RS Vwgh 1991/3/22 85/18/0375

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8

Stammrechtssatz

Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten gehabt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1985180375.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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