RS Vwgh 1990/4/25 89/03/0047

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Die mit einer Rotlichtüberwachungskamera hergestellten Lichtbilder stellen ein nach § 46 AVG zulässiges Beweismittel im Verwaltungsstrafverfahren dar.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030047.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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