Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150;BAO §288 Abs1 litd;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist ihrer Pflicht zur
Begründung: der Ermessensübung schon durch die Bestätigung der die Wiederaufnahme der Verfahren verfügenden Bescheide des Finanzamtes nachgekommen, das sich wiederum auf die zwar knappe, j... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der International Consulting & Management Ltd durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung entstand der begründete Verdacht, deren ausgewiesener Vertreter Jürgen E, ein führendes Mitglied der Scientology Kirche Österreich, biete Abgabepflichtigen von in Steueroasen gegründeten Firmen Scheinrechnungen an, wodurch es zu erheblichen Abgabenverkürzungen komme. Im gerichtlichen Auftrag wurden sodann mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, wobei zahlreiche Unter... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1983 von den Ehegatten Josefa und Johann G gegründete GmbH & Co Kommanditgesellschaft. Aus der den Steuererklärungen 1986 angeschlossenen Bilanz zum 31. Dezember 1986 und dem Anlagenverzeichnis 1986 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin ein als "Einkaufszentrum" bezeichnetes Gebäude (Herstellungskosten: 9,514.609 S) sowie den "Parkplatz M" zum 1. November 1986 (213.252 S) ins Betriebsvermögen aufgenommen und von den Her... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0094 E 27. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage des Hervorkommens neuer Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 4 BAO ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Entscheidend ist demnach, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (Hinw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt das Gewerbe des Kraftfahrzeughandels und der Kraftfahrzeugreparatur. Vom März 1996 bis Mai 1997 fand bei ihr eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 Abs. 1 BAO (UVA-Prüfung) u.a. für die Zeiträume Juni bis Dezember 1994 und Jänner bis Dezember 1995 statt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1999, Zl. RV/093-17/11/98, wurde die Veranlagung zur Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 vorgenommen. Na... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen dient dem Zweck, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Bei der amtswegigen Wiederaufnahme ist daher zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxi- und Busunternehmen. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung gelangte die Prüferin zur Auffassung, der Beschwerdeführer habe Erlöse verkürzt. In Tz 26 des Berichtes vom 13. Oktober 1997 über die Prüfung der Aufzeichnungen wird ausgeführt, auf Grund der Aussagen ehemaliger Taxifahrer und der von diesen zur Verfügung gestellten U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Benennung des Rechtes auf Unterbleiben der Wiederaufnahme der Verfahren bezeichnet die Beschwerde einen tauglichen Beschwerdepunkt. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe Lizenzgebühren bezahlt, und zwar für die Erzeugung von Mini-Nagellackflaschen (S 0,20 pro Flasche). Die Empfängerin der Lizenzgebühren sei die T-Ltd. (im Folgenden: Fa. T) gewesen. Zu Beginn des Jahres 1993 habe die Fa. T ihren Sitz von London auf die Isle of Man verlegt und verfüge in London nur mehr über ein Büro. Beim Büro in London ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. März 1993 erwarben die beschwerdeführenden Eheleute von der Libau Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. Grundstücke in der KG 45624 Gallneukirchen je zur Hälfte um den Kaufpreis von zusammen S 577.955,--. Auf Grund der diesbezüglichen Abgabenerklärung richtete das Finanzamt an die Beschwerdeführer ein Ersuchen um Ergänzung, wobei 17 Fragen vorgelegt wurden. Die im Akt erliegende Beantwortung der Fragen bezieht sich auf die für die gegenständliche Abgabenerk... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 14. März 1995 erwarb der Beschwerdeführer von der Libau Wohnungseigentums Ges.m.b.H. ein als "Bauparzelle" bezeichnetes Grundstück und einen als "Privatweg" bezeichneten Grundstücksanteil in der KG 45624 Gallneukirchen um den Kaufpreis von S 665.575,--. Auf Grund der beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Linz am 28. März 1995 eingelangten Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG 1987 wurde mit Bescheid vom 25. April 1995 die Grunderwerbsteuer auf Basis des genann... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0354 E 18. Juni 2002 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Es kommt - aus dem Gesichtswinkel von periodisch zu veranlagenden Abgaben - auf den Wissensstand des jeweiligen Vera... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe - zusätzlich zu ihren sonstigen Bediensteten - seit 1. Jänner 1990 die Krankenschwestern LE und KR angestellt. Die beiden Krankenschwestern hätten ihren Wohnsitz in der Schweiz und würden im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der O-AG mit Sitz in der Schweiz der Beschwerdeführerin, die ein Sporthotel betreibt, überlassen. Ohne Zweifel hielten sich die Krankenschwestern lä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Wenn der Arbeitgeber in einem weiteren Haftungsbescheid für Lohnsteuer anderer Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird, bedarf es keiner Wiederaufnahme des Verfahrens (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
In den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden gelangte die belangte Behörde - im Wesentlichen den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung folgend - zur Auffassung, dass hinsichtlich eines von der Beschwerdeführerin als Aufwand geltend gemachten Betrages von S 300.000,-- ein Rechtsgrund zur Zahlung nur vorgetäuscht worden sei. Der Aufwand sei daher nach Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1989 im Rahmen der neuen Sa... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung des vom Beschwerdeführer betriebenen Taxiunternehmens stellte die Prüferin im Wesentlichen fest, dass die Abrechnungen über die Einnahmen nach einer mit dem Beschwerdeführer aufgenommenen Niederschrift vom 2. Februar 1994 monatlich an Hand der Taxameterstände erfolgt sei. Nach der am 14. Februar 1994 niederschriftlich festgehaltenen Aussage des Chauffeurs Harald T. seien die Taxameterstände wöchentlich abgelesen und mit ihm abgerechnet word... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;BAO §303;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein Grund für die Wiederaufnahme vorliegt, ist jedes Veranlagungsjahr gesondert zu betrachten. Wenn der Abgabepflichtige allerdings die Ansicht vertritt, für das Jahr 1988 ergebe sich lediglich eine Nachforderung an Umsatzsteuer ... mehr lesen...
Am Stammkapital von S 7 Mio. der beschwerdeführenden GmbH, die ein Handelsunternehmen betreibt, hält Ing. Karl H. Anteile von S 3,125.000,--. Mit der Körperschaftsteuererklärung für 1995 wurde der Jahresabschluss 1995 vorgelegt. Im Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 1995 und Gewinn- und Verlustrechnung 1995 ist unter Punkt 2. (Erläuterungen zur Bilanz) b)(Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Aufgliederung) u.a. Folgendes angeführt: "Das Verrechnungskonto von H... mehr lesen...
Mit Beginn des Jahres 1990 nahm die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit in Österreich auf und erklärte für die Jahre 1990 und 1991 Umsätze aus dem Handel mit Textilien von rund S 21,000.000,-- bzw. S 30,000.000,--. Anlässlich einer Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO wurde vom Betriebsprüfer in der Niederschrift vom 28. Oktober 1992 über die Schlussbesprechung festgehalten, dass die Beschwerdeführerin ihrer Aufzeichnungspflicht nach § 18 UStG 1972 hinsichtlich der Einfuhrumsatzst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (Hi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die Differenzen zwischen den eingeführten und den weiterverkauften Waren und die daraus abgeleiteten Bemessungsgrundlagen stellen neu hervorgekommene Tatsachen iSd § 303 Abs. 4 BAO dar, auf welche die Abgabenbehörde zu Recht die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens stützen kann. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO ist nur dann zulässig, wenn aktenmäßig erkennbar ist, dass dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis hatte (Hinweis E 19. September 1990, 89/13/0245). European Case L... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. April 1994 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den beschwerdeführenden Parteien für den Anschluss der näher bezeichneten Liegenschaft an den öffentlichen Straßenkanal den Kanalanschlussbeitrag samt USt in Höhe von insgesamt S 1,670.937,40 vor. Dies mit der Begründung: , den beschwerdeführenden Parteien sei mit Baubewilligungsbescheid vom 1. Juni 1989 die Bewilligung zur Errichtung eines dreigeschoßigen Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäudes sowie vo... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;LAO Stmk 1963 §224 Abs3;
Rechtssatz: Allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus. Ein solches behördliches Verschulden ist unter Umständen bei der Erm... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;LAO Stmk 1963 §18;LAO Stmk 1963 §224 Abs3;
Rechtssatz: Die Verfügung der Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens von Amts wegen nach § 224 Abs. 3 Stmk. LAO liegt im Ermessen der Behörde. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §303 Abs4;LAO Stmk 1963 §224 Abs3;LAO Stmk 1963 §93 Abs2;
Rechtssatz: Die abgabepflichtigen Parteien rügen mit Recht, dass ihnen vor Ergehen des erstinstanzlichen Bescheides über die Wiederaufnahme des Verfahrens diesbezüglich keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und kein förmliches Ermittlungsverfa... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers fand im Jahr 1993 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über den Zeitraum 1988 bis 1990 statt. Im Prüfungsbericht vom 30. Juni 1993 wird unter Tz 45 zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 auf die Tz 25, 26 und 34 des Berichtes verwiesen. Tz 25 und 26 betreffen jeweils die Gewinnermittlung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebes. In Tz 25 sind zu den Jahren 1988 und 1989 näher angeführte Siche... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 1997 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge samt einem Verspätungszuschlag hinsichtlich des vom Beschwerdeführer erworbenen Fahrzeuges BMW 523i fest; nach dem Spruch: erfolgte der Erwerb des Fahrzeuges am 23. September 1996, die erste Inbetriebnahme am 1. April 1996 und im Zeitpunkt des Erwerbes betrug der km-Stand 7.281. Nach der
Begründung: sei die Festsetzung erforderlich gewesen, weil die Selbstberechnung der Abgabe unterb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus. Eine nachträglich anders geartete rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt den behördlichen Eingriff ... mehr lesen...