Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Wesentlicher Unterschied in der Verwendung von Abbildungen einerseits im Rahmen eines Filmes und anderseits im Rahmen von Abbildungen auf Plattenumschlägen.
Entscheidungstexte 4 Ob 328/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 328/73 Veröff: JBl 1974,529 = ÖBl 1973,139 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUrhG §78UrhG §81 EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.0... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Daraus, daß sich eine (verheiratete) Frau mit entblößten Brüsten, auf denen - wie im vorliegenden Fall - jeweils die Zeichnung eines Männergesichtes erkennbar ist, für einige Augenblicke in einem Fernsehfilm in gleicher Aufmachung zeigen ließ, kann ein Verzicht auf die Schutzrechte des UrhG gegen eine derartige Verwendung von gleichartigen Fotos nicht abgeleitet werden.
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Norm: UrhG §78 ZPO §503 Z4 E4c23 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es handelt sich dabei um die Lösung e... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Verwendung des Bildnisses einer Person ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken ist ein Musterbeispiel einer herabsetzenden Bildnisveröffentlichung. Das gilt auch dann, wenn der Abgebildete dem Verdacht ausgesetzt wird, er habe sein Bildnis entgeltlich für Werbezwecke zur Verfügung gestellt. Entscheidungstexte 4 Ob 330/71 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §87
Rechtssatz:
Verletzung des Bildnisschutzes durch Ausstrahlung eines Fernsehfilmes, der zwei Wiener Rechtsanwaltanwärter als "Heurigen-Papagalli" zeigt.
Entscheidungstexte 4 Ob 335/70 Entscheidungstext OGH 14.07.1970 4 Ob 335/70 Veröff: ÖBl 1971,56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Der Kläger beantragt, die Beklagten zu verurteilen, 1. die Veröffentlichung und Verbreitung des Blattes 5 des Propagandaprospektes "Burgenland Austria" zu unterlassen, er begehrt ferner Schadenersatz im Betrage von 100.000 S und erhebt einen entsprechenden Anspruch auf Beseitigung (§ 82 UrhG) und Urteilsveröffentlichung. Der Kläger beantragt, die Beklagten zu verurteilen, 1. die Veröffentlichung und Verbreitung des Blattes 5 des Propagandaprospektes "Burgenland Austria" zu unterlas... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §81
Rechtssatz: Auch der Unterlassungsanspruch nach § 78 UrhG setzt Wiederholungsgefahr voraus. Auch der Unterlassungsanspruch nach Paragraph 78, UrhG setzt Wiederholungsgefahr voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 306/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1970 4 Ob 306/70 Veröff: SZ 43/45 = ÖBl 1970,155 4 Ob 30/90 E... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Möglichkeit eines späteren Widerrufs der - unentgeltlich erteilten - Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Bildes unter geänderten Verhältnissen (analog der Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses). - "Zigeunerprimas".
Entscheidungstexte 4 Ob 306/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1970 4 Ob 306/70 Veröff: SZ 43/45 = ÖBl 1970,155 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Veröffentlichung von Lichtbildern ehemaliger Angestellter, die bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG handeln, zur Aufklärung der Kunden. - Interessenabwägung. Veröffentlichung von Lichtbildern ehemaliger Angestellter, die bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinne des Paragraph eins, UWG handeln, zur Aufklärung der Kunden. - Interessenabwägung.
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Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Unberechtigte Veröffentlichung des Bildes eines Ritters des Militärordens "SS Salvador und S Brigida die Svezia".
Entscheidungstexte 4 Ob 340/69 Entscheidungstext OGH 30.09.1969 4 Ob 340/69 Veröff: ÖBl 1970,106 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0077998 ... mehr lesen...
In der Nr. 10 einer Wochenzeitung vom 8. März 1964, deren Herausgeber und Verleger der Beklagte ist, ist unter dem Titel "K.s Exgemeindearzt verhaftet: Abtreibung und Scherze mit gezückter Pistole" und dem Titel: "Nach Verhaftung des Exgemeindearztes: in zwei Lager gespalten - Abtreibung und Scherze mit der gezückten Pistole" ein seitenlanger Artikel erschienen, in dem verschiedene gegen den Kläger gerichtete Beschuldigungen enthalten sind. Abgesehen von anderen Beschuldigungen, die... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Auffassung, dass ein Bildnis im Sinn des § 78 UrhG nur dann vorliege, wenn die Gesichtszüge des Abgebildeten erkennbar seien, entspricht weder dem Sprachgebrauch, noch ist sie im Gesetz begründet. Auch die Abbildung eines Menschen, die ihn von rückwärts zeigt oder dessen Gesichtszüge durch irgendetwas verdeckt sind, ist deshalb noch immer ein Bild, ein Bildnis dieser Person. Voraussetzung ist nur, dass de... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Durch die Bildnisveröffentlichung einer zufällig in den Verdacht einer strafbaren Handlung geratenen Person können schon dann berechtigte Interessen verletzt werden, wenn sie im Begleittexte, ohne daß dadurch geradezu eine Übertretung gegen die Sicherheit der Ehre oder ein anderes Delikt begangen worden wäre, in den Mittelpunkt des Verdachtes gerückt und der Begehung der Tat als besonders verdächtig hingeste... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Der auf einem Lichtbild geschriebene Text: "Fahr in Miedler-Keil, dann ist kein Hang zu steil, Toni Sailer" ist keine bloße Widmung, sondern ein Werbetext.
Entscheidungstexte 4 Ob 333/62 Entscheidungstext OGH 19.07.1962 4 Ob 333/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Zur Frage des Bildnisschutzes des Chirurgen bei einer gefilmten Operationsszene.
Entscheidungstexte 4 Ob 328/62 Entscheidungstext OGH 19.07.1962 4 Ob 328/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078025 Dokumentnummer JJR_19620719_OGH0002_0040O... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §81
Rechtssatz:
Wiederholungsgefahr bei einer gegen § 78 UrhG verstoßenden Verbreitung von Bildnissen in einer Wochenzeitung. Wiederholungsgefahr bei einer gegen Paragraph 78, UrhG verstoßenden Verbreitung von Bildnissen in einer Wochenzeitung.
Entscheidungstexte 4 Ob 350/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 4 Ob 350/60 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §87 Abs2 ZPO §273 ZPO § 273 heute ZPO § 273 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 273 gültig von 03.07.1925 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 183/1925
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Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Lichtbildes der ersten Ehefrau eines später rechtskräftig verurteilten, mehrfachen Mörders (mit herabsetzendem Begleittext) in einer Wochenzeitung.
Entscheidungstexte 1 Ob 297/58 Entscheidungstext OGH 02.09.1958 1 Ob 297/58 European Case L... mehr lesen...
In der Nummer 22 einer Wochenschrift, die vom Beklagten herausgegeben wird, erschien ein Artikel unter der Überschrift "Disziplinaruntersuchung gegen Kurdirektor Friedrich K.". Dieser Artikel beschäftigt sich mit einer Sitzung des Aufsichtsrates der S.-Bad Ges. m. b. H. und befaßt sich ausführlich mit der Person des Kurdirektors und mit Gerüchten über angebliche Unzukömmlichkeiten in der Geschäftsführung des Kurdirektors, erwähnt aber auch Klagen von Frauen, die unter seiner Aufsich... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Es ist nicht nur das Bild allein für sich zu beurteilen, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in welchen das Bild gestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 443/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 3 Ob 443/55 Veröff: SZ 28/205 3 Ob 444/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 3 Ob 444/... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Durch § 78 UrhG soll jedermann gegen einen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, also insbesondere auch dagegen, dass er durch Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Durch Paragraph 78, Ur... mehr lesen...
In der von der beklagten Partei herausgegebenen Zeitung wurde anläßlich eines Gerichtssaalberichtes über das gegen den Kläger anhängige Strafverfahren nach dem Kriegsverbrechergesetz auch ein Lichtbild veröffentlicht, das den Kläger während der Gerichtsverhandlung zeigt, wie sich aus dem Hintergrund des Bildes ergibt. Der Kläger begehrt, gestützt auf § 87 UrhG., einen Betrag von 5000 S als angemessene Entschädigung sowie die Vernichtung des Negativs nach § 82 UrhG. mit der Begründu... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Zulässigkeit der wahren Berichterstattung (mit Lichtbild) von öffentlicher Gerichtsverhandlung durch Zeitung. Entscheidungstexte 3 Ob 17/55 Entscheidungstext OGH 16.03.1955 3 Ob 17/55 Veröff: SZ 28/77 4 Ob 203/13a Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 203/13a Vgl auch; Bem: Siehe RS0129339. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §87
Rechtssatz:
Zum Entschädigungsanspruch wegen Veröffentlichung eines Lichtbildes als Geliebte des Kronprinzen Rudolf.
Entscheidungstexte 3 Ob 438/53 Entscheidungstext OGH 08.07.1953 3 Ob 438/53 Veröff: ÖBl 1953,56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0077994 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Veröffentlichung eines Bildes der Eisläuferin Marie Caspar aus einer Festschrift eines Eislaufvereines (1906) als Mitzi Kaspar und Bezeichnung als Geliebte des Kronprinzen Rudolf in der "Großen Österreich-Illustrierten".
Entscheidungstexte 3 Ob 438/53 Entscheidungstext OGH 08.07.1953 3 Ob 438/53 Veröff: ÖBl 1953,56 ... mehr lesen...
Der Kläger, der im Dezember 1936 wegen einer luetischen Erkrankung auf der Universitätsklinik des Prof. Dr. R. in ambulatorischer Behandlung stand und während dieser Behandlung vom klinischen Photographen photographiert wurde, begehrt unter Berufung auf die Bestimmungen der §§ 78 und 87 des Urheberrechtsgesetzes die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 70.000 S aus dem Titel des Schadenersatzes mit der Begründung: , der Beklagte habe das mit dem Kläger auf der ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Die Veröffentlichung eines auf der Klinik mit einem Patienten aufgenommenen Lichtbildes in einem medizinischen Werke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Abgebildeten jedenfalls dann, wenn es sich um eine diffamierende Krankheit handelt.
Entscheidungstexte 3 Ob 102/49 Entscheidungstext OGH 06.04.1949 3 Ob 102/49 Veröff: SZ 22/47 = ... mehr lesen...
Norm: UrhG §16 Abs2UrhG §78
Rechtssatz:
Dem Urheber eines Lichtbildes einer Person, das er ohne Zustimmung der dargestellten Person veröffentlicht hat, steht ein Klagerecht wegen Eingriffes gegen Dritte nur mit Zustimmung der dargestellten Person zu.
Entscheidungstexte 3 Ob 436/32 Entscheidungstext OGH 20.09.1932 3 Ob 436/32 Veröff: SZ 14/166 ... mehr lesen...