Norm: ABGB §1328aMedienG §7MRK Art8 IV3eMRK Art10 Abs2 IV4bMRK Art10 Abs2 IV4cUrhG §78
Rechtssatz: Wer seine privaten Lebensumstände „öffentlich gemacht" hat, indem er etwa ein Interview gibt, in dem auch private Aspekte erörtert werden, oder indem er sich „outet", kann sich nicht auf eine Verletzung seiner Privatsphäre berufen, wenn diese Umstände in der Öffentlichkeit weiter erörtert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRK Art8 IV3eMRK Art10 Abs2 IV4aUrhG §78
Rechtssatz: In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos und Artikeln und der Interessenabwägung zwischen Art 8 EMRK und Art 10 EMRK danach zu unterscheiden, ob die Veröffentlichungen nur dem Zweck dienten, die Neugier eines bestimmten Publikums im Hinblick auf Einzelheiten aus dem Privatleben einer bekannten Person zu befriedigen, oder ob sie als Be... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs1 II2MRK Art10 Abs2 IV3cStGB §111UrhG §78UrhG §87b Abs2
Rechtssatz: Die Funktion der Presse in einer demokratischen Gesellschaft ist es insbesondere, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Positionen zu wesentlichen Vorgängen wiederzugeben. Der Presse muss es dabei möglich sein, ihre vitale Rolle eines „public watchdog" in einer demokratischen Gesellschaft zu erfüllen (vgl ua EGMR 2.11.2006, Kobenter und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §16UrhG §78
Rechtssatz: Der Bildnisschutz ist ein Persönlichkeitsrecht im Sinn des § 16 ABGB (so schon 4 Ob 127/94; 6 Ob 287/02b). § 78 UrhG schützt ideelle und materielle Interessen; letztere aber nur dann, wenn durch die Verletzung ideeller Interessen auch materielle Interessen berührt sind. Entscheidungstexte 6 Ob 57/06k Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 57/06k V... mehr lesen...
Norm: MedienG §7aUrhG §78
Rechtssatz: Bei der Auslegung von § 78 UrhG sind die Wertungen des § 7a MedienG zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 169/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 169/07t Beisatz: So bereits 4 Ob 184/97f und 4 Ob 8/98z. (T1) 4 Ob 161/07s Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 161/07s ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die nach §78 UrhG gebotene Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten und dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums als Ausfluss der freien Meinungsäußerung fällt bei einem im Kern wahren Sachverhalt gewöhnlich zugunsten des Mediums aus. Entscheidungstexte 4 Ob 105/07f Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 105/07f Bem: So ber... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Das Resozialisierungsinteresse eines bedingt aus der Strafhaft entlassenen Straftäters ist für die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung zu berücksichtigen und kann im Einzelfall das Veröffentlichungsinteresse überwiegen. Entscheidungstexte 4 Ob 169/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 169/07t Beisatz: Hier: Kein Überwiegen des Resozialisieru... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Anlässlich der Interessenabwägung bei Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über eine strafgerichtlich verurteilte Person nach deren bedingter Haftentlassung sind der Bekanntheitsgrad der betroffenen Person, die seit der Verurteilung und der Haftentlassung vergangene Zeit, die Art des Verbrechens, der Zusammenhang zwischen dem Inhalt des Berichts und dem gezeigten Bild und die Vollständigkeit und Ko... mehr lesen...
Norm: ABGB §16MedienG §7MRK Art8 IV3eUrhG §78
Rechtssatz: Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist daher einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich. Dieser höchstpersönliche Kernbereich ist nicht immer eindeutig abgrenzbar, es ist aber davon auszugehen, dass jedenfalls die Gesundheit, das Sexualleben und das Leben in und mit der Familie dazu gehör... mehr lesen...