Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180152.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit den gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheiden 1. des Landeshauptmannes von Wien und 2. der Wiener Landesregierung je vom 21. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. März 1989 um 17.18 Uhr 1. in Wien 3, Am Heumarkt 1, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's, wie bei seiner Anhaltung festgestellt worden sei, keinen Sicherheitsgurt angelegt gehabt, und 2. in Wien 3, an der Kreuzung Johannesgasse - Am Heumarkt als Lenker ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFGNov 03te Art3;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §19;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0094
Rechtssatz: Vom Standpunkt der verletzten Rechte aus betrachtet ist dem Bf die Behauptung verwehrt, da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. September 1985 erkannte die Wiener Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 13. Juli 1984 um 12.36 Uhr in Wien 15, Kreuzung Linke Wienzeile - Gaudenzdorfer Gürtel, Richtung Hadikgasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem er nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten habe, sondern in die Kreuzung eingefahren sei. Er habe dadu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 16. November 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 9. März 1987 um 07.45 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges in Wien 3, in der Vorderen Zollamtsstraße Kreuzung Marxergasse, Richtung Obere Weißgerberstraße, nicht vor der Haltelinie angehalten, sondern in die Kreuzung mit der Marxergasse eingefahren zu sein, obwohl die Verkehrslichtsignalanlage "rotes Licht" gezeigt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 27. April 1987 um 19.42 Uhr in Linz auf der Dametzstraße vor der Kreuzung mit der Mozartstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und bei Rotlicht der Verkehrsampel das Fahrzeug nicht angehalten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 lit. a und § 99 Abs. 3 lit.... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob von einer Rotlichtüberwachungskamera aufgenommene Schwarzweiß-Fotos zum Beweis einer Übertretung gem § 38 Abs 5 StVO herangezogen werden dürfen, sind ausschließlich tatsächliche Funktionsfehler des Gerätes von Bedeutung, nicht aber "denkbare" oder "mögliche" (Hi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Verkehrsteilnehmer, die Lichtzeichen einer Verkehrslichtsignalanlage zu beachten, setzt nicht voraus, daß der Errichtung der Verkehrslichtsignalanlage eine Verordnung zugrundeliegt (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257, VwSlg 12466 A/1987). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, mißachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig an welcher der drei gem § 38 Abs 1 lit a bis c StVO in Betracht kommenden Stellen er anzuhalten gehabt hätte. Aus diesem Grund bedarf es in e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Vorwurf einer Verwaltungsübertretung gem § 38 Abs 5 StVO entspricht die Tatortumschreibung durch die Angabe der Kreuzung iVm der Fahrtrichtung des Besch dem Gebot des § 44 a lit a VStG, den Tatort ausreichend zu konkretisieren. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0136 E 16. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Für den Tatvorwurf, bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren zu sein, war es auch vor Inkrafttreten der 13ten StVO-Novelle unerheblich, ob die Haltelinie vor der Kreuzung durch eine Verordnung gedec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Juli 1989 um 6.55 Uhr in Wien III, Adolf Blamauergasse, Kreuzung Landstraßer Gürtel, Richtung Ghegastraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem er das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung (ohne Schutzweg und Haltelinie) angehalten habe. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Das Verhalten des Querverkehrs ist für das Tatbild des § 38 Abs 5 StVO 1960 nicht bedeutsam; eine mangelnde Behinderung des Querverkehrs lässt keinesfalls den zwingenden Schluss zu, der Bfr sei nicht bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren. Die Behörd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Es handelt sich um einen durchaus schlüssigen Vorgang der Beweiswürdigung, wenn die Beh den Angaben des Meldungslegers folgt, z... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 12. August 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. August 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's 1. um 13.07 Uhr in Wien 3., Rennweg 33a-Jacquingasse, das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet zu haben, indem er nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten habe, sondern in die Kreuzung eingefahren sei, 2. um 13.08 Uhr in Wien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §52 litb Z15;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180072.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Juni 1987, um 18.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Gmunden als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws das Rotlicht der an einer bestimmten Kreuzung angebrachten Verkehrslichtsignalanlage mißachtet, indem er in die Kreuzung eingefahren sei und sein Fahrzeug nicht an der vor dem Lichtzeichen angebrachten Haltelinie angehalten habe. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §38 Abs3;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §38 Abs6;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Besteht im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO kein konkreter Hinweis darauf, daß die betreffende Verkehrslichtsignalanlage auf blinkendes gelbes Licht gesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juli 1987 um 17.31 Uhr bei einer näher bezeichneten Kreuzung in Klosterneuburg als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel rotes Licht gezeigt habe und dies als Zeichen für "Halt" gelte. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfrei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Das Verhalten des Querverkehrs ist für das Tatbild des § 38 Abs 5 StVO 1960 nicht bedeutsam; eine mangelnde Behinderung des Querverkehrs lässt keinesfalls den zwingenden Schluss zu, der Bfr sei nicht bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren. Die Behörd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Einem geschulten Verkehrsaufsichtsorgan ist es möglich von seinem Standort aus gleichzeitg das Aufleuchten des Rotlichtes zu erkennen sowie die Geschwindigkeit des Fahrzeuges und die Entfernung von der Haltelinie zu schätzen. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenau... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Steht fest, daß ein Fahrzeuglenker in die Kreuzung einfuhr, als die Verkehrslichtsignalanlage Rotlicht aufwies, dann war es weder von Bedeutung, wie weit der Lenker mit seinem Fahrzeug von der Haltelinie entfernt war, als die Verkehrsampel auf Rotlicht umschaltete, noch wie schnell er gefahren ist (Hinweis E 15.9.1982, 81/03/0194 E 8.11.1985... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz sprach mit Straferkenntnis vom 24. August 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 30. November 1987 um 17.27 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Innsbruck, Museumstraße-Kreuzung Bruneckerstraße in Richtung Osten gelenkt und es dabei unterlassen, vor der dort befindlichen Haltelinie anzuhalten; er habe die dort befindliche Ampelanlage bei rotem Licht durchfahren und die Fahrt in östliche Richtung fortgesetzt. Der Beschwerdeführer habe dadurch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §39 Abs1;
Rechtssatz: Steht fest, daß ein Fahrzeuglenker in die Kreuzung einfuhr, als die Verkehrslichtsignalanlage Rotlicht aufwies, dann war es weder von Bedeutung, wie weit der Lenker mit seinem Fahrzeug von der Haltelinie entfernt war, als die Verkehrsampel auf Rotlicht umschaltete, noch wie schnell er gefahren ist (Hinweis E 15.9.1982, 81/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Die mit einer Rotlichtüberwachungskamera hergestellten Lichtbilder stellen ein nach § 46 AVG zulässiges Beweismittel im Verwaltungsstrafverfahren dar. Schlagworte Grundsatz der Unbeschränktheit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030047.X01 ... mehr lesen...