RS Vwgh 1990/11/28 90/03/0172

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Veröffentlicht am 28.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173

Rechtssatz

Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im Spruch des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichnen, an der der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030172.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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