Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/14/0014 E 16. November 2006 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0088 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0029 E 22. März 2006 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §289;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde. Aufgabe de... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) war in den Streitjahren als Automatenaufstellerin tätig. Als Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht vom 17. November 1997 unter Tz 19 "Feststellungen zur Buchführung" fest, die Beschwerdeführerin stelle seit 1991 sowohl Geldspielals auch Unterhaltungsautomaten auf. Die Entleerung erfolge zum Monatsende durch den Geschäftsführer. Im Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0134 E 12. September 2002 VwSlg 7740 F/2002 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wied... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0199 E 2. Februar 2000 RS 3
(hier ohne den ersten satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiedera... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer für das Jahr 2001 zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. März 2005 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2001 gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ - ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 14. März 2005 - einen Einkommensteuerbescheid 2001. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. ... mehr lesen...
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Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde Unklarheit geschaffen, indem der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid im
Kopf: gleich bezeichnet wurden (nämlich als "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2001" ) und in der Rechtsmittelbelehrung sowohl des Wiederaufnahmebescheides als auch des Sachbescheid... mehr lesen...
Bei der eine Apotheke betreibenden Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2000 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Gegenstand der Prüfung war die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer der Jahre 1996 bis 1998. Unter Tz 16 des über die Prüfung gemäß § 150 BAO erstatteten Berichtes hielt der Prüfer unter dem Titel "Apothekerkonzession - Firmenwert" fest: "Das im Kaufpreis enthaltene Entgelt für die Abgeltung der Zurücklegung der Apothekenkonzession ist laut VwGH-Entscheidung vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0134 E 12. September 2002 VwSlg 7740 F/2002 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wied... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es, zu prüfen, ob dieses Verfahren aus den im erstinstanzlichen Bescheid gebrauchten Gründen wieder aufgenommen werden durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum 1991 bis 1993 zu 50 % an der W. GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Die W. GmbH betrieb einen Nachtklub mit Separees. Im Gefolge einer im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer durchgeführten gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bei der W. GmbH durchgeführten Hausdurchsuchung und einer anschließenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der W. GmbH schrieb die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. Jänner 2004 der W. GmbH im Instanzenzug... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Die im Verfahren 2005/15/0005 beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) habe mit Kaufvertrag vom 5. August 1983 eine Liegenschaft in Salzburg erworben und den Bordellbetrieb "Roma Club" errichtet. Im Jahre 1988 habe der Beschwerdeführer zu 2004/15/0153 (in der Folge: Beschwerdeführer) die Geschäftsanteile an der Beschwerdeführerin erworben. Die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §303; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0005
Rechtssatz: Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eröffnet einerseits keinen Weg, um im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren möglicherweise unterlaufene Rechtswidrigkeiten zu bekämpfen, und andererseits besteht k... mehr lesen...
In ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1995 wies die Beschwerdeführerin einen Gewinn laut beiliegender Bilanz zum 31. Dezember 1995 in Höhe von S 13,685.089,-- aus. Die entsprechende Bilanz hatte die Beschwerdeführerin der Körperschaftsteuererklärung ebenso angeschlossen wie einen Anhang mit Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung. In diesen Erläuterungen war unter Punkt "Bilanz (1) Anlagevermögen" u.a. angeführt worden, dass in der Hauptversammlung vom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0007 E 23. Februar 2005 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1996 bis 1999 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er erhielt als Hauptschullehrer Bezüge vom Land Niederösterreich sowie als Leiter der Musikschule der Gemeinde A und als Vizebürgermeister der Gemeinde A jeweils Bezüge von der Gemeinde A. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern auf Grund eines Werkvertrages mit der Gemeinde B. Mit seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erkl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0134 E 12. September 2002 VwSlg 7740 F/2002 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0199 E 2. Februar 2000 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0007 E 23. Februar 2005 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentli... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Personalleasingunternehmen. Im Jahr 1994 fand bei der Beschwerdeführerin eine am 24. Mai 1994 abgeschlossene Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1993 statt, die Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) umfasste. In dem auf der Grundlage des Prüfungsberichtes ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 82 EStG zur Ha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0015 E 16. November 2006
Rechtssatz: Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0015 E 16. November 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0052 E 5. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0015 E 16. November 2006
Rechtssatz: Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederauf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus dem Betrieb eines "technischen Büros" Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Am 29. Juni 1998 langte beim Finanzamt folgendes Schreiben des Beschwerdeführers ein: "Sehr geehrte Damen und Herren, Ich gebe hiermit bekannt, daß sich mein Hauptwohnsitz seit Anfang Juni 1998 offiziell nicht mehr in Österreich befindet, sondern an folgender Adresse: P.O.Box (...) c/o. (T.... mehr lesen...