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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/15/0136Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 4Stammrechtssatz
Neu hervorgekommene Tatsachen sind Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, als dies in dem im wiederaufzunehmenden Verfahren ergangenen Bescheid zum Ausdruck kommt. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis E 21.7.1998, 93/14/0187, 0188).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2004150135.X02Im RIS seit
15.04.2009Zuletzt aktualisiert am
29.11.2010