1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden - in teilweiser Stattgebung einer gegen den entsprechenden Bescheid der belangten Behörde erhobenen Beschwerde - dem Revisionswerber die Lenkberechtigung für die Dauer von fünf Monaten und zwanzig Tagen entzogen sowie begleitende Maßnahmen nach dem FSG angeordnet. 2 Dem legte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen Folgendes zu Grunde: Dem Revisionswerber sei mit einem in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69 Abs1;FSG 1997 §26 Abs2 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGVG 2014 §32 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Abweisung der gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde gerichteten Beschwerde durch das VwG ist das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen und entfaltet bindende Wirkung im Verfah... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050 StVO 1960 §5 Abs4 idF 2012/I/050 StVO 1960 §99 Abs1 litb VStG §44a Z1 StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 StVO 1960 §5 Abs3a StVO 1960 §99 Abs1 litb StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050 StVO 1960 §99 Abs1 litb StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050 StVO 1960 §99 Abs1 litb StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2 Z1;FSG 1997 §7 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 lita; StVO 1960 § 99 heute StVO 1960 § 99 gültig ab 01.05.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 99 gültig von 01.03.2024 bis 30.04.2026 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 11. August 2015 entzog die Revisionswerberin der Mitbeteiligten die Lenkberechtigung für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab Rechtskraft des Bescheides. Unter einem wurden als begleitende Maßnahmen eine verkehrspsychologische Untersuchung, eine Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. 2 Die Revisionswerberin stützte ihren Bescheid im Wesentlichen auf die Feststellung, die Mitbeteiligte sei mit Entscheidung des Amt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden - durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - dem Revisionswerber gemäß § 24 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 iVm § 26 Abs. 2 Z 1 FSG die Lenkberechtigung für sechs Monate entzogen sowie begleitende Maßnahmen angeordnet; die Revision wurde für unzulässig erklärt. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden - durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - dem Revisionswerber gemäß Paragraph 24, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Erkenntnis vom 10. Mai 2017 bestätigte das Landesverwaltungsgericht Tirol unter Spruchpunkt A) das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. Jänner 2017, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 schuldig erkannt worden war, weil er am 4. November 2016 der Aufforderung, sich zwecks Bestimmung seines Blutalkoholgehaltes Blut abnehmen zu lassen, nicht gefolgt sei. 1 1.1. Mit Erkenntnis vom 10. Mai 2017 bestätigte das Landesve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, wobei vermutet habe werden können, dass er ein näher angeführtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen habe. 2 Über den Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2 Z1; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 §99 Abs1; VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §32 Abs1 Z2; StVO 1960 § 99 heute StVO 1960 § 99 gültig ab 01.05.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...
1 1. Mit Erkenntnis vom 16. September 2016 wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 16. Februar 2016 - mit diesem war der Revisionswerber schuldig erkannt worden, am 17. Jänner 2016 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert und dadurch eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen zu haben - ab. 1... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; StVO 1960 §5 Abs8 Z2; StVO 1960 §99 Abs1 lita; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 24. August 2016 wegen einer Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 22 Tage) verhängt. 1 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 24. August 2016 wegen einer Übertretung des Paragraph 99, Absatz eins, Litera a, in Verbindung mit Paragra... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FrPolG 2005 §53 Abs2 Z1;FrPolG 2005 §53 Abs2;FSG 1997 §37 Abs3;FSG 1997 §37 Abs4; StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein serbischer Staatsangehöriger, kam Anfang 2002 - knapp vor Vollendung seines 18. Lebensjahres - nach Österreich, wobei ihm am 21. Jänner 2002 eine letztlich bis 10. November 2009 verlängerte Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Ein danach gestellter Antrag auf Erteilung einer „Niederlassungsbewilligung - beschränkt“ wurde mit rechtskräftigem Bescheid vom 22. März 2010 zurückgewiesen. Ungeachtet dessen verblieb der Revisionswerber in Österreich. 2 Aus d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 5 gültig von 14.01.2017 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 ... mehr lesen...