Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215; BAO §216; BAO §239;LAO Stmk 1963 §163 Abs1;LAO Stmk 1963 §164;LAO Stmk 1963 §186; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem ihr Antrag vom 13. Juli 2005 auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen. Über das Vermögen der Beschwerdeführerin sei mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 23. November 2000 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden. Das Finanzamt habe eine Konkursforderung in Höhe von S 134.774,-- (darunter Umsatzsteuer 1999) angemeldet. Das B... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213; BAO §214; BAO §215; BAO §216; BAO §239 Abs1;KO §19;KO §20; BAO § 213 heute BAO § 213 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 213 gültig von 10.01.1998 bis 31.12.2012 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §215; BAO §239; BAO §4; EO §290a Abs1; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3;KO §12a;KO §206 Abs3; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Mai 1998 beantragte der Beschwerdeführer, der ein Kaffeehaus betreibt, "je einen Feststellungsbescheid für das Jahr 1995, das Jahr 1996 und das Jahr 1997 zu erlassen, aus denen hervorgeht, wie viel wir im jeweiligen Jahr unter dieser Steuernummer an Getränkesteuer auf Grund der eingereichten Getränkesteuererklärungen und damit übereinstimmenden Getränkesteuerzahlungen zu entrichten hatten". Sein rechtliches Interesse liege darin, dass der Beschwerdeführer "durch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;LAO Wr 1962 §162;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0115 E 5. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben A... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Pensionist. Strittig sei, ob die von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders rechtmäßig gewesen sei. Nach Durchführung einer finanzstrafbehördlichen Prüfung über die Jahre 1991 bis 1998 bei der W-GmbH & Co KG sei das Finanzamt zur Ansicht gelangt - so die weiteren Ausführungen im ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;
Rechtssatz: Umbuchungen von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorgenommen werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. November 1987, 84/13/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006140061.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;
Rechtssatz: Ob Umbuchungen oder Überrechnungen gemäß § 215 BAO rechtmäßig sind, ist im Verfahren gemäß § 216 BAO zu entscheiden (vgl. Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, § 216 BAO Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006140061.X02 Im RIS seit 21.... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
In dem an die mitbeteiligte Partei ergangenen Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 28. September 2001 wurde u. a. Folgendes ausgesprochen: "Gemäß §§ 146 und 150 (2) OÖ LAO, LGBl 107/1996 iVm den Bestimmungen des OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetzes sowie den Verordnungen des Gemeinderates der (Beschwerdeführerin) betreffend die Erhebung der Getränkesteuer und iVm § 186a, Abs. 1, 1. Satz Ziffer 2 OÖ LAO, LGBl 107/1996 idF der Novelle 59/2000, wird jener T... mehr lesen...
In dem an die mitbeteiligte Partei ergangenen Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 21. November 2001 wurde u. a. Folgendes ausgesprochen: "Gemäß §§ 146, 150 (2) und 233 (2) OÖ LAO, LGBl 107/1996 iVm den Bestimmungen des OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetzes sowie den Verordnungen des Gemeinderates der (Beschwerdeführerin) betreffend die Erhebung der Getränkesteuer und iVm § 186a, Abs. 1 1. Satz OÖ LAO, LGBl 107/1996 idF der Novelle 59/2000, wird jener Tei... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 impl;LAO OÖ 1996 §162 Abs2;LAO OÖ 1996 §185;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/16/0070 E 19. April 2007
2005/16/0069 E 19. April 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0066 E 19. Dezember 1991 RS 1
(Hier nur 1. Satz) Stammrechtssatz Der B... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 impl;LAO OÖ 1996 §162 Abs2;LAO OÖ 1996 §185;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0066 E 19. Dezember 1991 RS 1
(Hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der Begriff "Guthaben" ist ein Begriff der Abgabenverrechnung, der zum Ausdruck bringt, daß auf ein und demselben Abgabe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird in dieser Angelegenheit auf die hg. Erkenntnisse vom 18. September 2003, Zlen. 2002/16/0204 und 2002/16/0205, verwiesen. Mit Schreiben vom 18. November 2003 beantragte die beschwerdeführende Partei, die Rückzahlung der zu Unrecht entrichteten und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten, in den Rückstandsausweisen vom 28. November und 20. Dezember 2000 sowie 3. und 4. Mai 2001angeführten Abgabenbeträge von insgesamt EUR 206.881,22 gemäß § 188 Abs. 1 TLAO. Si... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1;BAO §214;BAO §215;LAO Tir 1984 §159 Abs1 litg;LAO Tir 1984 §161 Abs1;LAO Tir 1984 §187a Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0128 E 20. April 2006
2006/17/0057 E 29. Mai 2006
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, son... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §241 Abs1;LAO Tir 1984 §159 Abs1 litg;LAO Tir 1984 §162 Abs1;LAO Tir 1984 §187a Abs1;LAO Tir 1984 §188 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0128 E 20. April 2006
2006/17/0057 E 29. Mai 2006
Rechtssatz: Eine Verrechnung oder Verwendung von Guthaben erfolgt nicht von selbst, sondern... mehr lesen...
1. Über das Vermögen der beschwerdeführenden Baugesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) wurde am 5. November 1992 der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt meldete im Konkurs auf Grund des Rückstandsausweises vom 2. Dezember 1992 die Forderung von S 151.414,-- (Umsatzsteuer 9/92, S 100.000,--, Lohnsteuer - 9/92 S 35.224,--, Dienstgeberbtr. - 9/92 S 11.470,--, Dienstgeberzus. - 9/92 S 1.020,-- und Gewerbesteuer - 10-12/92 S 3.700,--), auf Grund des Rückstandsausweises vom 17. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;
Rechtssatz: Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht nach § 216 BAO nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann auch die Prüfung und die Darstellung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenf... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mi... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
In einer Beilage zu der am 10. April 1997 beim Finanzamt eingelangten Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 1997 ersuchte die beschwerdeführende KG vom ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 5,706.426 S einen Teilbetrag von 1,216.377 S auf ein näher bezeichnetes Bankkonto zu überweisen. Ein Betrag von 4,483.926 S sei als Restzahlung "berichtigte Umsatzsteuer 12/96" und ein Betrag von 6.123 S als Restzahlung "berichtigte Umsatzsteuer 01/97" zu verwenden. Eine weitere Berichtigung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §217 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt auch dann ein, wenn im Zeitpunkt der (in der Vergangenheit liegenden) Fälligkeit einer Abgabe ein ausreichendes Guthaben vorhanden war, aber über dieses Guthaben auf Antrag des Abgabepflichtigen anderweitig verfügt wurde (Hinweis E 17.9.1990, 90/15/0028). ... mehr lesen...
Laut der Umsatzsteuervoranmeldung der Beschwerdeführerin für den Monat März 1999 an das Finanzamt ergab sich eine Zahllast von S 748.564,-- (Umsatzsteuer III/1999 S 665.893,-- und Kammerumlage I-III 1999 S 82.671,--). Mit Begleitschreiben vom 17. Mai 1999 ersuchte die Beschwerdeführerin, diese Beträge mit "unserem einbehaltenen Guthaben" gegenzuverrechnen. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §213;BAO §214;BAO §215;UStG 1994 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der Unternehmer hat die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer bzw. den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss selbst zu berechnen. Die Vorauszahlung und der Überschuss sind Abgaben im Sinne der BAO. Der Unternehmer hat die selbst berechnete Ste... mehr lesen...