Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.Ing. Michael P*****, Architekt, ***** vertreten durch Dr. Karl G. Aschaber, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Dr. Markus K*****, Rechtsanwalt *****, als Masseve... mehr lesen...
Begründung: Auf der Seite 42 der Monatszeitschrift "W*****", Nr 115 vom Dezember 1989, wurde ein Lichtbild veröffentlicht, das Udo P***** beim Essen zeigt. Der Kläger hatte den einzigen Abzug dieses von ihm privat hergestellten Fotos mit seiner Herstellerbezeichnung versehen und - ohne ihn jemandem zu schenken oder Eigentum daran zu übertragen - in einem Lokal in der Wiener Innenstadt aufgehängt. Für den Abdruck des Bildes in der Zeitschrift "W*****" wurde dieser Abzug verwendet. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat vor etlichen Jahren einen fünffarbigen Stadtplan von Innsbruck gezeichnet, in welchem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt besonders hervorgehoben und namentlich bezeichnet sind. Der Fremdenverkehrsverband Innsbruck-Igls und Umgebung gab diesen Stadtplan mit einer kurzen Erläuterung zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten heraus; in der rechten unteren Ecke des - rechteckigen - Stadtplans befindet sich die Signierung "S***". Der Beklagte ist Inh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 28.5.1985 erteilte die Beklagte der Nebenintervenientin als Medieninhaberin und Herausgeberin der "Festspiel-Illustrierten" den Auftrag, in dieser Zeitschrift eine Werbeanzeige im Umfang einer Viertelseite einzuschalten. In diesem Schreiben, welchem eine Textvorlage für das Inserat angeschlossen war, hieß es: "Bei Rechnungslegung ersuchen wir um Überlassung eines Belegexemplars". Einen weiteren Kontakt zwischen der Nebenintervenientin und d... mehr lesen...
Norm: UrhG §78 UWG §1 D1a UWG §1 D2d UWG §1 D3c UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Brillen und Sportartikel. Die Erstbeklagte befaßt sich insbesondere mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen; die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem Londoner Unternehmen "FKG A*** P*** L***" (im folgenden kurz "FKG") steht auf Grund einer mit dem Rennfahrer Gerhard B*** abgeschlossenen Vereinbarung das ausschließliche Recht zu, Namen, Bild und Kennzeichen dieses Rennfah... mehr lesen...
Begründung: Auf Seite 16 der Ausgabe für Oberösterreich der "N*** K***-Z***" vom 8.11.1986 veröffentlichte die Beklagte ein Lichtbild des Klägers. Daneben war unter den Überschriften "31jährige erleichterte Hausherrn um Haus und Hof" und "Frau ergaunerte Millionen!" folgender Bericht über die in der Strafsache gegen Rita U*** am 7.11.1986 vor dem Kreisgericht Wels, durchgeführte Hauptverhandlung, in welcher der Kläger als Zeuge (Verbrechensopfer) vernommen worden war, abgedruckt... mehr lesen...
Norm: MedienG §22 UrhG §78 MedienG § 22 heute MedienG § 22 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 MedienG § 22 gültig von 01.07.... mehr lesen...
Norm: MedienG §22 UrhG §78 MedienG § 22 heute MedienG § 22 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 MedienG § 22 gültig von 01.07.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Tennis-Professional und gehört als solcher zur Weltspitze im internationalen Tennis. Er spielt seit 1984 als Mitglied der österreichischen Mannschaft im Davis-Cup, der von der "International Tennis Federation" (im folgenden: ITF) veranstaltet und gemeinsam mit dem jeweiligen lokalen Tennisverband nach den Regeln der ITF durchgeführt wird. Die ITF hat in den Jahren 1988 und 1989 die lokale Durchführung der Davis-Cup-Veranstaltungen Österreich gegen Nige... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Der erste Schritt gilt der Prüfung, ob im Einzelfall überhaupt ein schutzwürdiges Interesse des Abgebildeten vorliegt, das verletzt sein könnte; wenn das zu verneinen ist, ist der rechtliche Schutz bereits zu versagen. Entscheidungstexte 4 Ob 16/90 Entscheidungstext OGH 03.04.1990 4 Ob 16/90 Veröff: MR 1990,141 (Polak) ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der S*** K*** Unternehmensberatungsgesellschaft mbH & Co Stadterneuerung KG und Mitglied des Vorstandes der R*** R*** AG. Die S*** K*** Unternehmensberatungsgesellschaft mbH & Co Stadterneuerung KG bietet dem Publikum Vermögensveranlagungen im Zusammenhang mit der von ihr durchgeführten Ankaufs- und Revitalisierungsfinanzierung von Altbauten an. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der mon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Obmann des Hypo-Volleyball-Klubs Klagenfurt und gleichzeitig Meldereferent des Österreichischen Volleyballverbandes (ÖVV); nach den Statuten und der Meldeordnung des ÖVV besteht seine Aufgabe u.a. darin, über die Erteilung von Spielberechtigungen an Ausländer zu entscheiden und darauf zu achten, daß nur ordnungsgemäß gemeldete und demnach spielberechtigte Spieler bei Volleyball-Meisterschaftsspielen eingesetzt werden. In der "Neuen Kronen Zeit... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Bei der Interessenabwägung bei einer Bildnisveröffentlichung im Zusammenhang mit einer Darstellung von Unregelmäßigkeiten oder Straftaten gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes; auch das echte Informationsbedürfnis darf nicht weiter als unbedingt notwendig gehen, so dass nicht allen Fällen, in denen die Öffentlichkeit Anlass hat, sich mit einer Einzelperson zu befassen, auch ein echtes Bedür... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte ist die Medieninhaberin der "Neuen Kronen-Zeitung"; die Erstbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Zweitbeklagten. Die "Neue Kronen-Zeitung" hatte bereits im Jahre 1986 - in ihren Ausgaben vom 23., 24., 25., 29.5. und vom 4.6.1986 - in verschiedenen Artikeln über die Klägerin berichtet und dazu wiederholt deren Lichtbild veröffentlicht. Gegenstand dieser Berichte war, daß die Klägerin unberechtigt als Psychotherapeutin, Magister der P... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUrhG §78 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: Der Eindruck, den das Publikum (oder bei mehrdeutigen An... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §86UrhG §87 Abs2 UWG §16 Abs2 idF BGBl I Nr 448/1984 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: Es is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift "Music Man". Im Februarheft 1987 dieser Zeitschrift erschien auf den Seiten 20 bis 23 eine von der Journalistin Ingrid N*** verfaßte Fotoreportage mit dem Titel "Angst im Nacken" und dem Untertitel "Die Aids-Generation". Die Doppelseite 20/21 (Format 42 x 29,5 cm) zeigt ein ihre gesamte Höhe und den Großteil ihrer Breite ausfüllendes Farbfoto, das zum Teil von Titel, Untertitel, einer Zeile m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Ehegattin des Dr. Günther K***, welcher früher Richter des Kreisgerichtes Korneuburg und dort als Vorsitzender des Schöffen- und Geschwornengerichtes tätig gewesen war. Anfang 1986 erhob die Staatsanwaltschaft Wien gegen Dr. Günther K*** Anklage wegen im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit begangener strafbarer Handlungen. Er gehört jetzt nicht mehr dem Richterstand an. Die Beklagte war im Oktober 1985 und sie ist noch immer Medieninhaber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen dem Kläger, einem Vertragsbediensteten des Amtes der Kärntner Landesregierung, und seiner Gattin ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Am 26. November 1987 zeigte ihn seine Schwiegermutter mit der Behauptung an, er habe aus seiner Klagenfurter Mietwohnung im sogenannten "Herbertstöckl" fremde Kunstgegenstände - sogenannte "Grisaillenbilder" - an Dritte verkauft und die Originale durch Kopien ersetzt. Nach Vorerhebungen wurde diese Anzeige von der ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Wenn sein Bild im Zusammenhang mit für ihn abträglichen Ausführungen gebracht wird werden in jedem Fall die berechtigten Interessen eines Menschen verletzt, gleich ob die abträglichen Tatsachenbehauptungen als Mitteilung des Artikelverfassers gebracht oder jemandem anderen - insbesondere auch demjenigen, über den geschrieben wird - in den Mund gelegt werden.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §78 ZPO §502 Abs1 HIII3 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Ausgabe 1/86 der Zeitschrift "Gesundheit" - einem Gesundheitsmagazin, dessen Medieninhaberin die Beklagte ist - erschien unter dem Titel "Lachen ist gesund" ein Artikel, der sich mit der modernen medizinischen Lachforschung befaßte. Dieser Artikel war mit insgesamt 19 Fotografien illustriert, die lachende oder lächelnde Gesichter zeigten; eine davon war eine Porträtfotografie des Klägers. Der Name des Klägers wurde nicht genannt. Der Kläger war im Feb... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Mißdeutungen sind etwa dann ausgeschlossen, wenn es sich um die Veröffentlichung der Bildnisse von Personen handelt, die an allgemein zugänglichen Orten oder an Orten aktuellen Geschehens aufgenommen wurden, sofern ihre Abbildung vom Geschehen nicht zu trennen oder für dessen Darstellung erforderlich ist; dies aber nur unter der weiteren Voraussetzung, daß die Veröffentlichung der Lichtbilder der Darstellung... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Die Auffassung, daß im modernen Geschäftsleben jedermann die Vermutung hinnehmen müsse, er habe der Veröffentlichung seines Bildnisses gegen Entgelt zugestimmt, ist unzutreffend; es muß vielmehr der Entscheidung jedes einzelnen überlassen bleiben, ob er sich dieser Mißdeutung aussetzen will oder nicht.
Entscheidungstexte 4 Ob 20/88 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Ob Mißdeutungen bei der Veröffentlichung eines Bildnisses möglich sind, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.
Entscheidungstexte 4 Ob 20/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 4 Ob 20/88 Veröff: SZ 61/58 = ÖBl 1988,162 = MR 1988,52 (M Walter) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Für die Beurteilung der Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten muß es auch unerheblich bleiben, daß die Einholung einer für die Veröffentlichung eines Bildnisses im Einzelfall erforderliche Zustimmung des Abgebildeten schwierig oder unmöglich gewesen wäre.
Entscheidungstexte 4 Ob 20/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. Jänner 1953 geborene Erstkläger ist Gesellschafter verschiedener Werbe- und Handelsgesellschaften; die am 2. August 1953 geborene Zweitklägerin ist selbständig und als Geschäftsführerin einer dieser Gesellschaften tätig. Die Beklagte veröffentlichte in der Ausgabe der Tageszeitung "K***" vom 28. November 1986 - also wenige Tage nach der Nationalratswahl 1986 - auf der Jugendseite "Top" eine Schwarz-Weiß-Fotografie der Kläger, welche diese bei einer Stimmab... mehr lesen...
Norm: UrhG §14UrhG §15UrhG §78
Rechtssatz: Durch das protestlose Hinnehmen der Anfertigung von Aufnahmen wird schlüssig höchstens nur die Zustimmung zur Veröffentlichung von Lichtbilder im Zusammenhang mit diesem aktuellen Ereignis erteilt. - "Frustrierte Jungwähler". Entscheidungstexte 4 Ob 363/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 363/87 Veröff: SZ 60/188 = JBl 1988... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Schon durch eine mögliche Mißdeutung werden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt; daß das dem ihm zugesonnene Verhalten darüber hinaus herabwürdigend, herabsetzend oder anstößig sein müßte, ist nicht erforderlich; es genügt das Interesse, nicht mit bestimmten politischen Ansichten in Zusammenhang gebracht zu werden. Dieses Interesse ist deshalb zu bejahen; weil es der Entscheidung jedes einzelnen... mehr lesen...