RS UVS Kärnten 2005/04/21 KUVS-702/6/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Der Beschuldigte als Straßenaufsichtsorgan iSd § 97 Abs. 4 StVO ist dann berechtigt

einem ?Sondertransport" ein Linksabbiegen zu einer Tankstelle entgegen dem angebrachten Verkehrszeichen ?Einbiegen nach links verboten" zu ermöglichen, wenn er als Warnzeichen blaues Licht oder Schallzeichen aktiviert hat.

Schlagworte
Ausnahme von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, blaues Licht, Schallzeichen, Amtsorgan
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten