Index: L36101 Kulturförderungsabgabe Rundfunkabgabe Burgenland16/02 Rundfunk32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §204 Abs1KulturförderungsbeitragsG Bgld 2024 §3 Abs4KulturförderungsbeitragsG Bgld 2024 §4 Abs2 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 §17 Abs4 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei hat ihren Hauptwohnsitz im Burgenland. Mit von ihr begehrtem Bescheid vom 10. Juli 2024 wurde der mitbeteiligten Partei unter anderem der burgenländische Kulturförderungsbeitrag in Höhe von EUR 27,60 für den Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 2024 vorgeschrieben (15,30 x 30 % = 4,59; gerundet 4,6 x 6 = 27,60). 2 Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Landesverwaltungsgericht Burgenland (Verwaltungsgericht) insoweit Folge, als es den burgenländischen Kultur... mehr lesen...
Index: L37161 Kanalabgabe BurgenlandL37611 Kanalabgabe Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1 BAO §200 Abs2 BAO §201 Abs4KanalabgabeG Bgld §11 Abs5KanalbenützungsgebührenV Bad Tatzmannsdorf 2019 BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §201 Abs4VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 201 heute B... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 19. November 2020 („Kanal - Endabrechnung“) wurde gegenüber dem Revisionswerber für den Zeitraum 16. Oktober 2019 bis 6. November 2020 die Kanalbenützungsgebühr mit 518,60 € brutto festgesetzt. Unter Berücksichtigung der verrechneten Akontozahlung von 132,48 € wurde ein Nachverrechnungsbetrag in Höhe von 386,12 € ausgewiesen; die inkludierte Umsatzsteuer (10%) wurde mit 35,11 € bestimmt. Weiters wurden gemäß § 200 BAO „Akontobeträge“ für die Kan... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgeschehen ist eingangs auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 2024, Ra 2024/13/0058, zu verweisen. 2 Für das vorliegende Revisionsverfahren ist dazu zu ergänzen, dass die nunmehrige Revisionswerberin (im Verfahren Ra 2024/13/0058 mitbeteiligte Partei) in den Vorlageanträgen jeweils u.a. beantragte, das Verwaltungsgericht wolle nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Beschwerde entscheiden. Das Bundesfinanzgericht f... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3. März 2020 setzte die Abgabenbehörde die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate September bis Dezember 2019 betreffend ein Kraftfahrzeug vom Typ Mercedes C 220 D, mit einem näher genannten deutschen amtlichen Kennzeichen fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Mitbeteiligte Beschwerde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis behob das Bundesfinanzgericht - auf das Erlassen einer Beschwerdevorentscheidung wurde gemäß § 262 Abs. 2 BAO verzichtet - den Bescheid vom 3. März ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §217 Abs10 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2013 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 29. Oktober 2012 setzte das Zollamt „die Altlastenbeitragsschuld für die in den jeweiligen Kalendervierteljahren des Kalenderjahres 2003“ in Kieswerken der Revisionswerberin abgelagerten Baurestmassen mit 156.931,20 € fest; auf ein beigefügtes Berechnungsblatt, in welchem die Bemessungsgrundlagen sowie Beiträge auf die einzelnen Quartale aufgegliedert wurde, werde verwiesen. Hinsichtlich dieser Abgabenschuld sei die Fälligkeit bereits mit Ablauf des 15. Tages des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 0... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 30. Oktober 2018 setzte das Finanzamt gegenüber der mitbeteiligten Partei (einem Bundesministerium) jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 Dienstgeberbeiträge fest und nahm die mitbeteiligte Partei als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden Lohnsteuer in Anspruch. In der Begründung: wurde jeweils auf den Bericht über die Außenprüfung vom 30. Oktober 2018 und die Niederschrift über die Schlussbesprechung verwiesen. 2 Die mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201 Abs4 UStG 1994 §21 Abs3 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert ... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber, einem im Kleintransportgewerbe tätigen Einzelunternehmer, fand eine Außenprüfung betreffend die Jahre 2007 bis 2011 statt. Im Bericht über das Ergebnis dieser Außenprüfung vom 19. September 2013 wurde u.a. festgestellt, die vom Revisionswerber an die F M GmbH gelegten Rechnungen seien Scheinrechnungen, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liege. Die von der E A KEG sowie vom Einzelunternehmer C S (als Subunternehmen) an den Revisionswerber gelegten Rechnung... mehr lesen...
Index: L37038 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 Abs4GdVergnügungssteuerG Vlbg §2 Abs3 litl BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin verfügte - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg (LVwG) - am streitgegenständlichen Standort über eine Bewilligung nach dem Wettengesetz zur Ausübung der Tätigkeit eines Wettunternehmers, wobei von Jänner bis Dezember 2014 sowie vom Jänner bis Juni 2015 im frei zugänglichen Bereich neun technische Einrichtungen (Terminals) aufgestellt waren. Die Kunden konnten sich an den Terminals über verschiedene Wettereignisse und Wettquoten info... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. November 2018 schrieb der revisionswerbende Magistrat nach erfolgter GPLA (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) der mitbeteiligten GmbH für die in ihrer Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag wie folgt vor: „ZeitraumBemessungsgrundlage in EuroAbgabenbetrag in Euro 2012410.116,6512.303,50 20131.252.057,5737.561,73 2014110.404,673.312,14 -- -- Summe1.772.578,8953.177,37 Die Abgabe war bereits fällig! Gleich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 BAO §201 Abs4 KommStG 1993 §11 BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 201 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 BAO §201 Abs4 KommStG 1993 §11 BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 201 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §201 Abs4 BAO §217 Abs10 BAO §3 Abs2 litd BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 201 heute ... mehr lesen...
1 Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 2005 bis 2009 gelangte der Prüfer zur Auffassung, HK habe seine Leistungen an die Revisionswerberin nicht - wie bisher von ihr angenommen - als Selbständiger, sondern im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht. Von einer Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung sei aber abzusehen, weil die Einkünfte bereits im Einkommensteuerverfahren des HK erfasst worden seien. 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §279 Abs1 BAO §303 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hat in den Jahren 2012 bis 2014 als Gestellungsnehmerin Leistungen von drei Arbeitskräftegestellern bezogen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin im Instanzenzug gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 und § 202 iVm § 201 BAO zur Haftung für Abzugssteuern iSd § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 für die Arbeitskräftegestellung durch beschränkt steuerpflichtige Gesteller herangezogen. Im Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses werden für das Jahr 2012 di... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 idF 2002/I/097 KommStG 1993 §11 Abs1LAO Tir 1984 §151 Abs2 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §198 BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §303 EStG 1972 §82 Abs1 EStG 1972 §86 Abs2 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 B-VG Art133 Abs4 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 19. März 2018 teilte die revisionswerbende Partei (die belangte Behörde im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht) dem Mitbeteiligten mit, es seien folgende Abgabenbeträge der X GmbH, deren Geschäftsführer der Mitbeteiligte seit 11. Juli 2017 sei, nicht entrichtet worden: Kommunalsteuer (laut einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch das Finanzamt) für 6-9/2017 in Höhe von 1.985,99 € samt Säumniszuschlag (39,72 €); sowie Wiener Dienstgebera... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §184 Abs1 BAO §198 BAO §201 Abs4 BAO §224 Abs1 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 idF 2002/I/097; KommStG 1993 §11 Abs1;LAO Tir 1984 §151 Abs2; BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...