Norm
UrhG §78Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es handelt sich dabei um die Lösung einer Rechtsfrage, die auf Grund des gegebenen Sachverhaltes, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (SZ 28/77).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0043508Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023