Rechtssatz: Straßenaufsichtsorgane haben bei Ausübung der Befugnis Fahrzeuglenker zum Anhalten aufzufordern Verkehrssicherheitsaspekte zu beachten - insbesondere, dass diese Anordnungen nur gegeben werden dürfen, wenn ihre Befolgung ohne Gefährdung von Personen und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Im vorliegenden Fall wurde das vom Beschuldigten gelenkte Fahrzeug auf der Südautobahn A 2 auf dem zweiten Fahrstreifen mit einer Fahrgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen, wobei vom Sta... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Anordnung des anzeigenden Beamten, dass der Beschuldigte ohne gültige Vignette nicht weiterfahren darf, kommt kein selbständiger normativer Gehalt zu. Die Anordnung stellt sich in diesem Zusammenhang als ein bloßes Aufmerksammachen und Erinnern an die bestehende Verpflichtung, das mautpflichtige Straßennetz nicht ohne gültige Vignette zu benützen, dar. Der Lenker eines Fahrzeuges, der eine solche Anordnung nicht befolgt, begeht nicht zusätzlich eine Verwaltungsübertretung n... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 09.10.2007, Zl VK-2745-2007, wurde Herrn H.-P. K., K., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 25.01.2007, um 15.45 Uhr Tatort: Kitzbühel, auf der Bichlstraße, Höhe Haus Nr 5 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens ?HALTEN UND PARKEN VERBOTEN? gehalten. 2. Sie haben die nachfolgend beschriebene Anordnung eines Straßenaufsichtsorgans nicht befolgt, o... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 04.01.2007, Zl VK-3531-2005, wurde dem Berufungswerber Nachstehendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 23.12.2005 um 11.15 Uhr Tatort: Lermoos, B 187, km 1.740 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Der Verkehr wurde zum angeführten Zeitpunkt im Ortsgebiet von Lermoos auf der Kreuzung B187 mit der L 71 durch ein Straßenaufsichtsorgan der Polizei geregelt. In der Folge sagten sie deutlich und unmissverständlich zur Lenkerin, dass sie weit... mehr lesen...
Rechtssatz: Es stellt sich nun die Frage, ob eine Missachtung einer polizeilichen Anordnung nach § 97 Abs 4 StVO, die unmittelbar und ausschließlich mit dem gegenständlichen Reschenfahrverbot in Zusammenhang steht, verwaltungsstrafrechtlich sanktionierbar ist. Zu dieser Problematik hat sich der Verwaltungsgerichtshof (vgl VwGH 20.10.1999, 99/03/0265) in einem vergleichbaren Fall wie folgt geäußert (Hervorhebungen durch den Gefertigten): ?Da die an der Stelle, an der der Lenker sein Fahrzeu... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 27.05.2005 um 16.55 Uhr Tatort: Stans, auf der A-12 Inntalautobahn, Höhe StrKm 46,00, Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, mit den Kennzeichen XY/XY (A) 1) Sie haben als Lenker des angeführten Sattelkraftfahrzeuges verbotenerweise auf der Autobahn außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen gehalten. Obwohl Ihnen vom Polizeibeamten rechtzeitig und... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 10.10.2004, 12.50 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der Herzog-Otto-Straße, auf Höhe der Ottoburg Der Beschuldigte, V. F. I., geb. XY, wohnhaft in 6561 Ischgl, hat 1. als Fußgänger nicht das vorhandene Straßenbankett benützt. Er stellte sich mitten auf den Fahrstreifen für den abströmenden Verkehr mit einem Stativ mit einem Fotoapparat auf. 2. die Anordnung eines Straßenaufsichtsorganes nicht be... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte als Straßenaufsichtsorgan iSd § 97 Abs. 4 StVO ist dann berechtigt einem ?Sondertransport" ein Linksabbiegen zu einer Tankstelle entgegen dem angebrachten Verkehrszeichen ?Einbiegen nach links verboten" zu ermöglichen, wenn er als Warnzeichen blaues Licht oder Schallzeichen aktiviert hat. Schlagworte Ausnahme von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, blaues Licht, Schallzeichen, Amtsorgan mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 16.01.2004 um 07.37 Uhr Tatort: Innsbruck, vor der Amraserstraße HNr 75 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben die nachfolgend beschriebenen Anordnungen eines Straßenaufsichtsorganes nicht befolgt, obwohl dies ohne Gefährdung von Personen und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre. Sie haben nicht vor einem von einem Aufsichtsorgan geregelten Schutzweg ange... mehr lesen...
Rechtssatz: Rechtsgüterabwägung beim Einsteigenlassen von Kindern in den Schulbus in der Busbucht: Hiebei handelt es sich um kein Halten, sondern um ein Anhalten. Nichtbefolgung der Weisung zum Wegfahren ist nicht strafbar, da die Sicherheit für Kinder höher zu bewerten ist als eine allenfalls kurzfristige Behinderung der Flüssigkeit des Verkehrs. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im Spruchpunkt a) zur Last gelegt, dass er ?....die vom Hallenbad in Kötschach, in Fahrtrichtung Ortszentrum führende Gemeindestraße benützt und sei als Fußgänger auf der Fahrbahn umhergesprungen und habe durch sein Verhalten den Fahrzeugverkehr behindert..." und damit § 76 Abs 1 StVO verletzt, so ist auszuführen, dass wesentliches Tatbestandsmerkmal dieser Bestimmung ist, dass Fußgänger die Fahrbahn überraschend betreten. Ein diese wesentlichen Sachverha... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 11 Abs 2 StVO liegt im Vorwurf, dass der Fahrzeuglenker die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig angezeigt hat, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Der im
Spruch: des Straferkenntnisses angeführte Wortlaut ?Sie haben.......das Kraftfahrzeug......gelenkt und 1. den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nicht angezeigt,............" lässt sich mit dem Wortlaut der Bes... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, zur Tatzeit 12.05.2002 von 16.15 Uhr bis 16.24 Uhr am Tatort auf der Brennerbundesstraße B182 im Gemeindegebiet von Gries am Brenner, beginnend nach Norden fahrend, mit dem Fahrzeug Motorrad (Marke BMW), Kennzeichen XY (D), habe er 1. als Lenker eines Fahrzeuges um 16.15 Uhr auf der B182 Brennerstraße im Gemeindegebiet von 6156 Gries am Brenner, Fraktion Planken, bei km 30,2 ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte im Tatzeitpunkt nicht die Absicht, einen Weg zu Fuß zurückzulegen, sondern hielt sich im Bereich des A-Platzes auf, um mit dem Meldungsleger ein Gespräch zu führen, so ist in seinem Fall nicht davon auszugehen, dass er als Fußgänger am Verkehr teilnahm. Somit verstieß er nicht gegen die Bestimmung des § 76 Abs 1 StVO, sondern hat er den Tatbestand des § 99 Abs 3 lit d StVO verwirklicht, demzufolge jede Benützung einer Straße zu verkehrsfremden Zwecken ohne ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 19.09.2001 um 22.00 Uhr in der Gemeinde Schönberg i.St. auf der A13 bei km 9,550 in Richtung Brenner 1. als Lenker des Lkw CHA-XY sowie des Anhängers CHA-XY im Bereich des Vorschriftszeichens ?Halten und Parken verboten? abgestellt. 2. Er habe die Anordnungen eines Straßenaufsichtsorganes nicht befolgt, obwohl dies ohne Gefährdung von Personen und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wär... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann weder den erstinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen, noch dem Anzeigeinhalt entnommen werden, dass die vom Meldungsleger erteilte Anordnung für die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden oder die Ordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich gewesen wäre, so fehlte dem Straßenaufsichtsorgan die Berechtigung zur Erteilung der Anordnung. Die Nichtbeachtung einer unberechtigt erteilten Anordnung vermag aber keine Strafbarkeit nach § 99 Abs 3 lit j StVO ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23.10.2000, GZ.: III/S- 39.207/98, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1.) sich am 21.10.1998 um 22.04 Uhr in 8101 Gratkorn, vor dem Haus Grazer-Straße Nr. 35, nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigen Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft messe und entsprechend anzeige untersuchen zu lassen, obwohl vermu... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine mit Strafsanktion ausgestattete Anordnung eines Straßenaufsichtsorganes nach § 97 Abs 4 StVO liegt nicht vor, wenn ein Gendarmeriebeamter einer Person nach erfolgter Anhaltung das weitere Lenken eines Kraftfahrzeuges untersagt, weil diese Person nicht die erforderliche Lenkberechtigung besitzt. So stellt diese Anordnung lediglich ein Aufmerksammachen auf ein gesetzliches Verbot dar, und somit kein selbständiges Verbot nach § 97 Abs 4 StVO. Ihre Zuwiderhandlung ist daher le... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist zwar unbestritten, dass der Beschuldigte die Weisung des Straßenaufsichtsorganes - vorliegend auf eine geeichte Brückenwaage mit dem LKW-Zug aufzufahren - nicht befolgte und kann weder den erstinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen noch dem Anzeigeninhalt entnommen werden, dass die vom Meldungsleger erteilte Anordnung für die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden oder die Ordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich gewesen wäre, so fehlte dem Straßen... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 23.9.1998, um 21.25 Uhr, in G, als Lenker des Kraftfahrzeuges die Anordnung eines Straßenaufsichtsorganes nicht befolgt, obwohl dies ohne Gefaehrdung von Personen und ohne Beschaedigung von Sachen moeglich gewesen waere, da er trotz der deutlich sichtbaren Armzeichen des Beamten, er moege die C in noerdliche Richtung befahren, diese nicht beachtet habe, sondern habe er versucht auf der U in Ri... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Anordnung nach § 97 Abs 4 StVO, eine bestimmte Straße nicht zu befahren und in eine andere Straße abzubiegen, lediglich dahingehend missachtet, dass der Lenker trotz fünf entsprechender Handzeichen vor dem Straßenaufsichtsorgan in Kreuzungsmitte (unwillig) stehen bleibt, kann der wesentliche Tatvorwurf der Übertretung des § 97 Abs 4 StVO nur dieses "unbegründete Stehen bleiben" sein, und nicht "ein Versuch, in die gesperrte Straße einzufahren". Ein solcher Versuch wird... mehr lesen...
Rechtssatz: Der § 23 Abs.1 StVO 1960 lautet: Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, daß kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird. Die Abstellung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges auf einer zum Geradeausfahren bestimmten Fahrspur - wenn dies etwa verkehrsbedingt indiziert ist - um etwa das Ausparken zu ermöglichen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...
Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat die (mit einer Anordnung nach § 97 Abs 4 StVO) einschreitenden Polizeibeamten nicht auf die Alkoholisierung aufmerksam gemacht, obwohl dieser Umstand zum Zeitpunkt der Erteilung der Anordnung zwar dem Berufungswerber, nicht jedoch den Polizeibeamten bekannt war. Es wäre daher Sache des Berufungswerbers gewesen, den Polizeibeamten ausreichend zu informieren, um ihm die Möglichkeit zur Beurteilung ob die Anordnung der zitierten Vorschrift nach § 97 Abs 4 S... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur wenn die zwei alternierenden Voraussetzungen: Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden Verkehrs oder die Ordnung des ruhenden Verkehrs vorliegen, sind Straßenaufsichtsorgane berechtigt, Kraftfahrzeuglenkern Anordnungen für die Benützung der Straße zu erteilen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Aufforderung eines Straßenaufsichtsorganges im Sinne des § 97 Abs 4 StVO, sofort weiterzufahren, wird nicht mit der nach den Umständen ehestmöglichen Beschleunigung nachgekommen, wenn sich der Lenker vorher (auch kürzer als eine halbe Minute) mit einer Funkzentrale in Verbindung setzt. So hätte dies auch nach Beendigung seines verkehrswidrigen und verkehrsbehindernden Verhaltens geschehen können. Schlagworte Straßenverkehrsordnung mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 27.3.1992, Zl St ****/91, wurde über den Beschuldigten W M eine Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- (Ersatzfreiheitstrafe im Nichteinbringungsfalle 20 Tage) verhängt, weil er 1. am Wachzimmer Wiener Str trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenverkehrsaufsicht sich geweigert hat, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 25.7.1991, um 21,15 Uhr, in S... mehr lesen...
Begründung: I. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin schuldig erkannt, sie habe am 19.9.1991 um 17.58 Uhr in Wien 23, um 17.58 Uhr in Wien 23, Zouvalgasse ca 20 Meter vor der Perfektastraße als Lenkerin des Kfz W-93, das deutlich sichtbar gegebene Zeichen eines Straßenaufsichtsorganes zum Anhalten nicht beachtet, indem sie nicht sofort angehalten habe. Hiedurch habe sie §97 Abs5 StVO verletzt, weswegen über sie eine Geldstrafe in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Fahrzeuglenker hat bei Wahrnehmung eines deutlich sichtbaren Zeichens eines Organes der Straßenaufsicht sofort anzuhalten, zumal für ihn der Grund der Anhaltung von vornherein nicht erkennbar sein muß. Denn die Anhaltung kann zu einer routinemäßigen Fahrzeug- und Lenkerkontrolle erfolgen, genausogut aber der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr dienen, was dem Anzuhaltenden aber erst nach der Anhaltung bekanntgegeben werden kann. Deshalb steht es dem Fahrzeuglenker nic... mehr lesen...