RS Vwgh 2005/9/23 2002/15/0001

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Veröffentlicht am 23.09.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel vorliegen, kommt es auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr an (Hinweis E 29. September 2004, 2001/13/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150001.X02

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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