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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §36Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/02/0048 B 29. März 2022 RS 2Stammrechtssatz
Ob eine Fläche als "Straße mit öffentlichem Verkehr" zu qualifizieren ist, unterliegt nach Maßgabe der Rechtsprechung des VwGH der sachverhaltsbezogenen Beurteilung im Einzelfall.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020050.L03Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025