RS Vwgh 2005/9/23 2002/15/0001

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Veröffentlicht am 23.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
B-VG Art130 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Von einem Missverhältnis, das bei der Ermessensausübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigen wäre, kann nicht gesprochen werden, wenn es sich bei den durch die neuen Sachbescheide gezogenen steuerlichen Folgen ausschließlich um die Auswirkungen der Aufdeckung jener Umstände handelt, welche als Wiederaufnahmegründe herangezogen wurden (Hinweis E 29. Oktober 2003, 99/13/0061)

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150001.X03

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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