Entscheidungsdatum 25.09.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 FinStrG §21 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 StGB §28 VStG 1950 §16 VStG 1950 §19 Abs1 VStG 1950 §19 Abs2 VStG 1950 §21 VStG 1950 §22 Abs2 VStG 1950 §32 Abs2 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §45 Abs1 Z6 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9 Abs4 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §14 Abs1 VwGVG §15 Abs1 VwGVG §24 VwGVG §42 VwGVG §50 Abs1 VwGVG §52 Abs8 V... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 25.09.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 FinStrG §21 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 StGB §28 VStG 1950 §16 VStG 1950 §19 Abs1 VStG 1950 §19 Abs2 VStG 1950 §21 VStG 1950 §22 Abs2 VStG 1950 §32 Abs2 VStG 1950 §44a Z1 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §45 Abs1 Z6 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9 Abs4 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §14 Abs1 VwGVG §15 Abs1 VwGVG §24 VwGVG §42 VwGVG §50 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren war zuvor nach Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung der FMA durch Aufforderung zur Rechtfertigung an die beschwerdeführende juristische Person am 09.05.2017 eingeleitet worden. 2. Mit Schriftsatz vom 11.07.2017 erfolgte die Rechtfertigung der beschwerdeführenden Partei unter Vorlage von Risikoanalysen, Regelwerken sowie Besuchsberichten von Korrespondenzbanken. 3. Das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren stellt sich - wie im höchstgerichtlichen Verfahren zu Ro 2018/02/0023 die Frage, in welcher Form die Feststellung des Verhaltens einer zurechenbaren natürlichen Person ergehen muss, um zur Feststellung eines strafbaren Verhaltens der juristischen Person zu gelangen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Aussetzung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren stellt sich - wie im höchstgerichtlichen Verfahren zu Ro 2018/02/0023 die Frage, in welcher Form die Feststellung des Verhaltens einer zurechenbaren natürlichen Person ergehen muss, um zur Feststellung eines strafbaren Verhaltens der juristischen Person zu gelangen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Aussetzung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit in... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 31.08.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §63 BWG §70 Abs1 Z1 BWG §70 Abs1 Z2 BWG §70 Abs4 Z1 BWG §70 Abs4 Z2 FMABG §22 Abs2 FMABG §22 Abs2a VwGG §30 Abs2 VwGVG §12 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §31 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen römisch 4... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Gegen den o.g. Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden auch: "FMA") vom 24.07.2017 (ON 10; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) erhob der Beschwerdeführer, XXXX , mit Schriftsatz vom 28.07.2017 Gegen den o.g. Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden auch: "FMA") vom 24.07.2017 (ON 10; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Te... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 25.06.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 B-VG Art.83 Abs2 BWG §41 Abs4 Z1 BWG §98 Abs5a Z3 BWG §99d EMRK Art.6 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FM-GwG §23 Abs1 Z3 FM-GwG §34 FM-GwG §35 VbVG §3 VStG 1950 §25 VStG 1950 §31 Abs1 VStG 1950 §32 Abs2 VStG 1950 §45 Abs1 Z1 VStG 1950 §5 VStG 1950 §6 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VwGVG §24 VwGVG §50 Abs1 VwGVG §52 Abs8 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.06.2018 Norm: B-VG Art.130 Abs1 Z1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 Z7 BWG §3 Abs1 BWG §4 Abs1 BWG §98 Abs1a FMABG §22 Abs2a FMABG §22d Abs1 UStG 1994 §2 Abs1 VbVG §5 Abs2 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §31 Abs1 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 17.05.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §70 Abs1 Z1 BWG §70 Abs4 Z1 BWG §70 Abs4 Z2 FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs2a VVG §5 VwGVG §14 Abs1 VwGVG §15 Abs1 VwGVG §24 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §28 Abs5 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015, richtet sich an den XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015, richtet sich an den römisch 40 als Beschuldigten (im Folgenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folgenden "Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die XXXX (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die römisch 40 (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: "Die XX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, zugleich festgestellter Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich festgestellter Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 18.04.2018, Zl. W204 2183393-1/16E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Säumnisbeschwerde der Beschwerdeführerin wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreffend den am 13.09.2017 gestellten Antrag auf Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut in Spruchpunkt A) als unzulässig z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 01.05.2005 Vorstand der XXXX, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX und seit 02.12.2013 als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! "Sehr geehrter Herr römisch 40 ! Tabelle kann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die XXXX (im Folgenden: BP) stellte mit Schriftsatz vom 13.09.2017, bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) am selben Tag eingelangt, einen Antrag auf Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut gemäß § 5 ZaDiG zur Ausübung von Zahlungsdiensten nach § 1 Abs. 2 ZaDiG. Dieser Antrag enthielt in einer Reihe von Punkten Angaben, die das Geschäf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde nach § 3 Abs. 1 BaSAG erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA", auch: "belangte Behörde") am 10.04.2016 zur Geschäftszahl FMA-AW00001/0044-AWV/2016 einen Mandatsbescheid, gegen den die Beschwerdeführerin als Gläubigerin rechtzeitig Vorstellung erhob. 1. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde nach Paragraph 3, Absatz eins, BaSAG erließ d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 20.01.2017 erließ die FMA das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis zu FMA-UB0001.100/0010-BUG/2016 wegen des Verstoßes gegen § 60 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 und § 1 Abs 5 Z 1 AIFMG, BGBl Nr. 135/2013 idgF mit folgendem
Spruch: "I. Sie sind seit 13.01.2014 Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz zu FN XXXX s eingetragenen XXXX GmbH mit Sitz in XXXX . Sie haben es in Ihrer Funktion als Geschäftsführer der XXXX GmbH g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...