Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger, der sich um die Position des Leiters einer Abteilung eines Landeskrankenhauses beworben hat und nach mehrfachen Pressekonferenzen und Medienberichten zum Thema "Sicherheit für Kinder" als Experte auf diesem Gebiet gilt, zählt zweifellos zu den im öffentlichen Leben stehenden Personen. Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (ÖBl 1992, 87 - Lästige Witwe; ÖBl 1993, 39 = ecolex 19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des § 78 UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 1989, 54 - Frau des Skandalrichters mwN; MR 1993, 61 [Walter] = ÖBl 1993, 39 - Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des Paragraph 78, UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachte Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Lichtbildes ohne Zustimmung des Berechtigten bzw. ohne Herstellerbezeichnung) erfolgte in einem Druckwerk, das sich im Titel als "Zeitschrift der Universität" (gemeint: Klagenfurt) bezeichnet und dessen Impressum entgegen § 24 Abs 1 MedG weder Medieninhaber (Verleger) noch Hersteller nennt, als Herausgeber allerdings das "Außeninstitut der U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 4. 10. 1996 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die "Neue Kronen Zeitung" berichtete am 5. 9., 22.... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung" vom 9.6.1997 veröffentlichte die Beklagte auf der Titelseite unter der Schlagzeile "Erste Ergebnisse der Einvernahmen: Das Unheimliche am 'Ingenieur'" ein farbiges - mit Augenbalken versehenes - Lichtbild des Klägers mit der Bildüberschrift: "Briefbomben: Verhafteter klagt wegen Foto". Im zugehörigen Bericht auf Seite acht der Ausgabe wird ausgeführt, der Kläger sei unter dem Verdacht in Untersuchungshaft genomm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der vom Rekursgericht zitierten jüngsten Rsp des erkennenden Senates zu § 78 UrhG (zuletzt 4 Ob 95/98v, 4 Ob 127/98z und 4 Ob 137/98w) sind bei der Konkretisierung des im Gesetz nicht näher festgelegten Begriffes der "berechtigten Interessen" jedenfalls dort, wo der gleiche Sachverhalt geregelt wird, auch die Wertungen des MedienG zu berücksichtigen. § 7a Abs 2 MedG gewährt Erwachsenen, die eines Verbrechens v... mehr lesen...
Norm: MedienG §22 UrhG §78 ZPO §171 MedienG § 22 heute MedienG § 22 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 MedienG § 22 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von den Beklagten behauptete Widerspruch der Berufungsentscheidung mit den Grundsätzen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu § 78 UrhG, insbesondere zur Entscheidung MR 1997, 302 = ÖBl 1998, 88 - Ernestine K., deren Leitsätze die Revisionswerber verkürzt und damit sinnentstellend zitieren, besteht nicht. Daß die Interessen des Klägers durch die Veröffentlichung von Lichtbildern im Zusammenhang mit dem Begle... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Kläger ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Mordes anhängig. In der Hauptverhandlung vom 24.6.1997 wurde der Kläger in diesem Sinn für schuldig erkannt und zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist (infolge einer vom Kläger erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) nicht rechtskräftig. Der Kläger befindet sich in Untersuchungshaft. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Kuri... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Kläger ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen Verdachts des Mordes anhängig, in welchem er am 24.6.1997 des Mordes für schuldig erkannt und zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Kläger befindet sich in Untersuchungshaft. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****". In der Ausgabe vom 14.8.1996 veröffentlichte die "N*****" einen Artikel, i... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die in der Rechtsprechung zur Fassung von Unterlassungsgeboten ganz allgemein aufgestellten Grundsätze gelten auch für Unterlassungsgebote nach § 78 UrhG. Die in der Rechtsprechung zur Fassung von Unterlassungsgeboten ganz allgemein aufgestellten Grundsätze gelten auch für Unterlassungsgebote nach Paragraph 78, UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 95/98v En... mehr lesen...
Begründung: Tibor Foco und der Kläger wurden mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 31.3.1987 des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB an der Prostituierten Elfriede Hochgatter schuldig erkannt. Tibor Foco wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; der Kläger zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Mit Beschluß vom 15.6.1992 bewilligte das Oberlandesgericht Linz die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Kläger und hob das gegen diesen ergangene Urteil au... mehr lesen...
Norm: MedienG §7a Abs2 Z2UrhG §78 MedienG § 7a heute MedienG § 7a gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 MedienG § 7a gültig von 01.01.2021 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 7a gültig von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Profifußballspieler und gehört Vereinen der obersten österreichischen Spielklasse an, darunter insbesondere dem Fußballclub S*****. Er erreichte einen in Fußballkreisen einem Spitzenspieler entsprechenden Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad. Die Beklagte ist in L***** ansässig und beschäftigt sich mit dem Vertrieb, der Montage und der Reparatur von Toren, Türen und Zargen in der Steiermark und in Kärnten. Sie betreibt seit 1987 Bandenwerbun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis zu seiner Pensionierung Informationsmanager. Im Frühjahr 1997 wurde er - kurzfristig - wegen des Verdachtes in Haft genommen, Verfasser der beiden letzten, an das "P*****" gerichteten sog. "nicht authentischen Bekennerschreiben" zu sein. Die Behörden ordneten diese Schreiben, welche auch keine Bekenntnisse zu den "Briefbombenanschlägen" enthalten, nicht der "Bajuwarischen Befreiungsarmee" zu. In der Nr 25/1997 der Zeitschrift "T*****", deren Ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine gesicherte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete, grundlegende Entscheidung vorliegt (s Kodek in Rechberger, ZPO § 502 Rz 3). Der erkennende Senat hat zu 4 Ob 184/97f unter umfassender Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und der Lehrmeinungen entschieden, daß Wertungen des Medienrechtes jedenfalls dort, wo der gleiche Sachverhalt g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der Klägerin: Rufschädigende (und/oder beleidigende) Tatsachenbehauptungen und Werturteile mit einem zugrundeliegenden Sachverhalt sind stets nach dem Gesamtzusammenhang, in dem sie verbreitet wurden, zu beurteilen (MR 1990, 184 uva). Ein Recht auf freie Meinungsäußerung besteht nur, wenn der behauptete Sachverhalt wahr ist (MR 1993, 14; 6 Ob 2230/96a uva). Der Vorwurf der Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 A ABGB §1330 BII ZPO §411 Aa ZPO §411 Ba MedienG §7b UrhG §78 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der nach § 78 Abs 1 UrhG vorzunehmenden Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 1989, 54 - Frau des Skandalrichters mwN; ÖBl 1993, 39 - Austria Boß; MR 1995, 143 - Haider-Fan; zuletzt 4 Ob 184/97f). Bei der nach Paragraph 78, Absatz eins, UrhG vorzunehmenden Beurteilung, ob berechtigte Intere... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Gegensatz zu den verschuldensunabhängigen Ansprüchen auf Unterlassung und Beseitigung setzt der auf § 87 UrhG gegründete Schadenersatzanspruch Verschulden voraus, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Die Frage, ob die Beklagte als Herausgeberin eines Erotikmagazins bei Entgegennahme des Inserats schuldhaft gehandelt hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, eine über diesen hinausgehende Bedeutung k... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber releviert nicht mehr, daß die Vorinstanzen eine Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn wegen des Verdachts des Vergehens nach § 1 Notzeichengesetz feststellten, die Richtigkeit des von den Beklagten erhobenen Vorwurfs einer strafbaren Handlung also nicht feststeht und daß dies zu Lasten der beweispflichtigen Beklagten ginge, weil sie bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen, die gleichzeitig... mehr lesen...
Norm: MedienG §7a UrhG §78 MedienG § 7a heute MedienG § 7a gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 MedienG § 7a gültig von 01.01.2021 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 7a gültig von 24.12.... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Für die Bejahung der Erkennbarkeit reicht es aus, dass die abgebildete Person von solchen Leuten beim Lesen erkannt (und später auch wieder erkannt) wird, die sie schon öfter gesehen haben; dazu gehören nicht nur die Angehörigen und Bekannten im engeren Sinne, sondern auch diejenigen Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig - auf der Straße, in Gesch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befindet seit 7.Juli 1996 in U-Haft, weil aufgrund einer anonymen Anzeige der Verdacht bestand, daß sie eines ihrer Adoptivkinder, nämlich die 23-jährige Maria, jahrelang mißhandelt und gequält hat. Mittlerweile wurde sie vom Landesgericht für Strafsachen Wien in erster Instanz - nicht rechtskräftig - mit Urteil vom 4.April 1997, ***** wegen des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und 2, zweiter und dritter Fall StGB und des Vergehens ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 78 UrhG soll jedermann gegen den Mißbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit schützen, insbesondere dagegen, daß er durch die Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt oder sein Bild auf eine Art benützt wird, die zu Mißdeutungen Anlaß geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Für die Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, sind der Gesamtzusammenhang der Darste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr das Unterlassungsgebot betreffend die Behauptung, in den klagenden Schulen würden die Kinder nach rassistischen Weltanschauungen erzogen werden. Das Unterlassungsbegehren ist nicht zu weit gefaßt, weil den Aussagen im Prospekt auch dieser weite Bedeutungsinhalt entnommen werden kann. Zu rassistischen Lehrinhalten traf das Erstgericht eine Negativfeststellung (... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
In SZ 67/114 = ÖBl 1995, 136 = Marmor, Stein und Eisen hat der Oberste Gerichtshof die Rechtslage in der BRD referiert, in deren Rechtsordnung der Begriff der Bildnisse aus der Zeitgeschichte verwendet wird (§ 23 KUG). Hiebei wurde die dort gebräuchliche Definition der "Personen der Zeitgeschichte" wiedergegeben und erwähnt, daß "Politiker" jedenfalls unter diesen Begriff fielen. Damit hat der Oberste Geric... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz:
Daß abträgliche Äußungen über den Ehpartner der abgebildeten Person auch deren Interessen beeinträchtigen können, hat der Oberste Gerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (MR 1995, 226-Bombenterror). Das muß auch dann gelten, wenn dem Ehegatten vorgeworfen wird, er habe die "Führungsfiguren des gewaltbereiten Neonazismus auf seiner Liste vereinen" wollen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich in allen Belangen im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 78 UrhG. Die angefochtene Entscheidung hält sich in allen Belangen im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu Paragraph 78, UrhG. In SZ 67/114 = ÖBl 1995, 136 = Marmor, Stein und Eisen hat der Oberste Gerichtshof die Rechtslage in der BRG referiert, in deren Rechtsordnung der Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ist die abgebildete Person - wie der Kläger - allgemein bekannt, dann werden ihre Interessen durch die Bildnisveröffentlichung zwar in aller Regel nicht berührt. Anderes gilt nach der Rechtsprechung aber ua dann, wenn das Bild einer allgemein bekannten Person den Abgebildeten im Zusammenhang mit dem Begleittext mit Vorgängen in Verbindung bringt, mit denen er nichts zu tun hat (ÖBl 1995, 136 - Marmor, Stein und Eis... mehr lesen...