RS Vwgh 2006/1/25 2006/14/0002

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0004 2006/14/0003

Rechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismittel" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (Hinweis E 23. April 1998, 95/15/0108, E 20. Jänner 2000, 95/15/0039, E 22. März 2000, 99/13/0253, E 29. Mai 2001, 97/14/0036, und - auch mit Hinweisen zur diesbezüglichen Entwicklung der Rechtsprechung - E 16. Mai 2002, 2001/16/0596).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140002.X02

Im RIS seit

02.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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