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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/15/0300Rechtssatz
Für die Beurteilung der Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens ist es nicht relevant, ob das bisherige Verfahren durch einen vorläufigen oder durch einen endgültigen Bescheid abgeschlossen worden ist (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2917).Für die Beurteilung der Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens ist es nicht relevant, ob das bisherige Verfahren durch einen vorläufigen oder durch einen endgültigen Bescheid abgeschlossen worden ist vergleiche Stoll, BAO-Kommentar, 2917).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150299.X01Im RIS seit
15.07.2009Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009