RS Vwgh 2005/9/23 2002/15/0001

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Veröffentlicht am 23.09.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/13/0091 E 24. September 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 4 BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 10 zu § 303 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150001.X01

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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