird dann zu genehmigen sein, wenn sie im Interesse des Betroffenen gelegen erscheint, insbesondere wenn dadurch die wirksame Handhabung des dem Pflegebefohlenen zugedachten pflegschaftsgerichtlichen Schutzes voraussichtlich gefördert wird, mag auch d... mehr lesen...
Norm: JN §111 Abs1
Rechtssatz: Eine Stellungnahme des Gerichtes, das die Sache weiterführen soll, ist vor der Entscheidung des mit der Sache befaßten Gerichtes nach § 111 JN nicht vorgesehen. Die persönliche Bereitschaft zur Führung der Pflegschaftssache ist für die nach § 111 Abs 1 JN vorgesehene Entscheidung des mit der Pflegschaftssache befaßten Gerichtes unerheblich. Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gJN §111 Abs1
Rechtssatz: Macht das Gericht von dieser Kann-Bestimmung des § 111 Abs 1 JN keinen Gebrauch, kann eine solche Beurteilung nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 6 Ob 734/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 6 Ob 734/83 6 Ob 558/89 Entscheidungstext OGH 30.03.1989 6 Ob 558/8... mehr lesen...
Norm: JN §111 Abs1
Rechtssatz: Allein unter dem Gesichtspunkt des Wohls des Kindes ist auch der Fall zu beurteilen, dass der Pflegebefohlene seinen ständigen Aufenthalt und somit den Mittelpunkt seiner gesamten Lebensführung und wirtschaftlichen Existenz in einen anderen Gerichtssprengel verlegt. Entscheidungstexte 1 Nd 504/82 Entscheidungstext OGH 05.03.1982 1 Nd 504/82 ... mehr lesen...
Norm: JN §111 Abs1JN §111 Abs2
Rechtssatz: Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des OGH (nach § 111 Abs 2 JN) nicht in Betracht (6 Nd 539/78, 6 Nd 542/78). Entscheidungstexte 8 Nd 503/81 Entscheidungstext OGH 23.04.1981 8 Nd 503/81 2 Nd 504/81 Entscheidungstext OGH 30.06.1981 2 Nd 504/81... mehr lesen...
Beim Bezirksgericht Floridsdorf ist die Pflegschaft der mj. Martina E, geb. 17. Juli 1969, anhängig. Die Minderjährige ist ein eheliches Kind der Pia E, wiederverehelichte H und des Otto E. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Das Kind, welches die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, befindet sich auf Grund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen und pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleiches in Pflege und Erziehung der Mutter. Diese ist seit 1973 mit Klaas H... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §111 Abs1
Rechtssatz: Zweckmäßigkeitserwägungen im Sinne des § 111 Abs 1 JN können vom OGH im Rahmen einer Entscheidung nach § 28 JN nicht angestellt werden. Entscheidungstexte 6 Nd 550/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 6 Nd 550/77 Veröff: RZ 1978/46 S 86 = SZ 50/165 4 Nc 11/09v Entscheidungstext OGH 06.07.2009 4... mehr lesen...
Die am 8. Juni 1969 unehelich geborene minderjährige M F (nunmehr durch Namensgebung M K) ist österreichische Staatsbürgerin und hat - ebenso wie ihre Mutter - den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Vor ihrer Übersiedlung wohnten die Mutter und das Kind zuletzt in Wien, Pötzleinsdorferhöhe, also im Sprengel des Bezirksgerichtes Döbling. Mit der Führung der vormundschaftlichen Geschäfte war jedoch kein Wiener Gericht befaßt. Daß eine Vormundschaft bei irgendeinem anderen öster... mehr lesen...
Norm: ABGB §161JN §111 Abs1JN §111 Abs2
Rechtssatz: Wurde eine Pflegschaftssache aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 111 Abs 1 und 2 JN einem Gericht übertragen und erwuchs der bezughabende Beschluß nach Legitimation des Kindes in Rechtskraft, erfolgt die Entscheidung nicht durch das unzuständige Gericht. Entscheidungstexte 7 Ob 694/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 694/77 ... mehr lesen...
Norm: JN §111 Abs1
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsübertragung kann auch schon vor der Erledigung einzelner Sachanträge oder amtswegig zu prüfender Vorkehrungen erfolgen (siehe hiezu Fasching I, 535, 5 Nd 2/71, 1 Nd 37/71, 1 Nd 58/71 uva, zuletzt etwa 1 Nd 1/75). Entscheidungstexte 1 Nd 47/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Nd 47/75 4 Nd 504/7... mehr lesen...
Norm: JN §111 Abs1
Rechtssatz: Der Aufenthalt des Pflegebefohlenen mit der erziehungsberechtigten Mutter in einem anderen Gerichtssprengel muss nicht in allen Fällen die Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 1 JN zur Folge haben. Doch wird es in der Regel den Interessen des pflegebefohlenen Kindes entsprechen, wenn als Pflegschaftsgericht jenes Gericht tätig wird, in dessen Sprengel sein gewöhnlicher Aufenthalt und der Mittelpunkt seiner... mehr lesen...