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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/13/0091 E 24. September 1996 RS 4Stammrechtssatz
Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 4 BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 10 zu § 303 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002150001.X01Im RIS seit
26.10.2005Zuletzt aktualisiert am
13.05.2009