1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 28. Juni 2019 wurde dem Revisionswerber als Lenker (in Spruchpunkt 1.) bzw. Fahrer (in den Spruchpunkten 2. bis 5.) eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges, welches zur Güterbeförderung im Straßenverkehr eingesetzt sei und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger und Sattelanhänger 3,5 t übersteige, vorgeworfen, er habe am 27. März 2019 zu einer näher genannten Uhrzeit am Tatort 1. den angef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VwGG §47 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/02/0023 E 29. März 2021 RS 3 (hier Land Niederösterreich) Stammrechtssatz Die belangte Behörde war in Vollziehung des KFG 1967 für den Bund und in Vollziehung der StVO 1960 für das Land Salzburg tätig geworden, sodass der dem Revisionswerber zu leistende... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. Juli 2019 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe 1. am 2. September 2018 um 03:49 Uhr außerhalb eines Ortsgebietes an einer näher bezeichneten Stelle auf der A1 Westautobahn in Fahrtrichtung Wien mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug die in diesem Bereich durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 72 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende Me... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VwGG §47 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/02/0023 E 29. März 2021 RS 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde war in Vollziehung des KFG 1967 für den Bund und in Vollziehung der StVO 1960 für das Land Salzburg tätig geworden, sodass der dem Revisionswerber zu leistende Aufwandersatz zu gleichen Te... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25. Oktober 2021 wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe sich nach Aufforderung durch ein besonders geschultes Organ der Bundespolizei geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, wobei vermutet habe werden können, dass er zur Tatzeit am Tatort ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Der Revisionswerber habe dadurc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4StVO 1960 §1StVO 1960 §1 Abs1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/02/0239 E 31. Jänner 2014 VwSlg 18780 A/2014 RS 1 Stammrechtssatz Unter Benützung für jedermann unter den gleichen Bedingungen ist zu verstehen, dass irgendeine denkbare Benützung im Rahmen des Fußgänger- und Fahr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4StVO 1960 §1StVO 1960 §1 Abs1VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ob eine Fläche als "Straße mit öffentlichem Verkehr" zu qualifizieren ist, unterliegt nach Maßgabe der Rechtsprechung des VwGH der sachverhaltsbezogenen Beurteilung im Einzelfall. Schlagworte Straße mit öffentlich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs4B-VG Art133 Abs4StVO 1960StVO 1960 §82VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/02/0083
Rechtssatz: Da in der Straßenverkehrsordnung der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist, besteht ein solcher auch f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VwGG §47 Abs5
Rechtssatz: Die belangte Behörde war in Vollziehung des KFG 1967 für den Bund und in Vollziehung der StVO 1960 für das Land Salzburg tätig geworden, sodass der dem Revisionswerber zu leistende Aufwandersatz zu gleichen Teilen dem Bund und dem Land Salzburg aufzuerlegen war (vgl. VwGH 26.11.2015... mehr lesen...
1 Mit dem im Instanzenzug ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg (im Folgenden: Verwaltungsgericht), wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe sich am 1. August 2018 an einem näher genannten Ort als Lenker eines konkret bezeichneten Kraftfahrzeuges vor Antritt der Fahrt im Rahmen des Zumutbaren nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Kraftfahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes (KFG) entspreche, weil anlässlich einer Überprüfung i... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 8. April 2015 wurde der Revisionswerber einer Übertretung der StVO und des FSG schuldig erkannt. Er habe die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er ein Fahrzeug in Betrieb genommen habe und vermutet werden konnte, dass er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...